31.01.13 – STIEFENKEL SEXUELL MISSBRAUCHT: Gericht ordnet Therapie an

GROSSVATER VERGING SICH AN 4 UND 5 JAHRE ALTEN STIEFENKELN
Nach erfolgreicher Therapie droht kein Gefängnis – Opfer leiden noch heute

Von: Rolf Müller, KreuznacherNachrichten.de

IDAR-OBERSTEIN/BAD KREUZNACH (31.01.13). Drei und fünf Jahre alt waren die Kinder seines Stiefsohnes, an denen sich ein 59 Jahre alter Mann aus Idar-Oberstein im November und Dezember 2000 vergangen hat. So wurde er denn auch durch das Kreuznacher Landgericht, unter Vorsitz von Richter Dr. Bruno Kremer, wegen schweren sexuellen Missbrauchs zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten verurteilt, Staatsanwältin Nicole Frohn hatte viereinhalb Jahre beantragt. Das Gericht ordnete zudem die Unterbringung in eine Entziehungseinrichtung an, wo der Angeklagte wegen seiner, durch einen psychiatrischen Sachverständigen festgestellten, erheblichen und langjährigen Alkoholerkrankung leidet. Eine pädophile Neigung sei bei dem Angeklagten nicht festzustellen gewesen, so der Gutachter.
Rechtsanwalt Reinhard Baade aus Augsburg, der die heute 17 und 18 Jahre alten Opfer des Missbrauchs als Nebenkläger vertrat, erinnerte an deren Schicksal.
Sowohl der, zur Tatzeit, fünf Jahre alte Junge, als auch das damals vier Jahre alte Mädchen, seien erleichtert darüber, dass sie vor Gericht nicht aussagen mussten. Zu schwerwiegend seien die Taten des Stiefopas, den sie früher gerne besucht hatten, gewesen. „Und während diese beiden jungen Leute auch heute noch ganz massiv unter den Taten ihres Stiefgroßvaters leiden, präsentiert der sich hier vor Gericht“, so Baade. „Es war ein ganz massiver Eingriff in die Seele beider Kinder, der bis heute nachwirkt“, dessen solle sich der Angeklagte einmal bewusst machen.
Der Mann hatte nach langem Zögern zugegeben, das Mädchen in ihrem Intimbereich angefasst, und mit dem Jungen in zwei Fällen Analverkehr und in einem Fall Oralverkehr durchgeführt zu haben.
Besonders das, was der Angeklagte mit dem fünfjährigen Bub gemacht habe, liege an der obersten Grenze dessen, was man einem männlichen Kind antun könne, so Richter Dr. Bruno Kremer in seiner mündlichen Urteilsbegründung. Bei der Urteilsfindung habe die Kammer aber auch berücksichtigen müssen, dass der Angeklagte nicht vorbestraft sei, sich seit den Taten nichts mehr habe zu Schulden kommen lassen, und die Taten auch schon lange zurückliegen würden. Allerdings sei aber zu befürchten, dass der Angeklagte ohne eine therapeutische Maßnahme in Zukunft weitere Straftaten begeht. Aus diesem Grund soll der Mann auch eine entsprechende Maßnahme absolvieren.
Staatsanwältin Frohn hegt Zweifel, ob aufgrund des Lebensalters von 59 Jahren eine solche Therapie überhaupt Aussicht auf Erfolg hat. Diese Zweifel seien in der schon sehr langen Abhängigkeit begründet. Chancen, so etwas regulieren zu können, seien bei jüngeren Menschen darum größer.
Verteidigerin Kirsten Beetz aus Idar-Oberstein erinnerte an die Kindheit ihres Mandanten, der sich ebenfalls als Opfer von sexuellem Missbrauch sieht, den man ihm in Kinderheimen angetan habe.
Beetz rügte auch das Verhalten der Nebenklage, wobei ein Missbrauch des Vaters beider Kinder durch den Angeklagten in den Raum gestellt wurde. „Wenn der Stiefsohn selbst durch den Stiefvater sexuell missbraucht wurde, warum schickt er dann seine beiden Kinder dorthin?“
Der Angeklagte, der in seinem letzten Wort vor Urteilsverkündung keinerlei Reue hat erkennen lassen und auch kein Wort der Entschuldigung fand, wird wohl nicht hinter Gittern müssen, wenn der denn die Therapie erfolgreich abschließt. Dann nämlich, kann der Strafrest zur Bewährung ausgesetzt werden. Die Staatsanwaltschaft wolle gegen das Urteil keine Revision einlegen, teilte der Leitende Oberstaatsanwalt Michael Brandt im Gespräch mit KreuznacherNachrichten.de mit.

 

 

 

 

 

31.01.13 – DISKOSCHLÄGEREI: DISKOBETREIBER KAM NICHT

PROZESS UN SCHWERE SCHLÄGEREI IN DISKO
MUSS FORTGESETZT WERDEN

Von: Rolf Müller, KreuznacherNachrichten.de

BAD KREUZNACH (31.01.13). Der Prozess um die schwere Schlägerei vor einer Diskothek im Gewerbegebiet, im November 2011, muss fortgesetzt werden. Der Betreiber des Lokals, der heute eigentlich hätte als Zeuge gehört werden sollen, weilt im Urlaub.
Ein Zeuge aus der Gruppe, die in der Disko den Abschied eines Kumpels feierte, berichtete davon, wie er zusammen mit Anderen das Lokal verließ, um im nahegelegenen Fast-Food-Restaurant etwas zu essen. Draußen sei es aus anfänglichen Provokationen einer anderen Gruppe, so seine Aussage gegenüber der Polizei, schnell zu einer Rangelei, dann zu Handgreiflichkeiten gekommen.
Vor Gericht berichtete der junge Mann nun, er habe die Disko mit als Letzter seiner Gruppe verlassen. Als er vor die Türe gekommen sei, wäre die Schlägerei schon im vollem Gange gewesen. Auf einen Kumpel, der am Boden lag, sei sogar eingetreten worden.
Angeklagt sind zwei 22 und 24 Jahre alte Männer aus der vermeintlichen Angreifergruppe. Ein Beteiligter aus der „Feiergruppe“ erlitt bei der Auseinandersetzung eine Hirnblutung, wegen der er in die Universitätsklinik Mainz eingeliefert, und dort stationär und intensivmedizinisch betreut werden musste. Der Prozess wird nun am 20. Februar fortgesetzt.

 

ZUR INFO / ERSTBERICHT:

BAD KREUZNACH (12.01.13). Zu einer ganzen Reihe von schweren Schlägereien mit vielen Verletzten kam es im Oktober und November 2011 rund um eine Diskothek im Gewerbegebiet. Nach und nach arbeitet das Amtsgericht nun diese Fälle auf. Das erweist sich teils als schwierig, weil bei den Auseinandersetzungen meist ganze Gruppen beteiligt waren, die völlig unterschiedliche Angaben machen. So gestaltet sich manche Hauptverhandlung langwierig und zäh.

So auch im jüngsten Fall, der am gestrigen Freitag anverhandelt verhandelt wurde. Dabei ging es um eine Schlägerei vom 20. November, die sich gegen 4 Uhr morgens vor dem Lokal ereignet hatte. Der Hergang: Eine Gruppe von etwa fünf Leuten will den Abschied eines Kumpels feiern. Als man reichlich Wodka-Hütchen, Bier und andere Alkoholika konsumiert hatte, ging es nach draußen. Dort befand sich eine andere Gruppe junger Damen und Herren, die sofort und ohne ersichtlichen Grund anfingen zu stänkern. Übelste Schimpfworte sollen gefallen sein. Dann begann laut Zeugen der Feiergruppe ein Geschubse, aus dem dann schnell eine handfeste Prügelei wurde, in deren Verlauf mehrere Beteiligte zu Boden gingen.

Prellungen aller Art gehörten noch zu den leichteren Verletzungen. Ein junger Mann aus der Feiergruppe erlitt ein Schädel-Hirn-Trauma mit einer Hirnblutung. In der Mainzer Uniklinik musste er auf die Intensivstation gebracht werden. Kurzzeitig hatte er das Bewusstsein verloren. „Meine Frau war fix und fertig und hatte Angst davor, dass ich möglicherweise überhaupt nicht mehr aufwache.“ Die Stunden in der Klinik seien zu einer psychischen Belastung geworden, sagte er.

Social-Network-Plattformen sowie die Internetseite der Diskothek hätten der Polizei bei der Identifizierung der Personen aus der vermeintlichen Tätergruppe geholfen, so ein Mitarbeiter der Kriminalinspektion Bad Kreuznach. Nur einen der Angeschuldigten habe man noch nicht ermitteln können. Das Überwachungssystem mit den Videokameras habe nur gezeigt, wie zum fraglichen Zeitpunkt Personen die Diskothek verlassen haben, doch nicht die Schlägerei selbst. Der Geschäftsführer des Hauses sei auf die Auseinandersetzung aufmerksam gemacht worden und mit seinen Türstehern zum Tatort geeilt. Dort habe man zumindest einen der Schläger festhalten können, die übrigen wurden von der Polizei auf der Flucht gestellt.

 

 

 

 

 

 

31.01.13 – FUSSGÄNGERIN BEI UNFALL SCHWER VERLETZT

FUSSGÄNGERIN BEI UNFALL SCHWER VERLETZT

Quelle: Polizei Bad Kreuznach

BAD KREUZNACH (31.01.13). Bei einem Verkehrsunfall wurde gestern Abend eine Frau schwer verletzt. Ein 26 Jahre alter Autofahrer fuhr die L 244 aus Richtung Lohrer Mühle kommend in Richtung B 41.

An der Einmündung L 244 / Rüdesheimer Straße fuhr er in den Einmündungsbereich ein, als die dortige Lichtzeichenanlage für ihn auf Grünlicht umschaltete. Er bemerkte nicht eine 45-jährige, ortsfremde Frau, von rechts in der Dunkelheit auf die Fahrbahn trat,  und erfasste die Frau mit seinem Pkw. Durch den Anstoß wurde die Frau sehr schwer verletzt. Sie wurde in die Uni-Klinik Mainz eingeliefert. Ein hinzugezogener Sachverständiger soll die genaue Unfallursache klären.

Der Sachschaden am PKW beläuft sich auf schätzungsweise rund 4000 Euro.

Die L 244 war für die Dauer der Unfallaufnahme durch die Polizei vollständig gesperrt.

 

 

 

 

 

29.01.13 – SEXUELLER MISSBRAUCH VON STIEFENKELN – NACHTRAG

NACHTRAG ZUM PROZESS UM SEXUELLEN MISSBRAUCH VON STIEFENKELN
Gutachterin hat keine Zweifel an Wahrheitsgehalt der Aussagen

Von: Rolf Müller, KreuznacherNachrichten.de

IDAR-OBERSTEIN / BAD KREUZNACH (30.01.13). Im Prozess um einen 59-Jährigen aus Idar-Oberstein, der sich im November und Dezember 2000 an den beiden Kindern seines Stiefsohnes vergangen haben soll, stellte eine Sachverständige gestern Nachmittag in ihrem Gutachten fest, dass an der Aussagetüchtigkeit des zur Tatzeit fünfjährigen Stiefenkels des Angeklagten keine Zweifel bestehen. Bereits ein Kriminalbeamter hatte von glaubhaften Ausführungen des inzwischen 18-Jährigen berichtet. Es habe keine Anzeichen dafür gegeben, dass er den Angeklagten in irgendeiner Form über Gebühr habe belasten wollte.
Inzwischen hatte der 59-Jährige nach langem Zögern gestanden, mit seinem Stiefenkel Anal- und Oralverkehr praktiziert zu haben.
Bei dem, zur Tatzeit vier Jahre alten Mädchen, sei es zu einem Widerspruch gekommen, stellte die Sachverständige fest. So habe sie gegenüber der Polizei davon erzählt, dass sie zunächst geschlafen habe. Als sie aufgewacht sei, habe sie bemerkt, dass der Angeklagte ihr die Schlafanzughose und Unterhose ausgezog, und sie dann im Intimbereich streichelte. Gegenüber der Sachverständigen gab die heute 17-Jährige an, der Stiefvater ihres Vaters sei auch mit dem Finger in sie eingedrungen. Weil das Mädchen damals erst vier Jahre alt war, könnten solche Differenzen in den Aussagen schonmal vorkommen, so die Gutachterin. Ein Eindringen des Fingers in das Geschlecht des Mädchens, was ebenfalls den Straftatbestand des sexuellen Missbrauchs erfüllt hätte, war aber auch nicht angeklagt.
Insgesamt gesehen habe die heute Jugendliche aber detaillierte und schlüssige Angaben machen können, die mit dem Geständnis des Angeklagten in Einklang stünden.
Als Zeugin sollte gestern Nachmittag auch die damalige Ehefrau des Angeklagten gehört werden, doch die machte von ihrem Aussageverweigerungsrecht, das auch geschiedenen Eheleuten zusteht, Gebrauch.
Nach seinem Geständnis, in dem er erklärte, die Taten nur deshalb begangen zu haben, weil er stets betrunken gewesen sei, ließ sich der Angeklagte gestern nach der Verhandlung noch im Gerichtsgebäude von einem psychiatrischen Sachverständigen auf seine Schuldfähigkeit untersuchen. Mehrfach wurde der Mann bereits im Vorfeld des Prozesses zu einer solchen Untersuchung eingeladen, erschien dann aber zu diesen vereinbarten Terminen nicht. Sein Gutachten soll der Sachverständige zum kommenden Fortsetzungstermin am Donnerstag, dem 31. Januar erstatten. Dann wird auch mit einem Urteil gerechnet.

   

 

 

 

 

29.01.13 – BÜRGERINNEN UND BÜRGER ZU GAST IN DER STAATSKANZLEI

 

Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis in der Staatskanzlei

 

Quelle: Kreisverwaltung Bad Kreuznach

KREIS BAD KREUZNACH (29.01.13). Unter dem Motto „Helden des Alltags“ hat Ministerpräsidentin Malu Dreyer am letzten Samstagmorgen in der rheinland-pfälzischen Staatskanzlei rund 350 ehrenamtlich engagierte Bürgerinnen und Bürger aus ganz Rheinland-Pfalz, darunter auch 20 Personen aus dem Landkreis Bad Kreuznach, empfangen.

Dreyer sagte zur Begrüßung: „Es ist schön, dass Sie heute zu Gast in der Staatskanzlei sind. Für mich sind Sie die wahren Helden des Alltags. Ich freue mich auf den Austausch mit Ihnen.“

Zu dem Empfang waren auf Vorschlag der Stadt- und VerbandsbürgermeisterInnen im Landkreis Persönlichkeiten, die sich ehrenamtlich in Vereinen sowie im sozialen und kulturellen Bereich engagieren, eingeladen worden. Bis in den Nachmittag nahm sich die neue rheinland-pfälzische Regierungschefin Zeit, um mit den Besuchergruppen ins Gespräch zu kommen.

 

 

 

 

 

29.01.13 – EINWOHNERFRAGESTUNDE „HISTORISCHE ALTSTADT“

EINWOHNERFRAGESTUNDE „HISTORISCHE ALTSTADT“

Quelle: Stadt Bad Kreuznach

Zu einer Einwohnerversammlung „historische Altstadt“ lädt Oberbürgermeisterin Dr. Heike Kaster-Meurer für Mittwoch, 27. Februar, 19 Uhr, in die Aula der Grundschule, Hofgartenstraße 14, ein.  Gemeinsam mit dem Beigeordneten Udo Bausch informiert die Oberbürgermeisterin über die Schwerpunkthemen „öffentliche Sicherheit und Ordnung“ und die Fördermaßnahmen der Stadtteilentwicklung im Rahmen des Programms „Aktive Stadtzentren“.

 

 

 

 

 

29.01.13 – NEUE POSTFILIALE: OB Kaster-Meurer begrüßt neuen Standort

NEUE POSTFILIALE IM SCHWABENHEIMER WEG Oberbürgermeisterin: Guter Standort für neue Postfiliale

Quelle: Stadt Bad Kreuznach

Die Deutsche Post richtet im Schwabenheimer Weg eine Filiale mit einem umfassenden Service ein. „Dass die Deutsche Post ihren Service in unserer Stadt ausbaut, ist auch in unserem  Interesse“, heißt Oberbürgermeisterin Dr. Heike Kaster-Meurer die Standortwahl gut. Im Gebäude des Schwabenheimer Weg 5 sind viele Unternehmen sowie ein Einkaufszentrum angesiedelt. Deren Mitarbeiter und Kunden haben ab März kurze Wege, wenn sie Pakete oder Briefe aufgeben möchten.

 

 

 

 


28.01.13 – SEXUELLER MISSBRAUCH VON STIEFENKELN – GESTÄNDNIS

59-JÄHRIGER WEGEN SCHWEREM SEXUELLEN MISSBRAUCH VOR GERICHT
Dem anfänglichen Leugnen folgte ein zögerliches Geständnis

Von: Rolf Müller, KreuznacherNachrichten.de

IDAR-OBERSTEIN / BAD KREUZNACH (28.01.13). Wieder muss sich das Bad Kreuznacher Landgericht mit einem Fall von schwerem sexuellen Missbrauch von Kindern beschäftigen: Die Bad Kreuznacher Staatsanwaltschaft wirft einem 59 Jahre alten Mann aus Idar-Oberstein vor, er habe sich an seiner, zum Tatzeitpunkt,  vierjährigen Stiefenkelin und dem damals gerade erst einmal fünf Jahre alten Stiefenkel vergangen. Die Taten sollen sich bereits im November und Dezember 2000 zugetragen haben.
Mit dem Jungen habe der Mann laut Anklage, damals in drei Fällen den Anal- und Oralverkehr vollzogen, das Mädchen im Intimbereich gestreichelt.
Der Prozess vor der 2. Großen Strafkammer unter Vorsitz von Richter Dr. Bruno Kremer begann mit erheblicher Verspätung, denn der Angeklagte, der unter Diabetis leidet, hatte sich von seiner Frau ins Krankenhaus bringen lassen. Dort aber, so Kremer später in der Verhandlung, hätten die Ärzte bei dem Mann nichts feststellen können, was ihn daran gehindert hätte, am Prozess teilzunehmen. So ließ die Kammer den Angeklagten von der Idar-Obersteiner Polizei abholen und ihn nach Bad Kreuznach ins Justizgebäude bringen.
Anders als von seiner Verteidigerin zunächst angekündigt, leugnete der Mann die Tatvorwürfe. Er sei in Heimen aufgewachsen und dort selbst durch ältere Mitbewohner und Erzieher missbraucht worden. Das soll sich in Kinderheimen in Erlangen und Bad Dürkheim zugetragen haben.
Gearbeitet hatte der Angeklagte nach eigener Auskunft nach seiner Schulzeit bei Speditionen und bei den amerikanischen Streitkräften in der Küche. Bei der Bundeswehr sei er allerdings rausgeflogen, weil er dort Autos gestohlen hatte. Dafür sei er ein Jahr ins Gefängnis gegangen. Ansonsten ist der 59-Jährige aber ohne Vorstrafen. Nach der Haft sei er zunächst obdachlos gewesen, bis er seine, inzwischen, Ex-Frau kennenlernte.
Auf intensives Nachfragen durch Richter Kremer und Beratung mit seiner Verteidigerin gab der Mann schließlich doch zu, seine Stiefenkeltochter im Intimbereich gestreichelt zu haben. Nach einer weiteren Unterbrechung und erneuten Rücksprache mit seiner Verteidigerin erklärte der Angeklagte dann weiter, er habe auch den Jungen gestreichelt.
Bruno Kremer erinnerte den Mann daran, dass seine Stiefenkel durch die Polizei befragt worden sind, und auch Zeugen darüber Angaben machen konnten, wie sich die inzwischen Jugendlichen Ihnen offenbart hatten.
Erst dann, und nach einer weiteren Unterredung mit seiner Verteidigerin, konnte sich der Angeklagte dazu durchringen auch den Anal- und Oralverkehr, den er mit dem Jungen seines Stiefsohnes hatte, zuzugeben. Allerdings könne er sich daran nicht so recht erinnern, weil er stets betrunken gewesen sei.
Mit diesem Geständnis konnte der Angeklagte den beiden Stiefenkeln zwar eine Aussage vor Gericht ersparen, doch seine Schwiegertochter, die mit seinem Stiefsohn verheiratet war berichtete als Zeugin vor Gericht, wie sehr die beiden jungen Leute noch heute unter den Taten leiden. Ihren Sohn bezeichnete sich als verhaltensauffällig und aggressiv. Beide hätten einen Hang zur Selbstverletzung.
Bei der Befragung der Zeugin stand auch im Raum, dass ihr damaliger Ehemann, als Kind oder Jugendlicher, ebenfalls durch den Angeklagten, also seinen Stiefvater missbraucht wurde. Diese Frage wurde aber zu diesem Zeitpunkt durch das Gericht nicht weiter konkretisiert, zumal eine solche Tat inzwischen auch verjährt wäre.
Ein Mitarbeiter der Kriminalpolizei berichtete, wie er den Stiefenkel befragt hatte. Der habe ihm sehr eindrucksvoll und glaubwürdig von den Übergriffen, und von den schlimmen Schmerzen, die er dabei erlitten haben will, erzählt. Bei dem Mädchen habe er den Eindruck gehabt, dass da mehr gewesen sei, als sie habe offenbaren wollen.
Am Nachmittag erstattete eine Sachverständige ihr Gutachten zur Glaubhaftigkeit der Aussagen der beiden Stiefenkel. Ein psychiatrischer Sachverständiger untersuchte den Angeklagten anschließend auf seine Schuldfähigkeit.
Der Prozess wird am 31. Januar fortgesetzt.

 

 

 

 

28.01.13 – SCHWERER MISSBRAUCH VON KINDERN VOR GERICHT

SCHWERER MISSBRAUCH VON KINDERN VOR GERICHT
59-Jähriger soll Stiefenkel sexuell schwer missbraucht haben

Heute Prozessauftakt

Von: Rolf Müller, KreuznacherNachrichten.de

BAD KREUZNACH (28.01.13). Wieder muss sich das Bad Kreuznacher Landgericht mit einem Fall von schweren sexuellen Missbrauch von Kindern beschäftigen:
Die Bad Kreuznacher Staatsanwaltschaft wirft einem 59 Jahre alten Mann aus Idar-Oberstein vor, er habe sich an seiner, zum Tatzeitpunkt,  vierjährigen Stiefenkelin und dem damals gerade erst einmal fünf Jahre alten Stiefenkel vergangen. Die Taten sollen sich bereits im November und Dezember 2000 zugetragen haben. Mit dem Jungen soll der Mann damals sogar in drei Fällen den Analverkehr vollzogen haben.

Heute ist Prozessbeginn, ein Fortsetzungstermin ist anberaumt.
KreuznacherNachrichten.de wird im Tagesverlauf über den Fall berichten!

 

 

 

 

 

28.01.13 – SPENDE VON KICKERS AN KINDERSCHUTZBUND

SPENDE VON KICKERS AN KINDERSCHUTZBUND
Neue Spiele und Sachen für das Spielmobil

Von: Rolf Müller, KreuznacherNachrichten.de

BAD KREUZNACH (28.01.13). Da freute sich Steffi Meffert vom Vorstand des Kinderschutzbundes Bad Kreuznach, als sie gestern Abend aus den Händen von Karl-Friedrich Brück und Eric Braun -1. und 2. Vorsitzender der Kreuznacher Kickers- eine Spende von 1.000 Euro entgegennehmen konnten. Dabei handelt es sich um den Reinerlös aus einer Tombola, die am Endrundentag des großen Weihnachts- und Neujahrsturniers der Kickers veranstaltet wurde.
Das Geld solle in die Ausstattung des Spielmobils fließen, das mit dem  Frühjahr wieder auf Reisen durch Bad Kreuznach geht und in regelmäßigen abständen Station an Spielplätzen macht, berichtet Steffi Meffert. „Das sind hauptsächlich neue Spielsachen, die wir neu kaufen wollen.“
Seit die Förderungsmittel der „Aktion Mensch“ ausgelaufen sind, ist der Kinderschutzbund  Bad Kreuznach mehr denn je auf Spendenmittel angewiesen. Neben dem Spielmobil unterhält der Kinderschutzbund auch das Kindercafé am Eiermarkt mit einem umfassenden Betreuungsprogramm für Kinder -von gemeinsamen Spiel und Ausflügen bis zur Hausfgabenhilfe-, wie auch den Kleiderladen im Erdgeschoß.

28.01.13 – KINDERN IN NOT HELFEN. Pflegefamilien gesucht – Infoabend

KREISJUGENDAMT SUCHT PFLEGEFAMILIEN
Informationsabend am 31. Januar in der Kreisverwaltung

Von: Rolf Müller, KreuznacherNachrichten.de
und Kreisverwaltung Bad Kreuznach

BAD KREUZNACH. Jedes Kind, das nicht bei seinen leiblichen Eltern, sondern für eine längere Zeit in einer anderen Familie lebt, ist ein Pflegekind. Aus den unterschiedlichsten Gründen kann es möglich sein, dass Eltern zunächst Verwandte oder Freunde bitten, für ihr Kind zu sorgen, wenn sie für eine bestimmte Zeit Hilfe bei der Betreuung ihres Kindes brauchen. Eltern können sich aber auch an das Jugendamt wenden, wenn sie Hilfe und Unterstützung bei der Erziehung ihres Kindes wünschen und die Erziehung in einer Pflegefamilie in Betracht kommt. Es gibt Lebensphasen und Situationen in denen ein Unterstützung zuhause nicht mehr ausreicht und andere Menschen – Pflegeeltern – diese Erziehungs- und Betreuungsaufgabe übernehmen müssen.

Am Donnerstag, den 31.Januar bietet die Kreisverwaltung in ihrem Gebäude in der Salinenstraße um 18.00 Uhr (Ram 107) daher einen Infoabend zum Thema „Aufnahme eines Pflegekindes“ an (Zugang über die Außentreppe links neben dem Haupteingang). Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.


PFLEGEFAMILIEN WERDEN GEBRAUCHT FÜR KINDER…

– deren Eltern schwerwiegende Probleme haben, z. B. Alkohol- oder Drogenabhängigkeit, soziale und finanzielle Not, psychische Erkrankungen

– deren Eltern mit der Erziehung und Versorgung der Kinder überfordert sind

– die Vernachlässigung und Schläge erfahren haben.

– Diese Kinder können für eine begrenzte Zeit oder auf Dauer nicht mehr bei ihren Eltern leben und brauchen Pflegeeltern.


PFLEGEELTERN SOLLEN…

– ein Pflegekind mehr aus sozialem Engagement als aus familienplanerischen Gründen aufnehmen wollen

– einem Kind eine Chance geben wollen, versäumte Entwicklungen aufzuholen und neue tragfähige Beziehungen einzugehen

– Bereitschaft haben, mit der Herkunftsfamilie zusammenzuarbeiten und eine Rückführung zu unterstützen

– Verständnis für die schwierige Situation des Kindes und seiner Herkunftsfamilie haben

– Belastbarkeit und Durchhaltevermögen bei erzieherischen Schwierigkeiten haben

– der Zusammenarbeit mit dem Jugendamt offen gegenüber stehen und notwendige Unterstützung anderer Beratungsstellen in Anspruch nehmen


DIE KREISVERWALTUNG BIETET PFLEGEELTERN

– Vorbereitung und Beratung bei der Aufnahme eines Pflegekindes

– Begleitung und Unterstützung während der Dauer des Pflegeverhältnisses

– Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch bei Pflegeelterntreffen

– Fortbildungsveranstaltungen

– Finanzierung des Lebensunterhaltes des Kindes und Erstattung besonderer Aufwendungen

Das Jugendamt vermittelt auch Kurzzeitpflege für Kinder, die sich in einer Notsituationen befinden, bei Kur oder Krankenhausaufenthalt der Eltern zum Beispiel, oder die in anderen vorübergehenden Notlagen für einen befristeten Zeitraum eine Pflegefamilie brauchen.

Informationen auch bei:

Agnes Lietze, Telefon: 0671 / 803-1522, Telefax: 0671 / 803-1548,
eMail: agnes.lietze(at)kreis-badkreuznach.de

Udo Porth, Telefon: 0671 / 803-1523, Telefax: 0671 / 803-1548,
eMail: udo.porth(at)kreis-badkreuznach.de

 

 

 

 

28.01.13 – AUSBILDUNG: Mit qualifiziertem Sekundarabschluss I zur Polizei

INFORMATIONSVERANSTALTUNG
ZUR AUSBILDUNG BEI DER POLIZEI
Mit qualifiziertem Sekundarabschluss I zur Polizei

Quelle: Polizeipräsidium Mainz

BAD KREUZNACH/MAINZ. Für Schülerinnen und Schüler, die über eine Ausbildung an der Höheren Berufsfachschule Polizeidienst und Verwaltung nachdenken, gibt es am Donnerstag, dem 31. Januar 2013, um 18.30 Uhr, in der Aula der Berufsbildenden Schule, BBS TGHS, Ringstraße 49, Bad Kreuznach,
eine interessante Informationsveranstaltung.

An dieser Schulform werden Teilnehmer im zweijährigen Ausbildungsgang zum/r „staatlich geprüften Assistent/in für Polizeidienst und Verwaltung“ ausgebildet und erwerben gleichzeitig die Fachhochschulreife.

Mit der Zulassung zu dieser Ausbildung erhalten die Schülerinnen und Schüler, unter Vorbehalt, eine Einstellungszusage für die anschließende Ausbildung zur Polizeikommissar-Anwärterin / zum Polizeikommissar-Anwärter bei der Polizei Rheinland-Pfalz.

Mehr Information im Sekretariat der
BBS Wirtschaft,
Rheingrafenstraße 20,
55543 Bad Kreuznach,
Telefon (06 71) 79 49 73-0
oder auf der Internetseite der Schule unter www.bbswkh.de.

 

 

 

 

 

27.01.13 – DEVK Agentur Bingen gewinnt FUSSBALLTURNIER

HALLENTURNIER FÜR BETRIEBS- UND BEHÖRDENMANNSCHAFTEN
Traditionsturnier der Kreuznacher Kickers in diesem Jahr mit 14 Mannschaften

Von: Rolf Müller, KreuznacherNachrichten.de

BAD KREUZNACH (27.01.13). Die Mannschaft der DEVK Agentur Bingen gewinnt in diesem Jahr das traditionelle Hallen-Fussballturnier für Betriebs- und Behördenmannschaften, das seit etwa sechs Jahren von den Kreuznacher Kickes in der Konrad-Frey-Halle veranstaltet wird. Vorher sei diese Veranstaltung von der Firma Glas-Hüge und anschließend der Sparkasse Rhein-Nahe organisiert worden, berichtete Eric Braun vom Kickers-Vorstand im Gespräch mit KreuznacherNachrichten.de.
Insgesamt 14 Mannschaften hatten an diesem Turnier teilgenommen.  Nach den Fussballvereinen im großen Neujahrsturnier gab es nun aber auch jeder Menge spannender Spielzüge und spektakuläre Tore bei den Hobbykickern zu sehen.

Den zweiten Platz belegte das Team des Automobilservice Langenlonsheim,  vor der Küchen Galeria auf dem dritten-, und der Sparkasse Rhein-Nahe auf dem vierten Rang.

 

 

 

 

27.01.13 – KINDERSCHUTZBUND VERKAUFT 500 BERLINER!

KINDERSCHUTZBUND MIT KLASSE AKTION – 500 BERLINER VERKAUFT!
Erlös von über 500 Euro fließt in anstehendes Kochprojekt

Text/Bilder: Rolf Müller, KreuznacherNachrichten.de

BAD KREUZNACH (27.01.13). Die Mienen waren schon skeptisch und die Blicke gingen zu den beiden Stapeln an Paletten mit insgesamt 500 Berlinern. Aber die Mitglieder vom Vorstand des Kinderschutzbundes in Bad Kreuznach waren optimistisch, frohgemut, und in ihren flotten Kostümen fielen sie auch sofort im Eingangsbereich der Galeria Kaufhof auf. Apropos Kaufhof: Geschäftsführer Edwin Österreich spendierte Berliner und auch die Haupt- und Trostpreise. So gab es zehn komplette Fastnachtskostüme, aber auch viele lustige Kleinigkeiten zu gewinnen, denn zu jedem Berliner für einen Euro, durfte noch ein Los gezogen werden.

„Es war einfach toll, wir haben alle Berliner verkauft“, freute sich Vorstandsmitglied Steffi Meffert im Gespräch mit KreuznacherNachrichten.de. „Viele haben für die Berliner sogar mehr bezahlt, sodass wir den genauen Erlös noch garnicht ermitteln konnten.“

Vorstandsmitglieder vom Kinderschutzbund Bad Kreuznach mit GALERIA Kaufhof-Geschäftsführer Edwin Österreich

Das Geld fließt in ein Kochprojekt, das im Kindercafé des Kinderschutzbundes in Kürze starten wird. „Die Kinder gehen mit Betreuern zusammen einkaufen und alle kochen dann gemeinsam“, so Meffert. Durch dieses Projekt lernen die Mädchen und Jungen nicht nur wie man Speisen richtig zubereitet, sondern auch den richtigen Umgang mit Geld und der Planung von Vorhaben.

 

 

 

 

 

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Ob Grüße, kleine Geschichten, Gedichte, runde Geburtstage oder Hochzeiten  -auch Hochzeitsjubiläen-: All das gehört auf diese Seite, auf der es um uns und unser Kreuznach geht!
Natürlich freuen wir uns auch über richtig schöne Fotos von Ihnen und Euch in unserer Stadt. Bitte dann ein paar Informationen dazu schreiben, damit wir wissen, aus welchem Anlass das Foto entstanden ist!

Wir freuen uns natürlich auch ganz besonders über Fotos von Kreuznachern oder Kreuznach-Fans im Ausland!

Und wir freuen uns ganz besonders auch über gemalte Bilder, die unsere Stadt zeigen, auch dann, wenn sie aus Kinderhand entstammen!

Alle Beiträge bitte an:
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27.01.13 – DEXHEIMERS GEDANKEN: „Die Sexismusdebatte“

DEXHEIMERS GEDANKEN:  Dexheimer und die Sexismusdebatte

Vor Jahren führte ein Jahresausflug unseren katholischen Kirchenchor nach Köln. Die alten Leutchen, Durchschnittsalter um die 70, gerieten mitten in eine Parade des Christopher-Street-Day. Noch Wochen später berichteten sie schamesrot davon. Zweifelsohne fühlten sie sich sexuell belästigt.
Im Namen der Toleranz akzeptieren wir jedoch, dass die Anhänger gleichgeschlechtlicher Liebe in Lack oder in Leder oder gar nicht gekleidet durch die Straßen hüpfen.
Ebenfalls bedenkenlos akzeptiert wird das Phänomen der Boygroups. Ganze Stadien voll lüstern sabbernder Teeniemädchen dürfen hemmungslos einen Bubi Bieber anlechzen. Selbst das hysterisch herausgeschrieene „Ich will ein Kind von dir!“,  bringt Tugendwächter von Alice Schwarzer bis Claudia Roth noch nicht auf die Barrikaden.
Ihr Feindbild sind ja auch nicht Teenies oder Homosexuelle, sondern der gewöhnliche Mann, der einer Frau ein Kompliment macht, weil er sie attraktiv findet.
Und darüber regen sie sich dann mithilfe bunter Klatschblätter auf, die ihren Umsatz überwiegend mit – Verzeihung – Arsch und Titten machen.             
Doppelmoral in Reinkultur.

 

 

 

 

 

27.01.13 – VERKEHRSUNFÄLLE AM WOCHENENDE in Stadt und Kreis

MEHRERE VERKEHRSUNFÄLLE AM WOCHENENDE
im Stadt- und Kreisgebiet

Text: Polizei Bad Kreuznach/Rolf Müller, KreuznacherNachrichten.de
Bilder: Polizei Bad Kreuznach

BAD KREUZNACH (27.01.13). Zu einem heftigen Verkehrsunfall kam es am Freitag gegen 15 Uhr auf der BOSENHEIMER STRASSE. Ein 21-jähriger Autofahrer wollte von dort aus nach links auf das Gelände des Obi-Baumarktes abbiegen, übersah aber einen bevorrechtigten und entgegenkommenden 33jährigen Pkw-Fahrer, sodass es zu einem frontalen Zusammenstoß beider Fahrzeuge kam.
Dabei zogen sich beide Fahrer leichte Verletzungen zu und wurden nach ärztlicher Erstversorgung in ein Krankenhaus gebracht. An den nicht mehr fahrbereiten PKW entstand ein Gesamtschaden in einer Höhe von schätzungsweise 7.500  Euro.

HÜFFELSHEIM
Zu einem weiteren Verkehrsunfall am es Samstag gegen 7.30 Uhr bei Hüffelsheim auf der L 236. Die 21 Jahre alte Autofahrerin  Fahrerin eines Kleinwagens war aus Norheim kommend in Richtung Rüdesheim unterwegs. Kurz vor der Einmündung zur L 108 in Richtung Hüffelsheim verlor die junge Frau die Kontrolle über ihr Fahrzeug und kam nach links von der Fahrbahn ab.
Das Fahrzeug überschlug sich mehrmals.
Die Fahrerin blieb zwar augenscheinlich unverletzt, begab sich aber dennoch zur Vorsorge in ein Krankenhaus.
Am ihrem Fahrzeug entsteht Totalschaden.

NEU-BAMBERG
Auf einem Feldweg in der Gemarkung von Neu-Bamberg, zwischen Neu-Bamberg und Fürfeld, kam es am Samstag, gegen 13 Uhr, im Begegnungsverkehr auf eisglatter Fahrbahn zum Zusammenstoß eines Geländewagens mit Anhänger und eines PKW. Dabei wurden die beiden Insassen des PKW so schwer verletzt, dass sie in ein Krankenhaus gebracht werden mussten.
An den Fahrzeugen entsteht ein geschätzter Gesamtschaden in Höhe von rund 5000 Euro. Die Ermittlungen vor Ort ergaben, dass die Fahrbahn nicht breit genug ist, um beiden Fahrzeugen ein gefahrloses Passieren zu ermöglichen.

 

 

 

27.01.13 – WIEDER SCHLÄGEREIN IN DISCO IM GEWERBEGEBIET

MEHRERE SCHLÄGEREIEN AN DAFÜR BEKANNTER DISCOTHEK
Polizei: „Auch Kräfte des Sicherheitsdienst sollen beteiligt gewesen sein.“

Text: Polizei Bad Kreuznach/Rolf Müller, KreuznacherNachrichten.de

BAD KREUZNACH (27.01.13). Am heutigen frühen Sonntagmorgen kam in der Zeit von drei bis vier Uhr es an der Diskothek Space Park wieder einmal zu mehreren Schlägereien, sodass die Polizei stellenweise mit einem Großaufgebot von 18 Kräften anrücken musste.
Bereits im Vorfeld kam es immer wieder zu kleineren Auseinandersetzungen einzelner Personen in der Diskothek, bei denen auch Kräfte des durch den Betreiber beauftragten privaten Sicherheitsdienstes beteiligt gewesen sein sollen.
Letztlich wird eine Schlägerei von zwei größeren Personengruppen auf dem Parkplatz der Diskothek gemeldet, bei der die Polizei über 25 Personen kontrollieren und die Lage wieder beruhigen kann.
Es werden mehrere Strafanzeigen wegen Körperverletzung aufgenommen.

Derzeit läuft eines von verschiedenen Verfahren wegen Schlägereien, die sich im vergangenen und vorletzten Jahr vor und in der Diskothek ereignet haben, vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach.

So soll in einem Fall, dessen Hauptverhandlung am 31. Januar um 9 Uhr fortgestetzt wird, der Betreiber der Diskothek als Zeuge aussagen.

 

 

 

 

 

27.01.13 – JUGENDLICHE VERPRÜGELTEN SICH IN DER STADT

JUGENDLICHE VERPRÜGELTEN SICH IN DER STADT
Schlagstock und Bierflasche im Einsatz

Text: Polizei Bad Kreuznach

BAD KREUZNACH (27.01.13) Am frühen Samstagmorgen, gegen 00.10 Uhr, gerieten im Bereich Viktoriastraße/Traubenstraße ein Heranwachsender (Heranwachsende sind Personen zwischen 18 und 21 Jahren. Anm.d.Red.) und ein Jugendlicher in einen verbale Streit, der darin mündete, dass der ältere von beiden versuchte, den Jüngeren mit einer Bierflasche zu attackieren. Er konnte ihn dann aber letztlich mit der Faust am Kopf verletzten. Nan aber setzte sich der Jüngere zur Wehr und brachte dem Angreifer eine größere Platzwunde durch einen Schlagstock bei. Anschließend trat er auf den am Boden liegenden Kontrahenten ein.
Es eilten weitere Jugendliche aus beiden Lagern der Streitparteien herbei.
Beide jungen Männer erwartet nun ein Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung.

 

 

 

 

 

25.01.13 – ENKELIN GETÖTET: Grossmutter wegen Vollrauschs verurteilt

LANGERICHT VERHÄNGT VIER JAHRE UND ACHT MONATE
GEGEN GROSSMUTTER AUS NIEDERWÖRRESBACH

Von: Rolf Müller, KreuznacherNachrichten.de

BAD KREUZNACH / NIEDERWÖRRESBACH (25.01.13). Eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und acht Monaten wegen „vorsätzlichen Vollrauschs“ verhängte die Schwurgerichtskammer am Kreuznacher Landgericht gegen die 56-Jährige, die am Abend des 23. Juni 2012 in Niederwörresbach ihre zwei Jahre alte Enkeltochter getötet hatte.

Weder die fünf Jahre alte Schwester noch der Ehemann kommen als Täter infrage, betonte der Vorsitzende Richter Dr. Bruno Kremer in seiner mündlichen Urteilsbegründung. Alle Spuren deuteten klar auf die Großmutter hin. Eine Verurteilung wegen Totschlags kam nach Meinung des Gerichts nicht in Betracht, weil sich die Angeklagte zum Tatzeitpunkt in einem „psychischen Ausnahmezustand“ befand. Wegen einer hohen Blutalkoholkonzentration jenseits der 3 Promille sei es zu einer vorübergehenden Psychose gekommen, wie zwei Gutachter unabhängig voneinander festgestellt hatten. Die Frau habe zu dieser Zeit in einer Art von Wahnvorstellung gehandelt und sei daher schuldunfähig.

Für solche Fälle aber, in denen sich Menschen fahrlässig oder mit Vorsatz betrinken und dann Straftaten begehen, hat der Gesetzgeber den Straftatbestand des „Vollrauschs“ vorgesehen, der mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft werden kann. Darauf bezog sich Staatsanwältin Annette Boeckl mit ihrem Antrag, dem sich die Kammer in vollem Umfang anschloss. Sie ordnete die Unterbringung in eine geschlossene Entziehungseinrichtung an, wo die Angeklagte wegen ihrer Alkoholsucht eine Therapie absolvieren soll. Wie grausam die Tat, an die sich die Angeklagte nach eigenen Angaben nicht erinnern kann, gewesen ist, brachten Staatsanwältin und Richter noch einmal zum Ausdruck: Die Szenerie am Tatort habe die Polizeibeamten so berührt, dass ein Polizeipsychologe sich ihrer annehmen musste.

Ein Beamter, der unmittelbar vor seiner Pensionierung steht, hatte im Prozess diesen Fall als den schlimmsten seiner Dienstlaufbahn bezeichnet. Kremer erinnerte an das Schicksal der fünf Jahre alten Schwester der getöteten Anna. Sie hatte der Oma auf deren Bitte nicht nur das Messer aus der Küche gebracht, sondern musste auch mit ansehen, wie die Frau der Zweijährigen die Kehle durchschnitt. Dieses Erlebnis werde das Mädchen, das psychologisch betreut wird, ein Leben lang begleiten. „Ich hoffe auf eine gute Arbeit der Therapeuten, damit das Kind später einmal damit wird umgehen können“, sagte der Richter.

Die kleine Anna musste Todesängste ausstehen, als sie von ihrer Lieblingsoma, die sich sonst immer so liebevoll um die Kinder gekümmert hatte, massiv gewürgt wurde. „Ich hasse mich selbst“, sagte die Angeklagte in ihrem letzten Wort vor der Urteilsverkündung. Mit der Tat habe sie sich den schlimmsten Stoß in ihr Herz versetzt. Der Gedanke sei für sie unerträglich, dass ihre Familienangehörigen wegen ihrer Tat so leiden und weinen müssen. Sieben Monate hat die 56-Jährige inzwischen in Untersuchungshaft verbracht. Wenn sie die Therapie, die im Durchschnitt zwei Jahre dauert, erfolgreich abschließt, kann der Strafrest zu Bewährung ausgesetzt werden. Die Angeklagte müsste dann nicht ins Gefängnis.

 

 

 

 


24.01.13 – 500 BERLINER FÜR DEN KINDERSCHUTZBUND VERKAUFEN

KINDERSCHUTZBUND PLANT LUSTIGE VERKAUFSAKTION
Außerdem gibt es etwas zu gewinnen!

BAD KREUZNACH. Am Samstag, 26. Januar 2013 ab 12 Uhr wird der maskierte Vorstand des Kinderschutzbundes im Eingangsbereich des Kaufhofs  in  Bad Kreuznach 500 Berliner verkaufen. Der Erlös kommt in voller Höhe dem Kinderschutzbund zugute.
Jeder Käufer erhält ein Los, mit dem 10 x ein Fassenachtkostüm des Kaufhofs zu gewinnen ist.  -Verkauft wird, solange der Vorrat reicht!-

 

 

 

 

 

24.01.13 – AZUBI AUS DEM KURHAUS JAHRGANGSBESTE

AZUBI AUS DEM KURHAUS JAHRGANGSBESTE
Abschlussprüfungen für das Hotel- und Gaststättengewerbe
im Kreis Bad Kreuznach

Text/Bild: Parkhotel Kurhaus

BAD KREUZNACH (24.01.13). Im Januar 2013 fanden erneut Abschlussprüfungen für das Hotel- und Gaststättengewerbe im Kreis Bad Kreuznach statt. Die Auszubildenden vom Parkhotel Kurhaus schnitten in diesem Jahr dabei besonders erfolgreich ab.

Julia Artmann wurde Jahrgangsbeste im Berufsfeld Hotelfach des Kreises Bad Kreuznach und legte mit der Traumnote 1 ihre praktische Prüfung sehr erfolgreich ab. „Ich hatte etwas Bammel vor der Prüfung, aber als ich sah was dran kam war ich erleichtert“, sagte Julia Artmann bei der Verkündung ihres Ergebnisses. Auch bei der Personalchefin des Hotels, Antja Winkelvos, war große Freude und Erleichterung zu spüren, ist es doch jedes Mal wieder spannend zu sehen, wie sich die kontinuierliche Durchführung von internen Schulungen  bezahlt macht. Auch Oliver Ahlers bestand seine Prüfung zum Koch erfolgreich und wurde vom Hotel als Commis de cuisine unter Vertrag genommen während Julia Artmann bald ein Studium beginnen möchte. Der Chef des Hauses, Thomas Sante, ist stolz auf seine beiden Schützlinge. „Es ist das erste Mal seit Jahrzehnten, dass dieses geschichtsträchtige Haus eine Jahrgangsbeste stellt, und das zum 100. Geburtstag des Kurhauses. Dies ist das Resultat der mehrjährigen konsequenten Personalentwicklung im Hause.“  Sante ist sich sicher, dass das Hotel in naher Zukunft weitere Ausbildungserfolge vorweisen wird. Dennoch ist es eine immer größer werdende Herausforderung, geeignete Auszubildende zu finden. „Die demographische Entwicklung sowie die schwindende Bereitschaft flexible Arbeitszeiten in Kauf zu nehmen, machen es immer schwieriger, Ausbildungsplätze adäquat neu zu besetzen“, ergänzt Antja Winkelvos. Das ist sehr schade, zumal der Hotelberuf einer der spannendsten und abwechslungsreichsten ist. Wann kann man schon Prominenten so nahe kommen wie in einem Hotel der gehobenen Klasse. Während der Ausbildungszeit von Frau Artmann und Herrn Ahlers waren im Parkhotel Kurhaus von Bundeskanzlerin Merkel und beispielsweise Minister a.D. zu Guttenberg bis zu den Rockbands Uriah Heep und Manfred Mann’s Earthband zahlreiche Promis zu Gast. Das bleibt ewig in Erinnerung.

24.01.13 – ROTES KREUZ: ERLEICHTERUNG NACH EU BESCHLUSS

ERLEICHTERUNG UND FREUDE BEIM DRK:
EU stimmt gegen europaweite Ausschreibung von Rettungsdiensten!

Von: Philipp Köhler, DRK-Rheinhessen-Nahe

MAINZ (24.01.13). Der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz der Europäischen Union hat heute in Brüssel beschlossen, dass der Rettungsdienst künftig nicht europaweit auszuschreiben ist.  Somit findet das EU Vergaberecht keine Anwendung auf rettungsdienstliche Leistungen.
Beim größten Rettungsdienst in Rheinland-Pfalz, dem DRK-Rettungsdienst Rheinhessen-Nahe, hat man diese Nachricht mit großer Erleichterung und Freude aufgenommen: „Die Entscheidung der EU Abgeordneten ist die Grundlage dafür, dass wir der Bevölkerung auch in der Zukunft einen professionellen und leistungsfähigen Rettungsdienst zur Verfügung stellen können.“ freut sich der Geschäftsführer des DRK-Rettungsdienst Rheinhessen-Nahe, Jörg Steinheimer. „Wir freuen uns, dass unsere Bemühungen und der Appell aus dem rheinland-pfälzischen Innenministerium in Brüssel Gehör gefunden haben und auf Verständnis gestoßen sind.“ so Steinheimer weiter.
Der DRK-Rettungsdienst Rheinhessen Nahe betreibt mit rund 670 Mitarbeitern insgesamt 18 Rettungswachen und 2 Leitstellen. Neben großen Städten wie Mainz, Bad Kreuznach und Worms befinden sich viele Rettungswachen aber auch in eher einsatzschwachen Gebieten in ländlichen Regionen wie Meisenheim, Birkenfeld oder Wörrstadt.
„Das System unseres Rettungsdienstes kann nur dann wirtschaftlich sein, wenn wir mit unseren Einnahmen in den einsatzstarken Städten die Kosten der Rettungswachen in ländlichen Regionen decken können.“ erklärt der Geschäftsführer des DRK-Rettungsdienstes. Hätte die EU die Ausschreibung des Rettungsdienstes beschlossen, so wäre zu befürchten gewesen, dass private Anbieter vor allem in den Städten aktiv geworden wären und den Hilfsorganisationen nur die ertragsschwachen Landwachen geblieben wären.
Für die 670 Mitarbeiter des DRK-Rettungsdienst Rheinhessen-Nahe bedeutet die heutige EU Entscheidung auch eine langfristige Arbeitsplatzsicherheit. Auch für den ehrenamtlichen Katastrophenschutz hat der EU Beschluss nur Vorteile: Ehrenamtliche Helfer können auch weiterhin Praxiserfahrungen im hauptamtlichen Rettungsdienst sammeln und diese im Großsschadensfall effektiv nutzen. Somit sichert der EU Beschluss auch weiterhin die enge Zusammenarbeit und Verzahnung von hauptamtlichem Rettungsdienst und ehrenamtlichem Katastrophenschutz im Sinne einer umfassenden Versorgung der Bevölkerung im Notfall.

 

 

 

 

24.01.13 – MATHE-WETTBEWERB für Schüler und Azubis

MATHEMATIKWETTBEWERB: AM 20. APRIL WIRDS ERNST
Aufgerufen sind alle Schülerinnen und Schüler und auch Azubis

Wer an Mathematik Spass hat, der mag sich auch gerne mit anderen vergleichen. Möglichkeit hierzu gibt es bei einem Mathe-Wettbewerb, zu dem im Augenblick die Vorbereitungen laufen. Einen aktuellen Zwischenstand gibt die Kreisverwaltung in einer Pressemeldung:

BAD KREUZNACH (24.01.13). Die Industrie- und Handelskammer Bad Kreuznach und der Verband der Wirtschaftsjunioren des Kreises beabsichtigen, mit dem verantwortlichen Organisator, Dr. Hans-Dieter Bottke, einen Mathematikwettbewerb am 20. April, 10.00 Uhr in der Kreisverwaltung für die Schüler ab der Klasse 9, sowie für Auszubildende aller Ausbildungsberufe im Kreis Bad Kreuznach auszurichten.

In einem ersten Vorgespräch am 14.01.2013, zu dem Landrat Diel Vertreter der weiterführenden Schulen im Landkreis in die Kreisverwaltung eingeladen hatte, begrüßte man dieses Projekt und möchte den Wettbewerb gerne unterstützen.

Landrat Diel lobte das Engagement der Initiatoren und die positive Resonanz der Schulen mit dem Ziel, SchülerInnen und Auszubildende besser auf die beruflichen Anforderungen vorzubereiten.

Dr. Bottke wird in weiteren Gesprächen vor Ort das Projekt nochmals erläutern und für eine Teilnahme werben. Darüber hinaus soll mit Flyern und Plakaten in den Schulen und Betrieben auf den Wettbewerb hingewiesen und zur Teilnahme aufgerufen werden.