31.01.13 – STIEFENKEL SEXUELL MISSBRAUCHT: Gericht ordnet Therapie an

GROSSVATER VERGING SICH AN 4 UND 5 JAHRE ALTEN STIEFENKELN
Nach erfolgreicher Therapie droht kein Gefängnis – Opfer leiden noch heute

Von: Rolf Müller, KreuznacherNachrichten.de

IDAR-OBERSTEIN/BAD KREUZNACH (31.01.13). Drei und fünf Jahre alt waren die Kinder seines Stiefsohnes, an denen sich ein 59 Jahre alter Mann aus Idar-Oberstein im November und Dezember 2000 vergangen hat. So wurde er denn auch durch das Kreuznacher Landgericht, unter Vorsitz von Richter Dr. Bruno Kremer, wegen schweren sexuellen Missbrauchs zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten verurteilt, Staatsanwältin Nicole Frohn hatte viereinhalb Jahre beantragt. Das Gericht ordnete zudem die Unterbringung in eine Entziehungseinrichtung an, wo der Angeklagte wegen seiner, durch einen psychiatrischen Sachverständigen festgestellten, erheblichen und langjährigen Alkoholerkrankung leidet. Eine pädophile Neigung sei bei dem Angeklagten nicht festzustellen gewesen, so der Gutachter.
Rechtsanwalt Reinhard Baade aus Augsburg, der die heute 17 und 18 Jahre alten Opfer des Missbrauchs als Nebenkläger vertrat, erinnerte an deren Schicksal.
Sowohl der, zur Tatzeit, fünf Jahre alte Junge, als auch das damals vier Jahre alte Mädchen, seien erleichtert darüber, dass sie vor Gericht nicht aussagen mussten. Zu schwerwiegend seien die Taten des Stiefopas, den sie früher gerne besucht hatten, gewesen. „Und während diese beiden jungen Leute auch heute noch ganz massiv unter den Taten ihres Stiefgroßvaters leiden, präsentiert der sich hier vor Gericht“, so Baade. „Es war ein ganz massiver Eingriff in die Seele beider Kinder, der bis heute nachwirkt“, dessen solle sich der Angeklagte einmal bewusst machen.
Der Mann hatte nach langem Zögern zugegeben, das Mädchen in ihrem Intimbereich angefasst, und mit dem Jungen in zwei Fällen Analverkehr und in einem Fall Oralverkehr durchgeführt zu haben.
Besonders das, was der Angeklagte mit dem fünfjährigen Bub gemacht habe, liege an der obersten Grenze dessen, was man einem männlichen Kind antun könne, so Richter Dr. Bruno Kremer in seiner mündlichen Urteilsbegründung. Bei der Urteilsfindung habe die Kammer aber auch berücksichtigen müssen, dass der Angeklagte nicht vorbestraft sei, sich seit den Taten nichts mehr habe zu Schulden kommen lassen, und die Taten auch schon lange zurückliegen würden. Allerdings sei aber zu befürchten, dass der Angeklagte ohne eine therapeutische Maßnahme in Zukunft weitere Straftaten begeht. Aus diesem Grund soll der Mann auch eine entsprechende Maßnahme absolvieren.
Staatsanwältin Frohn hegt Zweifel, ob aufgrund des Lebensalters von 59 Jahren eine solche Therapie überhaupt Aussicht auf Erfolg hat. Diese Zweifel seien in der schon sehr langen Abhängigkeit begründet. Chancen, so etwas regulieren zu können, seien bei jüngeren Menschen darum größer.
Verteidigerin Kirsten Beetz aus Idar-Oberstein erinnerte an die Kindheit ihres Mandanten, der sich ebenfalls als Opfer von sexuellem Missbrauch sieht, den man ihm in Kinderheimen angetan habe.
Beetz rügte auch das Verhalten der Nebenklage, wobei ein Missbrauch des Vaters beider Kinder durch den Angeklagten in den Raum gestellt wurde. „Wenn der Stiefsohn selbst durch den Stiefvater sexuell missbraucht wurde, warum schickt er dann seine beiden Kinder dorthin?“
Der Angeklagte, der in seinem letzten Wort vor Urteilsverkündung keinerlei Reue hat erkennen lassen und auch kein Wort der Entschuldigung fand, wird wohl nicht hinter Gittern müssen, wenn der denn die Therapie erfolgreich abschließt. Dann nämlich, kann der Strafrest zur Bewährung ausgesetzt werden. Die Staatsanwaltschaft wolle gegen das Urteil keine Revision einlegen, teilte der Leitende Oberstaatsanwalt Michael Brandt im Gespräch mit KreuznacherNachrichten.de mit.