29.01.13 – SEXUELLER MISSBRAUCH VON STIEFENKELN – NACHTRAG

NACHTRAG ZUM PROZESS UM SEXUELLEN MISSBRAUCH VON STIEFENKELN
Gutachterin hat keine Zweifel an Wahrheitsgehalt der Aussagen

Von: Rolf Müller, KreuznacherNachrichten.de

IDAR-OBERSTEIN / BAD KREUZNACH (30.01.13). Im Prozess um einen 59-Jährigen aus Idar-Oberstein, der sich im November und Dezember 2000 an den beiden Kindern seines Stiefsohnes vergangen haben soll, stellte eine Sachverständige gestern Nachmittag in ihrem Gutachten fest, dass an der Aussagetüchtigkeit des zur Tatzeit fünfjährigen Stiefenkels des Angeklagten keine Zweifel bestehen. Bereits ein Kriminalbeamter hatte von glaubhaften Ausführungen des inzwischen 18-Jährigen berichtet. Es habe keine Anzeichen dafür gegeben, dass er den Angeklagten in irgendeiner Form über Gebühr habe belasten wollte.
Inzwischen hatte der 59-Jährige nach langem Zögern gestanden, mit seinem Stiefenkel Anal- und Oralverkehr praktiziert zu haben.
Bei dem, zur Tatzeit vier Jahre alten Mädchen, sei es zu einem Widerspruch gekommen, stellte die Sachverständige fest. So habe sie gegenüber der Polizei davon erzählt, dass sie zunächst geschlafen habe. Als sie aufgewacht sei, habe sie bemerkt, dass der Angeklagte ihr die Schlafanzughose und Unterhose ausgezog, und sie dann im Intimbereich streichelte. Gegenüber der Sachverständigen gab die heute 17-Jährige an, der Stiefvater ihres Vaters sei auch mit dem Finger in sie eingedrungen. Weil das Mädchen damals erst vier Jahre alt war, könnten solche Differenzen in den Aussagen schonmal vorkommen, so die Gutachterin. Ein Eindringen des Fingers in das Geschlecht des Mädchens, was ebenfalls den Straftatbestand des sexuellen Missbrauchs erfüllt hätte, war aber auch nicht angeklagt.
Insgesamt gesehen habe die heute Jugendliche aber detaillierte und schlüssige Angaben machen können, die mit dem Geständnis des Angeklagten in Einklang stünden.
Als Zeugin sollte gestern Nachmittag auch die damalige Ehefrau des Angeklagten gehört werden, doch die machte von ihrem Aussageverweigerungsrecht, das auch geschiedenen Eheleuten zusteht, Gebrauch.
Nach seinem Geständnis, in dem er erklärte, die Taten nur deshalb begangen zu haben, weil er stets betrunken gewesen sei, ließ sich der Angeklagte gestern nach der Verhandlung noch im Gerichtsgebäude von einem psychiatrischen Sachverständigen auf seine Schuldfähigkeit untersuchen. Mehrfach wurde der Mann bereits im Vorfeld des Prozesses zu einer solchen Untersuchung eingeladen, erschien dann aber zu diesen vereinbarten Terminen nicht. Sein Gutachten soll der Sachverständige zum kommenden Fortsetzungstermin am Donnerstag, dem 31. Januar erstatten. Dann wird auch mit einem Urteil gerechnet.