31.07.13 – GERICHT: Buchalterin soll 180.000 Euro veruntreut haben

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AMTSGERICHT:
Frau soll 180.000 Euro veruntreut haben
Kommende Woche wird verhandelt

Von: Rolf Müller, KreuznacherNachrichten.de

BAD KREUZNACH (31.07.13). Angeklagt ist nach Auskunft der Pressestelle des Kreuznacher Amtsgerichts eine 55-Jährige Frau aus dem Stadtgebiet. Sie soll im Zeitraum vom 17. August 2007 bis 2. März 2011 zulasten des Golfverbandes RLP/Saarland und eines regionalen Wettspielverband der Landesgolfverbände insgesamt über 180.000 Euro veruntreut haben.

Die Angeklagte habe im Tatzeitraum für ein Buchhaltungsbüro gearbeitet, so das Amtsgericht. Dort sei sie für die Buchhaltung der Geschädigten zuständig gewesen. Ihre Position soll sie aber dazu ausgenutzt haben, Überweisungen zu Lasten der Geschädigten auf ihre eigenen Konten vorzunehmen, ohne dass sie gegenüber den Geschädigten Ansprüche hatte.

Nachdem das Arbeitsverhältnis beendet war und eine andere Mitarbeiterin mit den Buchhaltungsaufgaben betraut war, fielen Unregelmäßigkeiten auf. Durch weitere betriebliche Recherchen sei das Vorgehen der ehemaligen Mitarbeiterin letztlich aufgeklärt worden.

 

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31.07.13 – 5,8 KILO HEROIN: U-Haft für mutmaßliche Drogenschmuggler

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5,8 KILOGRAMM HEROIN
Kreuznacher Amtsgericht erlässt Haftbefehle gegen mutmaßliche Drogenschmuggler

Quelle: Polizeipräsidium Trier

TRIER / BAD KREUZNACH (31.07.13). Ein erfolgreicher Schlag gegen die Drogenkriminalität gelang den Strafverfolgungsbehörden Anfang der Woche.

Nach gemeinsamen und umfangreichen Ermittlungen des Kommissariats „Organisierte Kriminalität“ der Kriminaldirektion Trier und der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wurden am Montagnachmittag, 29. Juli, drei Männer wegen des Verdachts des Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge festgenommen.

Die Beamten stellten 5,8 Kilogramm Heroin sicher, das aus Osteuropa nach Deutschland gebracht worden war.

Die ersten Verdachtsmomente richteten sich zunächst gegen einen 53-jährigen Mann aus dem Landkreis Birkenfeld. Er sollte mit Marihuana gehandelt haben. Im Laufe der Ermittlungen geriet sein im Main-Kinzig-Kreis (Hessen) wohnender 49-jährige Bruder ins Visier der Beamten. Ihm wird vorgeworfen, als Lieferant von Marihuana und auch Heroin zu fungieren.

Gestern erfolgte in Zusammenarbeit mit der Polizei in Hessen der Zugriff.

Bei dem 49-jährigen mutmaßlichen Lieferanten wurden anlässlich seiner Festnahme im Main-Kinzig-Kreis 5,8 Kilogramm Heroin sichergestellt. Er steht im Verdacht, das Heroin mit einem Pkw aus Osteuropa eingeführt zu haben. Ein weiterer 40 Jahre alter Bruder, der sich in der Nähe des Festnahmeortes aufhielt und – so die Überzeugung der Ermittler – in den Rauschgifthandel verstrickt sein dürfte, wurde ebenfalls in Gewahrsam genommen. Der 40-Jährige wohnt im Lahn-Dill-Kreis in Hessen.

Der 53-Jährige, gegen den sich der Verdacht des Handels mit Betäubungsmitteln zuerst gerichtet hatte, wurde vorgestern zeitgleich an seiner Arbeitsstelle im Landkreis Birkenfeld verhaftet.

Zwei der Brüder wurden am Dienstagnachmittag, 30. Juli, auf Antrag der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach dem Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Bad Kreuznach vorgeführt, der gegen die 49- und 53-jährigen Männer Haftbefehle erließ. Keiner der drei Männer war bisher in Zusammenhang mit Betäubungsmittelkriminalität in Erscheinung getreten.

Aufgrund der Menge des sichergestellten Heroins drohen bei Verurteilung empfindliche Haftstrafen.

Die kriminalpolizeilichen Ermittlungen dauern an.

 

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31.07.13 – FREIBAD BOSENBHEIM NACH EINBRUCH GESCHLOSSEN

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EINBRUCH IM FREIBAD BOSENHEIM
Schwimmbad vorraussichtlich bis Freitag, 2. August geschlossen bleiben

Von: Rolf Müller, KreuznacherNachrichten

BAD KREUZNACH (31.07.13). Großer Schreck für die Freunde des Bosenheimer Freibades. Dort ist nämlich in der vergangenen Nacht eingebrochen worden. Die Täter hätten einen großen Schaden angerichtet und auch die Schwimmbecken verunreinigt, teilte die zuständige Kreuznacher Badgesellschaft mit.

Das Gesundheitsamt habe Wasserproben entnommen und diese untersucht, weil sich darin Fäkalien befunden hätten. Die Mitarbeiter der Badgesellschaft würden die Schäden so schnell wie möglich beseitigen. Das Freibad Bosenheim sei bis voraussichtlich Freitag, 2. August, geschlossen! Besitzer einer Saisonkarte für das Freibad Bosenheim können für diesen
Zeitraum das  Freibad Salinental nutzen.

Nach Polizeiangaben wurde im Bereich des Kassenhäuschens eingebrochen. Auch seien Sachen gestohlen worden. Um was es sich dabei handelt, wolle man aus ermittlungstaktischen Gründen aber noch nicht sagen, hieß es aus der Polizeiinspektion.

Wem in der vergangenen Nacht etwas aufgefallen ist, was mit dieser Tat in Zusammenhang stehen könnte, wird gebeten, sich bei der Polizei, Telefon 0671 – 8811-100 zu melden

 

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30.07.13 – LAUTERN UND LEVERKUSEN: Testspiel im Moebus-Stadion

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LIGAGEFÜHL IM MOEBUS-STADION
Lautern und Leverkusen trafen sich zum Testspiel an der Nahe

Text/Fotos: Rolf Müller, KreuznacherNachrichten.de

BAD KREUZNACH (30.07.13). Nach der Begegnung des FC Mainz 05 gegen Groningen gab es heute mit dem 1. FC Kaiserlautern und der Werkself des Bayer 04 Leverkusen innerhalb kurzer Zeit ein zweites Testspiel mit zwei hochkarätigen Mannschaften. Diesmal waren es rund 2.300 Zuschauer, die eine interessante Partie verfolgten, die übrigens mit einem 1:1 Unentschieden endete.

Bereitwillig und geduldig verteilten Spieler beider Mannschaften, aber auch Leverkusens Sportdirektor Rudi Völler, Autogramme.
Ausrichter dieses Testspiels war die SG-Eintracht, und Oliver Holste zeigte sich als deren Sportlicher Leiter von der Besucherresonanz beeindruckt. Zusammen mit dem Eintracht-Vorsitzenden Dennis Krick und Uli Hoffmann, hatte Holste diese klasse Fussballveranstaltung organisiert.

Das wurde von vielen Fans mit reichlich Lob honoriert. „Es ist schön, wenn wir solche Mannschaften auch hier mal erleben dürfen“, war Tenor des zufriedenen Publikums aus Bad Kreuznach.

Für die Fans gab es reichlich Autogramme

Peter Eckers war zusammen mit seiner zehnjährigen Tochter Julia aus Mainz gekommen, um als Fans des 1. FC Kaiserslautern „ihre“ Mannschaft wieder einmal hautnah zu erleben. „Leider können wir nur einige wenige Spiele im Jahr auf dem Betze besuchen“, erklärte die kleine Julia im Gespräch mit KreuznacherNachrichten.de. „Mein Bruder und Mama machen sich nämlich nichts aus Fussball“, verriet uns das Mädchen noch schnell, bevor es, gemeinsam mit Papa, den FCK wieder lautstark anfeuerte.

Viele hundert Bratwürste wurden von den Helferinnen und Helfern verkauft. Die Schlangen der hungrigen Besucher waren teils bis zu 25 Meter lang!

Fleißige Helferinnen und Helfer der Kreuznacher Eintracht waren überall am Werk. So hatte Schatzmeister Klaus Messer den ehrenamtlichen Dienst als Bratwurstbräter an einem der beiden Imbisstände übernommen. „Das ist unglaublich, was hier weggefuttert wird“, konnte er gerade noch berichten, bevor er einen neuen Schwung Bratwürste auf dem Grill verteilen musste.
Volker Weyerhäuser, überall dort präsent wo Not am Mann ist, bewährte sich prächtig als Einweiser der großen Mannschaftsbusse, die rückwärts auf das Gelände des Moebus-Stadions vor die Umkleidekabinen einfahren mussten.

Perfekt! Volker Weyerhäuser winkte den Mannschaftsbus der Leverkusener auf seinen Stellplatz vor den Umkleidekabinen ein


Fleißig auch die Helfer an den beiden Kassenhäuschen. Als dort die Schlange der wartenden Besucher annähernd über 50 Meter erreichte, wurde in der Nähe des Eintracht-Clubheims eine weitere, dritte Kasse geöffnet.

An den Kassenhäuschen war viel zu tun


Auch die Polizei zeigte sich mit dem Verlauf der Veranstaltung zufrieden. Es habe keine Vorkomnisse gegeben, wo die Beamten hätten einschreiten müssen, hieß es dazu aus der Polizeiinspektion.

NOCH EIN PAAR FOTOS:

Sturm aufs Moebus-Stadion

Viele FCK-Fangruppen aus der Region kamen zum Spiel ins Moebus-Stadion

Warten…

Hier winkt Volker Weyerhäuser den Bus des FCK auf seinen Stellplatz ein

Der Lauterer Mannschaftsbus wird entladen … und die Fans warten geduldig

… und immer wieder verteilten Spieler beider Mannschaften geduldig Autogramme. Heiß begehrt war aber auch die Unterschrift von Rudi Völler, Leverkusens Sportdirektor

Aufwärmen

Aufstellung zum Spiel …

So voll geparkt ist die Pfingstwiese nur selten …

 

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28.07.13 – BIOTONNE AUF B41 GEWORFEN / POLIZEI ERMITTELT

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BIOTONNE AUF B41 GEWORFEN !!!
Polizei ermittelt wegen gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr

Quelle: Polizei Bad Kreuznach

BAD KREUZNACH (28.07.13). Das ist kein Spaß mehr: Ein oder mehrere unbekannte Täter warfen nach Polizeiangaben Donnerstagmorgen gegen 1:10 Uhr eine braune Biomülltonne, die sie zuvor in der Winzenheimer Straße entwendet hatten, von der Brücke am Winzenheimer Kreisel, direkt auf die Fahrbahn der darunter verlaufenden B41.

Ein achtzehnjähriger Autofahrer, der mit seinem Fahrzeug dort aus Richtung Kirn kommend, in Richtung Brückes unterwegs war, erkannte den dunklen Gegenstand auf der Fahrbahn zu spät und stieß mit der Mülltonne zusammen.

Am Fahrzeug entstand ein Schaden von etwa fünfhundert Euro. Die Mülltonne wurde ebenfalls zerstört. Der oder die Täter flüchteten.

Hinweise nimmt die Polizeiinspektion Bad Kreuznach über Telefon 0671-8811-0 entgegen.

 

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28.07.13 – ÜBERS WOCHENENDE SECHS AUTOS BESCHÄDIGT

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POLIZEIMELDUNG
ÜBERS WOCHENENDE SECHS AUTOS BESCHÄDIGT

Quelle: Polizei Bad Kreuznach

BAD KREUZNACH (28.07.13). Unbekannte Täter demolierten Freitag und Samstag insgesamt sechs Autos und hinterließen dabei zum Teil erheblichen Sachschaden. Die Polizei bittet um Hinweise.


Sachbeschädigung an Fahrzeugen I.
Parkhaus Mühlenstraße

Freitag, 26.07.13, 11.39 Uhr bis 14.10 Uhr

Ein oder mehrere unbekannte Täter beschädigten ein geparktes Fahrzeug indem sie beide Seitenspiegel abbrachen. Der oder die Täter flüchteten unerkannt. Die genaue Schadenshöhe wird noch ermittelt.


Sachbeschädigung an Fahrzeugen II.
Schwimmbad Salinental

Freitag, 26.07.13, 15.28 Uhr

Ein unbekannter Täter beschädigte ein geparktes Fahrzeug indem er die linke Fahrzeugseite zerkratzte. Der Täter flüchtete unerkannt. Die genaue Schadenshöhe wird noch ermittelt.


Sachbeschädigung an Fahrzeugen III.
Hüffelsheimer Straße 3

Freitag, 25.07.13, 20.00 Uhr bis 26.07.13, 09:00

Ein unbekannter Täter beschädigte ein geparktes Fahrzeug indem er die Antenne abbrach. Der Täter flüchtete unerkannt. Der Schaden beträgt etwa vierhundert Euro.


Sachbeschädigung an Fahrzeugen IV.
Hauptstraße 13

Freitag, 27.07.13, 06.10 Uhr

Ein oder mehrere unbekannte Täter beschädigten ein geparktes Fahrzeug indem sie es mit Farbe beschmierten. Gleichzeitig wurde auch die Hauswand des Fahrzeughalters mit Farbe beschmiert.
Der oder die Täter flüchteten unerkannt. Der Schaden wurde auf fünfhundert Euro geschätzt.


Sachbeschädigung an Fahrzeugen V.
Pfalzsprung 2

Freitag, 27.07.13, 14.17 Uhr

Ein oder mehrere unbekannte Täter beschädigten ein geparktes Fahrzeug indem sie die Windschutzscheibe einschlugen. Der oder die Täter flüchteten unerkannt. Der Schaden beträgt etwa 1.500 Euro.


Sachbeschädigung an Fahrzeugen VI.
Steubenstraße

Freitag, 27.07.13, 19.30 Uhr bis Samstag 28.07.2013, 05.25 Uhr

Ein oder mehrere unbekannte Täter beschädigten ein geparktes Fahrzeug indem sie die Heckscheibe einschlugen. Der oder die Täter flüchteten unerkannt. Der Schaden beträgt etwa fünfhundert Euro.

Hinweise zu den Sachbeschädigungen nimmt die Polizeiinspektion Bad Kreuznach unter Telefon 0671-8811-0 entgegen.

 

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26.07.13 – EIN SCHUß FIEL HINTER DEM JUSTIZGEBÄUDE

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EIN SCHUß FIEL HINTER DEM JUSTIZGEBÄUDE
Gericht testete Waffe auf ihre Funktionstüchtigkeit

Von: Rolf Müller, KreuznacherNachrichten.de

BAD KREUZNACH (26.07.13). Ein Schuß fiel auf dem Parkplatz hinter dem Kreuznacher Landgericht. Und dieser Knall war für eine Schreckschußpistole schon außergewöhnlich laut. Im Rahmen der Hauptverhandlung, in dem ein 41 Jahre alter Mann und seine 43-jährige Lebensgefährtin aus dem Kreis Birkenfeld, wegen der Einfuhr von Drogen angeklagt sind, hatte Staatsanwalt Dr. Claus Nils Leimbrock eine Pistole getestet, die im Handschuhfach des auf die Frau zugelassenen Fahrzeugs gefunden wurde. Mit diesem Auto wurden laut Anklage auch die Rauschgiftfahrten nach Holland unternommen.

Werden bei Drogenfahrten- und/oder Geschäften Waffen mitgeführt, ganz gleich ob Messer, Schreckschußpistole oder eine Pistole mit scharfer Munition, beginnt das Mindesstrafmaß bei fünf Jahren, denn der Gesetzgeber sieht in einer solchen Kombination eine besondere Gefährlichkeit.

Der Angeklagte hatte bereits am ersten Verhandlungstag erklärt, er habe die Waffe von einem Bekannten gekauft. Der hätte dringend Geld gebraucht. „Mit der Pistole wollte ich zu Silvester Böller und Raketen abschießen, doch die Waffe funktionierte nicht.“

Um die Waffe auf ihre Funktionstüchtigkeit prüfen zu lassen, war zunächst angedacht, ein kriminaltechnisches Gutachten erstellen zu lassen. Dies hätte aber mindestens sechs Monate in Anspruch genommen, berichtete der Vorsitzende Richter Dr. Bruno Kremer.
Aus diesem Grund hätte sich die Kammer dazu entschlossen, selbst einen Test durchzuführen. Staatsanwalt Leimbrock, Inhaber eines Kleinen Waffenscheins, sollte die Pistole bedienen.
Zuvor wurden Genehmigungen der Präsidentin des Landgerichts und der Kreisverwaltung als zuständige Waffenbehörde eingeholt, und Polizei und Mitarbeiter des Justizgebäudes informiert.

Das war auch wichtig, denn als Staatsanwalt Leimbrock auf dem Parkplatz hinter dem Justizgebäude den ersten Schuß abgab, war der Knall kaum von dem aus einer Waffe mit scharfer Munition zu unterscheiden. Der zweite und dritte Schuß blieb allerdings ohne Erfolg. Das könne mit der Munition zusammenhängen, erklärte dazu ein Schöffe, ehemals Oberstabsfeldwebel und Waffenmechanikermeister. Um das aber zu testen, müsse mit einer baugleichen Waffe Munition aus der selben Charge abgefeuert werden.

Bevor es zu weiteren möglichen Tests komme, wolle die Kammer den ersten Versuch erst einmal bewerten und das Ergebnis rechtlich einordnen, so Richter Kremer.

Rund acht Kilogramm Haschisch und Marihuana, und mehrere unterschiedliche Mengen an Kokain und Amphetamin (Aufputschmittel) soll das Paar laut Staatsanwaltschaft bei 29 Fahrten aus Holland mitgebracht haben. Der Prozess wird am 19. August fortgesetzt.

 

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25.07.13 – SOMMERSPAß IM KINDERDORF SALINENTAL

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SOMMERSPAß IM KINDERDORF SALINENTAL
Heute Elternnachmittag – Morgen heißt es Abschied nehmen

Text / Fotos: Rolf Müller, KreuznacherNachrichten.de

BAD KREUZNACH (25.07.13). Sommerspaß mit reichlich Sonne hatten die rund 200 Mädchen und Jungen, die in diesem Jahr das Kinderdorf der Stadtranderholung im Salinental besuchten.

Am morgigen Freitag endet dieser Ferienspaß, der am 8. Juli begonnen hatte. Heute Nachmittag sind die Eltern eingeladen. Dann präsentieren die Kinder ihre Werke aus den verschiedenen Projekten und führen vor, was sie an Tänzen einstudiert haben.

Aufgeteilt waren die Kinder in 20 Gruppen und die Liste der vielen Angebote, die von Sport und Spiel bis zum kreativen Basteln reichte, schien unendlich. Kein Wunder, dass sich die Mädchen und Jungen, im Alter von fünfeinhalb bis 12 Jahren hier sichtlich wohl fühlten.


Als „Strand“ und überdimensionale Sandkiste wurde zeitweise kurzerhand das Beach-Volleyballfeld zweckentfremdet. Zu den Besonderheiten, die gerne angenommen wurden, zählte auch ein Anhänger voller Holzklötze, aus denen dann in geduldiger Arbeit versucht wurde, Türme zu bauen, die natürlich höher sein mussten, als die der anderen Kinder.

In den Vormittagsstunden, bei noch recht angenehmen Temperaturen entstanden an den Tischen vor den Zelten Knautschbälle, Regenmacher, Sockenpuppen, Bilderrahmen und viele schöne andere Dinge, die so manches Kind noch eine Weile an diese 61. Stadtranderholung im Salinental erinnern werden. Das Kinderdorf ist eine Ferienaktion der Stadtjugendförderung, in Zusammenarbeit mit dem DRK und dem Kirchenkreis an Nahe und Glan.


Was gefällt den Mädchen und Jungen besonders gut am Kinderdorf? „Das man hier neue Freunde kennenlernen kann“, meint der 10-jährige Max. „Ich finde die Betreuerinnen und Betreuer sehr nett und ich finde es schön, dass wir hier im Kinderdorf im Freien zusammen spielen können“, so die gleichaltrige Tabea. „Klasse ist es, dass wir so tolles Sommerwetter haben und jeden Tag nachmittags ins Freibad Salinental gehen“, sagt Luke (10).

Insgesamt 26 Betreuerinnen und Betreuer im Alter von etwa 20 bis 30 Jahren, zwei Sanitäter und zwei Küchenhilfen kümmern sich um das Wohl der kleinen Feriengäste. Bei den Betreuern handelt es sich hauptsächlich um Schüler und Studenten, die sich zum großen Teil in pädagogischer Richtung lernen oder studieren.

„Viele nutzen diese Arbeit im Kinderdorf, um bereits Erlerntes in die Praxis umzusetzen, andere zur beruflichen Orientierung“, berichtet Vanessa Berg von der Stadtjugendförderung. Dafür gibt es dann zwar nur eine kleine Aufwandsentschädigung, aber jeder Menge Spaß mit den Mädchen und Jungen.

 

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25.07.13 – EXHIBITIONIST STÖRT LKW-FAHRER / POLIZEI GREIFT EIN

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POLIZEIMELDUNG
EXHIBITIONIST STÖRT LKW-FAHRER / POLIZEI GREIFT EIN

Quelle: Polizeiautobahnstation Gau-Bickelheim

GENSINGEN (25.07.13). Auf einem Parkplatz an der A61 bei Gensingen wurde ein LKW-Fahrer kurz nach Mitternacht von einem Mann gestört, der etwa 20 bis 30 Minuten mit offener Hose und masturbierend vor seinem Fahrzeug auf- und ablief.

Amüsiert wollte er eigentlich ein Video von dieser Szene aufnehmen und in den einschlägigen sozialen Netzwerken veröffentlichen, kam aber mit der Technik seines Handys nicht zurecht.

Als der Mann noch andere Parkplatzbesucher bei den Toiletten belästigte, wurde es dem 36-jährigen LKW-Fahrer dann doch zu bunt und er verständigte die Polizei.

Eine Streife traf den Verdächtigen tatsächlich auf dem Parkplatz zwischen geparkten Lkw an. Auf sein Verhalten angesprochen, gab der 49-jährige Mann aus dem Kreis Mainz-Bingen unschuldig dreinblickend an, dass er nicht habe schlafen können und nur etwas spazieren gefahren sei, um sich die Sterne anzuschauen, dabei habe er auch etwas an sich „herumgespielt“.

Auch wenn der Lkw-Fahrer nur seine Nachtruhe wollte, blieb dem 49-Jährigen, der sogar einen akademischen Titel trägt, neben einem Platzverweis eine Anzeige nicht erspart. Die wurde auch noch um eine saftige Ordnungswidrigkeit erweitert, weil der Mann mit einem verkehrsuntüchtigen Pkw unterwegs war.

 

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25.07.13 – ZWEI FAHRRÄDER GEFUNDEN – BESITZER GESUCHT

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POLIZEIMELDUNG
ZWEI FAHRRÄDER GEFUNDEN – BESITZER GESUCHT

Quelle: Polizei Bad Kreuznach

BAD KREUZNACH (25.07.13). Von einem Anwohner wurden im Ledderhoser Weg auf einem dicht bewachsenden Baugrundstück zwei recht hochwertige Fahrräder gefunden.

Es handelt es sich hierbei um ein Herrenrad des Herstellers „Pegasus“ sowie um ein Damenrad eines unbekannten Herstellers.

Momentan muss in dieser Sache von einem Diebstahl ausgegangen werden. Eine dementsprechende Anzeige liegt der Polizei jedoch bislang nicht vor.

Der rechtmäßige Eigentümer meldet sich bitte bei der Polizei Bad Kreuznach unter der Telefonnummer 0671-8811-100.

 

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24.07.13 – RETTUNGSWAGEN KIPPTE UM

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POLIZEIMELDUNG
RETTUNGSWAGEN KIPPTE UM

Quelle: Polizei Bad Kreuznach (auch Foto)

BAD KREUZNACH (24.07.13). Ein 20-jähriger Rettungswagenfahrer war heute gegen 17:10 Uhr auf dem Zubringer zur B41 aus Richtung Winzenheim kommend unterwegs, als nach seinen Angaben zufolge eine Wespe durch das geöffnete Fahrerfenster ins Wageninnere flog.

Bei dem Versuch die Wespe von dort zu entfernen, verlor der Fahrer die Kontrolle über den Rettungswagen. Das Fahrzeug kam nach rechts von der Fahrbahn ab, kollidierte mit einer dort beginnenden Leitplanke und kippte schließlich auf einem angrenzenden Feldweg nach links um.

Der Fahrer des Rettungswagens wurde hierbei leicht verletzt, seine Beifahrerin blieb unverletzt. Zur Unfallzeit befand sich kein Patient im Rettungswagen.

 

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23.07.13 – ERNEUTER FLÄCHENBRAND

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ERNEUTER FLÄCHENBRAND
Feuer loderte am Bahndamm

Quelle: Freiwillige Feuerwehr Bad Kreuznach

BAD KREUZNACH (23.07.13). Nach verschiedenen Flächenbränden in den vergangenen Tagen musste die Freiwillige Feuerwehr Bad Kreuznach heute Morgen erneut ausrücken um ein solches Feuer zu löschen.

Diesmal brannte es mitten in der Stadt, nämlich am Bahndamm, in Nähe der Philippstraße. Anwohner alarmierten gegen 3:30 die Feuerwehr

Etwa 40 Quadratmeter Böschung standen in Flammen, die mit etwa 1.000 Liter Wasser gründlich abgelöscht wurden. Die Einsatzstelle leuchtete die Feuwerwehr mit einem Lichtmast aus.

Was den Brand auslöste, war bis zum Einsatzende nicht bekannt. Sowohl Polizei, als auch die Bundespolizei waren vor Ort. Der Einsatz war nach etwa 30 Minuten beendet.

 

 

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Jahrmarkt 2013 – Verlosung auf Jahrmarktsradio

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JAHRMARKT 2013
VERLOSUNG AUF JAHRMARKTSRADIO

BAD KREUZNACH (21.07.13). Ab 1. August startet ExtraWelle Das Bad Kreuznach-Jahrmarktsradio seinen Sendebetrieb. Als kleinen Test senden wie heute von 12 bis 16 Uhr über unseren Internetstream. Um ExtraWelle Das Bad Kreuznach-Jahrmarktsradio hören zu können, einfach nur auf die Rubrik „Jahrmarkt 2013“ gehen und oben den entsprechenden Player anklicken.

Dort werden wir natürlich auch unsere Verlosung präsentieren.

Zu gewinnen gibt es drei Karten zur Teilnahme am Freifahrtenrundgang des SCHAUSTELLERVERBANDES BAD KREUZNACH, im Wert von über 50 Euro! Das heißt, einen fröhlichen Nachmittag auf dem Jahrmarkt verbringen, mit vielen anderen Kindern. Die Kinder müssen zwischen 6 und 15 Jahre alt sein und am Jahrmarkts-Dienstag nachmittags ab 14 Uhr Zeit haben.

Zu gewinnen gibt es außerdem insgesamt 10 Spaß-Pakete

In allen befinden sich:

jeweils 1 Jahrmarkts-Pin
jeweils 1 Freikarte Europa-Rad
jeweils 1 Eintrittskarte für Käptn Jojos Schatzinsel

dazu in 5 Paketen 1 Essensgutschein für Weikerts Imbiss

in den anderen 5 Paketen gibt es jeweils eine Original Jahrmarktstasche der Familie Marx (Süssigkeiten und Schokoküsse)

Mindestalter für die Teilnahme an der Verlosung ist 16 Jahre!
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen!

UND WIE GEWINNE ICH ???

Einfach in der Zeit von 13 bis 15 Uhr eine E-Mail an info@KreuznacherNachrichten.de schicken und im Betreff: „Radio“ angeben

In der Email bitte Vor- und Zunamen, Wohnort und Email-Adresse angeben.

In der Zeit von 15 bis 16 Uhr werden die Gewinner ermittelt, den Preisen zugelost und in der laufenden Radiosendung bekanntgegeben!

Die Gewinner werden aber auch schriftlich benachrichtigt!
Sämtliche Email-Daten der Teilnehmer werden nach Ende der Aktion gelöscht!

 

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17.07.13 – WOHNHAUS BRANNTE IN LANGENLONSHEIM

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WOHNHAUS BRANNTE IN LANGENLONSHEIM
Ein Bewohner leicht verletzt – Vermutlich fahrlässige Brandstiftung

Quelle: Kriminalpolizei Bad Kreuznach

LANGENLONSHEIM (17.07.13). Der Brand in einem Mehrfamilienhaus in Langenlonsheim am heutigen Donnerstag dem 18. Juli gegen 3.15 Uhr ist nach den bisherigen Ermittlungen der Polizei durch fahrlässigen Umgang mit glimmenden Gegenständen zurück zu führen.

Das von sechs Mietparteien bewohnt gewesene Gebäude wurde durch die Flammen erheblich in Mitleidenschaft gezogen. Die Kriminalpolizei Bad Kreuznach schätzt den Schaden auf etwa 250.000 Euro.

Ein neunzig jähriger Bewohner konnte ebenso wie ein weiterer Mieter aus dem Dachgeschoss durch die Feuerwehr in Sicherheit gebracht werden. Der Neunzigjährige wurde dabei leicht verletzt und in einem Bad Kreuznacher Krankenhaus behandelt.

Das Gebäude ist zur Zeit nicht bewohnbar. Die Mieter haben laut Auskunft der Verbandsgemeinde Langenlonsheim bei Verwandte oder Bekannten eine Bleibe gefunden.

Die weiteren Ermittlungen werden durch die Staatsanwaltschaft und die Kriminalpolizei Bad Kreuznach geführt.

 

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17.07.13 – Paar holt Drogen aus Holland / Verkauf auch über eigene Kneipe

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PAAR SCHMUGGELT DROGEN AUS HOLLAND
VERKAUF AUCH ÜBER DIE EIGENE KNEIPE

Weitere Fortsetzungstermine bestimmt
Gutachten über Pistole / Hören von aufgezeichneten Telefonaten

Von: Rolf Müller, KreuznacherNachrichten.de

BAD KREUZNACH. Kein Ende im Verfahren gegen ein Paar aus dem Kreis Birkenfeld, denen die Staatsanwaltschaft unter anderem insgesamt 29 Drogenfahrten nach Holland vorwirft (wir berichteten heute Morgen). Von dort aus brachten die beiden mindestens acht Kilogramm Haschisch und Marihuana, aber auch andere Drogen in kleineren Mengen mit, die sie entweder in Idar-Oberstein oder in ihrer Kneipe verkauft haben sollen.

Weil die 43-jährige Angeklagte am ersten Verhandlungstag schwere Vorwürfe gegenüber der Polizei wegen der Vernehmungspraktiken erhoben hatte, sollen nun weitere Beamte als Zeugen gehört werden. Die Schreckschußpistole, die im Handschuhfach des auf die Frau zugelassenen Autos gefunden wurde, soll nun durch einen Sachverständigen auf ihre Funktionstüchtigkeit überprüft werden. Das sei sinnvoller, als wenn der Staatsanwalt dies im Gerichtssaal testen würde, scherzte der Vorsitzende Richter Dr. Bruno Kremer. Möglicherweise könnte so ein Beweismittel zerstört werden, sei der ernste Hintergrund für das geplante Vorgehen. Womöglich sei die Waffe zwar augenscheinlich funktionstüchtig, aber beispielsweise der Schlagbolzen abgenutzt. Dies könne alles nur durch das Gutachten eines Experten festgestellt werden. Des weiteren will die Kammer an einem der nächsten Verhandlungstage auch aufgezeichnete Gespräche aus der Telefonüberwachung hören.

Bis in die frühen Abendstunden vernahm das Gericht am ersten Tag des Prozesses noch Zeugen. So berichtete ein Mitgefangener des 41-jährigen Angeklagten, der zur Zeit in Untersuchungshaft sitzt, wie der ihm beim Hofgang immer wieder von seinem Dealer „Momo“ und den Geschäften in Holland erzählte. Weil er nun dazu als Zeuge vor Gericht geladen wurde, würden andere Häftlinge fälschlicherweise denken, er sei ein V-Mann und würde mit der Staatsanwaltschaft gemeinsame Sache machen. Das stimme aber nicht.

Ein weiterer Zeuge wurde von dem Angeklagten als Drogenlieferant genannt. Außerdem habe der ihn zu den Drogenfahrten nach Holland überredet.

Er habe von dem Angeklagten Drogen weder gekauft, noch an ihn verkauft, erklärte der Zeuge. Er habe nicht einmal gewusst, warum er überhaupt als Zeuge geladen worden sei. Ein anderer Zeuge, der ebenfalls von dem Angeklagten genannt wurde, machte von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch, weil gegen ihn selbst ebenfalls ein Verfahren läuft.

Auch ein sogenannter „VP-Führer“, der Verdeckte Personen (VP) leitet und in ihrer Arbeit beaufsichtigt, wurde als Zeuge gehört. Die in diesem Fall eingesetzte VP hätte die Kammer gerne persönlich gehört:“Es ist immer gut, Zeugen bei ihren Aussagen gegenübersitzen, und in ihre Augen schauen zu können“, so Dr. Kremer. Das Landeskriminalamt lehnte diesen Wunsch jedoch ab. Außerdem durfte der VP-Führer nur in einem ganz begrenzten Ermittlungsbereich Fragen beantworten. So habe die VP davon berichtet, wie der Angeklagte ihr von einem 5.000 Euro Drogengeschäft erzählte, und wie sie bei einer Rückfahrt aus Holland Rauschgift im Wert von 10.000 Euro „verloren“ habe. Wohl aus Angst vor einer Kontrolle sei es aus dem Fenster geworfen, und von der Polizei später gefunden worden. Weiter sei ihr aufgefallen, dass der Angeklagte auffällig oft an Münzautomaten gespielt habe.

Zur Frage von Richter Kremer nach der Beteiligung der angeklagten Frau bei den Drogengeschäften berichtete der Zeuge, seiner VP habe der Angeklagte erklärt, dass er seine Lebensgefährtin in solchen Fällen immer gerne dabei habe, weil sie gut mit den Dealern sprechen und verhandeln könne.

Am Vormittag hatte der Angeklagte ein Geständnis abgelegt und gesagt, seine Partnerin habe mit den Drogengeschäften nichts zu tun.

Der Prozess wird am 26. Juli, sowie am 19. und 21. August fortgesetzt.

 

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17.07.13 – BESTATTER MUSS SICH VOR GERICHT VERANTWORTEN

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BESTATTER MUSS SICH VOR GERICHT VERANTWORTEN
Störung der Todesruhe und gewerbsmäßiger Betrug angeklagt

Quelle: Amtsgericht Bad Kreuznach

BAD KREUZNACH (17.07.13). Einen Bestatter aus dem Kreisgebiet hat die Kreuznacher Staatsanwaltschaft wegen Störung der Todesruhe und gewerbsmäßigem Betrug angeklagt. Wie das Amtsgericht mitteilt, ist in diesem Fall nun das Hauptverfahren eröffnet worden und die Hauptverhandlung auf Mittwoch, 28. August, um 13.30 Uhr terminiert.

Dem Angeklagten werfe die Staatsanwaltschaft vor, im Zeitraum von Juli 2008 bis Mai 2012 als Inhaber eines Bestattungsinstituts bei Urnenbegräbnissen die Asche anderer Verstorbener oder mit Kies/Sand gefüllte Urnen beigesetzt zu haben, da er die Aschkapseln der Verstorbenen nicht rechtzeitig aus dem Krematorium erhielt, heißt es dazu aus der Pressestelle des Amtsgerichts. Er habe dadurch verhindern wollen, dass er die Bestattungen hätte absagen oder verschieben müssen.

Den Angehörigen gegenüber habe er dieses Vorgehen verschwiegen. Sie hätten in Kenntnis der Umstände die Rechnungen nicht beglichen und seien so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft von dem Angeklagten betrogen worden.

 

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17.07.13 – ACHT KILO HASCHISCH und MARIHUANA-GÄRTLEIN

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ACHT KILO HASCHISCH und MARIHUANA-GÄRTLEIN
Paar wegen Einfuhr von Drogen und anderer Delikte vor dem Landgericht

Von: Rolf Müller, KreuznacherNachrichten.de

BAD KREUZNACH. Insgesamt rund acht Kilogramm Haschisch und Marihuana, und mehrere unterschiedliche Mengen an Kokain und Amphetamin (Aufputschmittel) brachte laut Staatsanwaltschaft ein Pärchen aus dem Kreis Birkenfeld bei 29 Fahrten aus Holland mit.

Bei der Festnahme wurde im Handschuhfach des auf die Frau zugelassenen Autos eine Schreckschusspistole gefunden, die allerdings nicht geladen war. Die dazugehörigen Patronen fand die Polizei dann allerdings in der Handtasche der Frau.

Dem Mann wird außerdem vorgeworfen, er habe in der gemeinsamen Wohnung ein kleines Marihuanagärtlein mit zehn Pflanzen gehegt und gepflegt. Zudem stellte die Polizei 48.000 Euro, nach Anklage womöglich Drogengelder, sicher.

Jetzt muss sich das Pärchen vor dem Kreuznacher Landgericht verantworten.

Der 43 Jahre alte Angeklagte berichtete aus seinem bewegten Leben, von dem er nach eigener Aussage bereits 14 bis 17 Jahre im Gefängnis verbracht hatte. „Drogen und Beschaffungskriminalität zogen sich bei mir wie ein roter Faden durch all die Jahre seit meiner Jugend“, stellte der Mann fest.

Im Alter von 16 Jahren habe er begonnen, Rauschgift zu verkaufen. Der eigene Konsum begann im Alter von 18 oder 19 Jahren. Der habe hauptsächlich aus Kokain und Cannabis bestanden. Vier offene Therapien habe er absolviert und eine Langzeitmaßnahme, so der Angeklagte auf Nachfrage von Staatsanwalt Dr. Claus Nils Leimbrock. Zwei weitere Therapien habe er abgebrochen.

Vor Gericht räumte der Angeklagte sämtliche Tatvorwürfe ein. Bei den Marihuanapflanzen in der Wohnung habe es sich aber lediglich um acht Stück gehandelt. Die Schreckschusspistole sei ihm von einem Bekannten angeboten worden, der dringend Geld gebraucht hätte. Allerdings sei die Waffe, zu der er auch Raketen und Böller bekam, kaputt gewesen. Zusammen mit einer Polizeischülerin vom Hahn habe er die Pistole auseinandergebaut um nach dem Fehler zu sehen. In diesem Fall kündigte der Vorsitzende Richter Dr. Bruno Kremer an, sich die Waffe bringen zu lassen. „Die werden wir halt mal ausprobieren müssen.“

Die aus Holland eingeführten Drogen seien entweder privat oder über die gemeinsam geführte Kneipe verkauft worden, sagte der Angeklagte aus. Unter den vielen Abnehmern aus dem Kreis Birkenfeld und aus Idar-Oberstein sei unter anderem auch der Sohn eines Polizeibeamten gewesen. „Dort habe ich dann nicht anrufen dürfen, aus Angst als Drogenhändler gegenüber dem Vater aufzufliegen.“ Seine Partnerin versuchte der Angeklagte zu entlasten. Die habe ihn lediglich nach Holland gefahren und auch von den Mengen und dem Verkauf kaum etwas gewusst.

In diesem Tenor äußerte sich auch die 43-Jährige. Sie sei bei den Treffen nicht direkt dabei gewesen, sondern sei jeweils im Auto sitzengeblieben und habe gewartet. Auch habe sie schon bald mit den Fahrten aufhören wollen, sich aber durch ihren Lebensgefährten immer wieder dazu hinreißen gelassen, erneut mit ihm eine Tour zu unternehmen, mit dem Versprechen, dass es das letzte Mal sein würde.

Bei der polizeilichen Vernehmung seien ihr Aussagen zu den Vorwürfen in den Mund gelegt worden, die sie heute so nicht mehr bestätigen könne, erklärte die Angeklagte vor Gericht. Sie habe bei der Polizei Dinge nur zugegeben, weil sie sehr unter Druck gestanden habe.

Ein Kriminalbeamter berichtete dagegen, in der Telefonüberwachung habe es Gespräche der Frau mit dem Drogenhändler des Mannes gegeben, in der sie ganz direkt nach „blauen Pillen“ gefragt hätte.

Weitere Berichterstattung zu dem Prozess folgt heute Nachmittag.

 

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16.07.13 – TÖDLICHER UNFALL HEUTE MORGEN AUF DER A61

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TÖDLICHER UNFALL HEUTE MORGEN AUF DER A61
Kleintransporter rast in Stauende

Quelle: Polizeipräsidium Mainz

GAU-BICKELHEIM (16.07.13) Ein folgenschwerer Verkehrsunfall ereignete sich heute in den frühen Morgenstunden auf der A61 zwischen Gundersheim und Alzey. Um einen Schwertransport durch die Autobahnbaustelle bei Alzey durchzuleiten zu können, hatte die Polizei die Autobahn in Fahrtrichtung Koblenz kurzfristig vollgesperrt. Davor hatte sich ein etwa zwei Kilometer langer Rückstau gebildet.

Kurz vor dem Autobahnparkplatz Langwiese wurde bereits auf den Stau hingewiesen, so dass sich insbesondere der um diese Zeit dominierende Lkw-Verkehr frühzeitig auf der rechten Fahrspur einsortiert hatte und mit mäßiger Geschwindigkeit auf das Stauende zurollte. Dem Fahrer eines Kleintransporters aus dem Raum Heilbronn war das offensichtlich zu langsam, so dass er nach Aussagen von Augenzeugen mit hoher Geschwindigkeit auf der linken Spur an allen vorbeifuhr. Als er vor ihm auftauchende Fahrzeuge bremsen sah, wechselte der Transporter in eine Lücke auf der rechten Fahrspur und übersah wohl, dass der Verkehr dort bereits stand. Nach der Spurenlage fuhr der Kleintransporter ungebremst und mit hoher Geschwindigkeit auf einen mit 10 Tonnen Papier beladenen Sattelzug auf und schob diesen trotz angezogener Bremsen noch drei Meter über die Fahrbahn. Der Fahrer des Kleintransporters verstarb in seinem vollkommen zusammengedrückten Fahrzeug.

Der Verkehr konnte über einen Parkplatz an der Unfallstelle vorbeigeleitet werden, so dass nennenswerte Verkehrsbehinderungen bislang ausblieben. Es entstand Sachschaden in Höhe von rund 30.000 Euro.

 

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15.07.13 – AUS DEM AMTSGERICHT & Info zu Arbeitnehmeranteilen

AUS DEM AMTSGERICHT
Zwei Verfahren eingestellt, einen Einspruch verworfen

Von: Rolf Müller, KreuznacherNachrichten.de

BAD KREUZNACH (15.07.13). Ein 50 Jahre alter Mann aus dem Kreisgebiet soll in den Jahren 2010 und 2011 durch die ARGE unrechtmäßig insgesamt 5.875 Euro erhalten haben. Die Behörde wirft ihm vor, er habe nicht angegeben, dass er inzwischen ein Gewerbe anmeldete. Der Angeklagte bestreitete die Vorwürfe und erklärte, er habe sehr wohl die zuständige Sachbearbeiterin informiert.

Nach telefonischer Rücksprache erfuhr das Gericht von dieser Sachbearbeiterin, dass sie sich an ein solches Gespräch nicht mehr erinnern könne und entsprechende Daten inzwischen gelöscht seien.

Weil der Vorwurf dem Angeklagten so nicht nachzuweisen war, stellte das Gericht das Verfahren gegen den Mann ein. So hatte sich für ihn zumindest der Einspruch gegen den Strafbefehl gelohnt. Darin wurde er nämlich zu 120 Tagessätzen zu je 10 Euro verurteilt, die er nun nicht mehr zahlen muss.

 

ARBEITNEHMERANTEIL NICHT ABGEFÜHRT I.

In der Zeit von Januar 2011 bis August 2012 hatte der ehemalige Betreiber einer Spedition für seine Mitarbeiter Krankenversicherungsbeiträge in Höhe von insgesamt 10.405 Euro nicht abgeführt. Es erging ein Strafbefehl von 140 Tagessätzen zu je 10 Euro, gegen den der Angeklagte Einspruch einlegte.

Weil der Angeklagte zu seiner Verhandlung heute nicht erschienen war, verwarf das Gericht den Einspruch. Der Angeklagte muss die Strafe nun zahlen.
ARBEITNEHMERANTEIL NICHT ABGEFÜHRT II.

Ein weiterer Strafbefehl war gegen einen Selbstständigen ergangen, der seinen Vater in seiner Firma beschäftigt hatte. Er erhielt einen Strafbefehl über 130 Tagessätze zu je 10 Euro, weil er Arbeitnehmeranteile in Höhe von 6.644 Euro nicht abführte.

Er habe inzwischen Insolvenz angemeldet und sich beruflich völlig anders orientiert, berichtete der Angeklagte vor Gericht. In seiner alten Existenz sei er völlig überfordert gewesen, habe sein Leben nun neu ausgerichtet.

Mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft stellte Amtsrichter Wolfram Obenauer dieses Verfahren ein und verhängte eine Geldbuße von 900 Euro.

Damit wird die Tat nicht im polizeilichen Führungszeugnis aufgeführt.

Mit Strafbefehlen ab bereits 90 Tagessätzen wird man als Verurteilter im polizeilichen Führungszeugnis, das man beispielsweise bei einigen Arbeitgebern zu den Bewerbungen, oder bei Anmeldungen zum Führerschein oder Flugschein vorlegen muss, als „Vorbestraft“ geführt.

 

ZUR INFORMATION:

Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt, § 266 a StGB

Mit freundlicher Genehmigung von
Cornelius J. Weimar
Fachanwalt für Strafrecht (Hamburg)
www.ra-cjweimar.de

Der § 266 a Strafgesetzbuch, das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitnehmerentgelten, stellt die typische und häufigste Straftat dar, die von den Verantwortlichen in der finanziellen Krise von Unternehmen begangen wird. Die Strafvorschrift wurde 1986 in das Strafgesetzbuch aufgenommen und seitdem mehrfach geändert, zuletzt im Jahre 2004. Angedroht wird für den Regelfall eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe. Die Vorschrift hat nicht nur im Strafverfahren bei Unternehmenskrisen und – insolvenzen erhebliche Bedeutung, sondern auch im Zivilrecht, da sie – als möglicherweise verletztes Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB – den Sozialversicherungsträgern die Möglichkeit bietet, bei ihrer Verletzung Zugriff zu nehmen auf das private Vermögen der für juristische Personen Handelnden, insbesondere der Geschäftsführer von insolventen GmbHs. Deswegen liegt zu § 266a StGB eine umfangreiche, zum Teil widersprüchliche Rechtsprechung der Gerichte für Zivilsachen einerseits und der Strafgerichte andererseits vor.

Nach Abs. 1 der Vorschrift macht sich strafbar, wer als Arbeitsgeber die Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung einschließlich der Arbeitsförderung den zuständigen Einzugsstellen vorenthält.

Sozialversicherungsbeiträge im Sinne der Vorschrift sind insbesondere die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, die ganz überwiegend zentral von den Krankenkassen eingezogen und von dort an die verschiedenen Sozialversicherungsträger weitergeleitet werden. Täter im Sinne des § 266 a StGB ist der „Arbeitgeber“. Arbeitgeber im Sinne der Vorschrift können neben denjenigen, die als Kaufleute im eigenen Namen handeln und Mitarbeiter beschäftigen, insbesondere auch die verantwortlich Handelnden von juristischen Personen sein (§ 14 StGB), also Geschäftsführer von GmbHs und Vorstände von Aktiengesellschaften.

Unter „Vorenthalten“ ist die Nichtabführung dieser Beträge bei Fälligkeit zu verstehen. Seit dem 01.01.2006 sind die Sozialversicherungsbeiträge fällig am drittletzten Bankarbeitstag des Beschäftigungsmonats. Das bedeutet, dass die Sozialversicherungsbeiträge zu diesem Zeitpunkt auf dem Bankkonto der Einzugsstelle gutgeschrieben sein müssen. Ein Vorenthalten im Sinne dieser Vorschrift ist schon dann gegeben, wenn die Sozialversicherungsbeiträge verspätet auf dem Konto der Einzugsstelle eingehen. Auch, wenn die Einzugsstelle eine leichte Verspätung der Beiträge nicht rügt, ist der Straftatbestand bereits erfüllt. Seit der Änderung der Vorschrift im Jahre 2002 ist außerdem ausdrücklich geregelt, dass es für eine Strafbarkeit nicht darauf ankommt, ob das Arbeitsentgelt tatsächlich gezahlt wird. Entscheidend ist allein die Entgeltzahlungspflicht. Der Straftatbestand ist demnach auch dann erfüllt, wenn der Arbeitgeber aufgrund finanzieller Probleme die Gehälter seiner Arbeitnehmer nicht zahlt. Eine Stundung der Beiträge durch die Einzugsstelle beseitigt die Fälligkeit, sofern eine ausdrückliche entsprechende Vereinbarung vorliegt. Eine stillschweigende Duldung der Einzugsstelle bezüglich zu spät eingehender Beiträge reicht nicht aus! Die Stundung muss allerdings vor der Fälligkeit der Beiträge vereinbart worden sein. Eine Stundung der Beiträge nach Fälligkeit führt nicht zur Straflosigkeit nach § 266 Abs. 1 StGB. Nach Abs. 1 der Vorschrift ist nur die verspätete oder unterbliebene Abführung des Arbeitnehmeranteils an den Sozialversicherungsbeiträgen mit Strafe bedroht, nicht die verspätete oder unterbliebene Abführung der Arbeitgeberanteile.

Weitere Voraussetzung für eine Strafbarkeit nach § 266 a Abs. 1 StGB ist, dass die Abführung der Beiträge dem Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Fälligkeit „möglich und zumutbar“ war. Eine mangelnde Zahlungsfähigkeit des Arbeitsgebers zum Fälligkeitszeitpunkt führt zur Straflosigkeit (OLG Hamm, wistra 2003, Seite 73 f. mit weiteren Nennungen). Allerdings stellt die Rechtsprechung hier sehr hohe Anforderungen. Allein eine Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit des Arbeitsgebers oder des von ihm geführten Unternehmens im Sinne der Insolvenzordnung reicht nicht aus! Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH darf keinerlei Geld mehr zur Verfügung stehen, um die Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen. Die Pflicht zur Abführung der Sozialversicherungsbeiträge hat danach absoluten Vorrang vor allen anderen vom Arbeitgeber zu bedienenden Forderungen. Außerdem hat der Arbeitgeber Sicherungsvorkehrungen dafür zu treffen, dass er zum Zeitpunkt der Fälligkeit die Beiträge zahlen kann (BGH, NStZ, 2002, Seite 547 ff.). Das bedeutet, dass der Arbeitgeber nicht kurz vor Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge andere Forderungen bedienen darf, wenn er dann zum Zeitpunkt der Fälligkeit mit leeren Händen dasteht. Von diesem Grundsatz macht die Rechtsprechung im Einzelfall allerdings Ausnahmen, wenn es sich um rechtskräftig festgestellte Forderungen handelt, die bereits vom Gläubiger vollstreckt werden. In solchen Fällen ist immer eine genaue Einzelfallbetrachtung notwendig, da die Rechtsprechung hier zum Teil inkonsequent ist.

In Frage kommt auch eine rechtliche Unmöglichkeit, zum Beispiel nach Stellung des Insolvenzantrages. Zu denken ist auch an eine rechtliche Unmöglichkeit innerhalb der dreiwöchigen Prüfungsfrist des § 64 Abs. 1 GmbHG. Stellt der Geschäftsführer einer GmbH deren Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit fest, so hat er nach § 64 Abs. 1 GmbHG drei Wochen Zeit, um zu prüfen, ob eine nachhaltige Verbesserung der finanziellen Situation für die GmbH eintreten wird oder ob die GmbH nicht zu retten ist. Etwas anderes gilt, wenn völlig klar ist, dass eine Veränderung der finanziellen Situation innerhalb der 3 Wochen nicht eintreten wird. Dann hat der GmbH-Geschäftsführer unverzüglich den Insolvenzantrag zu stellen. § 64 Abs. 2 GmbHG bestimmt, dass der Geschäftsführer der GmbH bzw. der Konkursmasse zur Rückzahlung der Zahlungen verpflichtet ist, die er nach Eintritt der Überschuldung oder der Zahlungsunfähigkeit geleistet hat. Zahlungen, die mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns vereinbar sind, hat der GmbH-Geschäftsführer nicht zurück zu zahlen. Die von der Rechtsprechung aus dieser Vorschrift gezogene Konsequenz ist, dass der GmbH-Geschäftsführer im Zeitpunkt der Krise grundsätzlich die Verpflichtung hat, die zukünftige Insolvenzmasse zusammen zu halten und keine Zahlungen mehr zu leisten. Der BGH hat deswegen in einer Strafsache entschieden, dass keine Strafbarkeit des GmbH-Geschäftsführers nach § 266 a Abs. 1 StGB besteht, sofern er innerhalb der dreiwöchigen Prüfungsfrist die Sozialversicherungsbeiträge nicht abführt (BGH, wistra 2004, Seite 26 ff.). Andererseits hat ein Zivilsenat des BGH kürzlich entschieden, dass ein GmbH-Geschäftsführer Zahlungen an Sozialversicherungsträger und an das Finanzamt wegen abzuführender Lohnsteuer, die er innerhalb der dreiwöchigen Prüfungsfrist geleistet hat, nicht zurück zu zahlen hat, da solche Zahlungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns vereinbar seien (BGH, wistra 2007, Seite 347 ff.). Die Situation ist hier in der Praxis fasst immer problematisch, da nur ganz selten der GmbH-Geschäftsführer tatsächlich nach Eintritt der Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit der GmbH innerhalb von 3 Wochen den Insolvenzantrag stellt. In der Regel wird zumindest die Überschuldung der GmbH schon länger als 3 Wochen bestanden haben. Außerdem ist der Ausschuss der Strafbarkeit immer dann problematisch, wenn der GmbH Geschäftsführer in der dreiwöchigen Prüfungsfrist andere Forderungen bedient, aber ausgerechnet die Forderung der Sozialversicherungsträger nicht. In diesem Fall wäre der Zweck der Rechtfertigung für die Nichtabführung der Sozialversicherungsbeiträge, nämlich die Erhaltung und Sicherung der Insolvenzmasse, ohnehin nicht gewahrt.

Nach § 266 a Abs. 2 StGB ist eine Strafbarkeit auch dann gegeben, wenn der Arbeitgeber die Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung nicht abführt – bezüglich der Arbeitnehmerbeiträge erst recht, sofern er den zuständigen Einzugsstellen vorher falsche, unrichtige oder gar keine Angaben zu sozialversicherungsrechtlich erheblichen Tatsachen gemacht hat. Von dieser Vorschrift werden damit auch die allein vom Arbeitgeber zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge erfasst, insbesondere Pauschalbeträge bei geringfügig Beschäftigten und Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung. Die Strafvorschrift ist ähnlich ausgestaltet wie die nach § 370 Abgabenabordnung (AO) mit Strafe bedrohte Steuerhinterziehung. Für die Strafbarkeit ist immer erforderlich, dass die Beiträge trotz entsprechender Möglichkeit und Zumutbarkeit (siehe oben) nicht entrichtet werden.

Der Anwendungsbereich des § 266 a Abs. 3 StGB ist in der Praxis sehr begrenzt. Durch diese Vorschrift wird der Arbeitsgeber mit Strafe bedroht, der Teile des Entgelts einbehält, die eigentlich dem Arbeitnehmer zustehen, aber vom Arbeitsgeber an Dritte ausgezahlt werden sollen. Dies betrifft Lohnbestandteile, die nicht von den Absätzen 1 und 2 des § 266a StGB erfasst werden, also zum Beispiel die Arbeitnehmersparzulage, Pfändungen und Abtretungen, freiwillige Versicherungen und Beiträge für private Pensionskassen. Das Schutzgut dieser Vorschrift ist nicht die Einnahmensituation der Sozialkassen, sondern das Vermögen des Arbeitnehmers. Deswegen ist hier ein heimliches Vorgehen des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer erforderlich. Wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer zeitnah mitteilt, dass er die entsprechenden Lohnbestandteile nicht abgeführt hat, entfällt die Strafbarkeit. Die Vorschrift betrifft nicht die vom Arbeitgeber abzuführende Lohnsteuer, deren Nichtabführung bereits nach der AO mit Strafe oder Geldbuße bedroht ist.

§ 266 a Abs. 4 StGB enthält Strafzumessungsregeln für besonders schwere Fälle. Danach ist eine Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren möglich. Ein besonders schwerer Fall liegt nach Nr. 1 in der Regel vor, wenn der Täter aus grobem Eigennutz, also in besonders krasser Weise den persönlichen Vorteil suchend, in großem Ausmaß Beiträge vorenthält. Die hier verwendeten Rechtsbegriffe sind relativ unbestimmt und haben deswegen erhebliche Kritik erfahren. Eine feste Größenordnung für ein großes Ausmaß nicht abgeführter Beiträge im Sinne der Vorschrift ist der Rechtsprechung nicht zu entnehmen. Nr. 2 und Nr. 3 der Vorschrift sind wiederum entsprechenden Regelungen in der AO nachgebildet. Danach soll ein besonders schwerer Fall in der Regel dann vorliegen, wenn der Täter nachgemachte oder verfälschte Belege zum fortgesetzten Einsatz verwendet oder mit Amtsträgern zusammen wirkt.

Auch § 266 a Abs. 6 StGB kann seine Ähnlichkeit zum Steuerstrafrecht nicht verbergen. Diese Vorschrift weist große Ähnlichkeiten zur steuerstrafrechtlichen Selbstanzeige auf. Es liegt danach ein persönlicher Strafausschließungsgrund vor, wenn der Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Fälligkeit oder unverzüglich danach schriftlich die Höhe der nicht abgeführten Beiträge den zuständigen Stellen mitteilt und gleichzeitig darlegt, warum eine fristgemäße Zahlung trotz erheblicher Bemühungen nicht möglich war. Gibt der Arbeitgeber eine entsprechende Erklärung ab, kann das Gericht von Strafe absehen. Die Strafbefreiung ist zwingend vorgesehen, wenn die nicht abgeführten Beiträge innerhalb einer angemessenen, von der Einzugsstelle zu setzenden Frist nachgezahlt werden.

Im Fall der Krise einer GmbH oder Aktiengesellschaft sollte sich der GmbH Geschäftsführer oder Vorstand nicht darauf verlassen, dass er nicht nach § 266 a StGB bestraft werden wird, weil er innerhalb der dreiwöchigen Prüfungsfrist keine Beiträge zur Sozialversicherung geleistet hat. Im Gegenteil sollte er mit allen Mitteln versuchen, zumindest die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung fristgemäß abzuführen. Dabei ist allerdings von zentraler Bedeutung, dass der Arbeitgeber in diesem Fall eine ausdrückliche Tilgungsbestimmung trifft, nach der seine Zahlungen zunächst auf die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung anzurechnen sind. Die Beitragsverfahrensordnung sieht nämlich vor, dass Zahlungen zuerst auf fällige Auslagen, Gebühren, Säumniszuschläge und ähnliches und dann auf Arbeitnehmer und Arbeitgeberbeiträge hälftig verteilt werden, wenn keine anders lautende Bestimmung des Zahlenden vorliegt. Der in der Vergangenheit vertretenen Ansicht, nach der Teilzahlungen immer zu Gunsten des Arbeitgebers zunächst auf die Arbeitnehmerbeiträge zu verrechnen seien, ist damit der Boden entzogen. Die Tilgungsbestimmung ist in jedem Fall schriftlich zu treffen und zu dokumentieren. Ist innerhalb der Krise eine Zahlung auch der Arbeitnehmeranteile nicht möglich, sollte der Arbeitgeber unbedingt Erklärung nach § 266 a Abs. 6 gegenüber den Einzugsstellen abgeben.

 

Jahrmarkt 2013 – Anmelden zum Go-Kart-Rennen um Stadtpokal 2013

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ANMELDEN und MITMACHEN !!!
JAHRMARKTS GO-KART-RENNEN UM DEN STADTPOKAL 2013

Quelle: Schaustellerverband Bad Kreuznach

BAD KREUZNACH. Nach der enormen Resonanz in den Vorjahren, will der Schaustellerverband Bad Kreuznach auch in diesem Jahr wieder ein “Go-Kart-Rennen um den Stadtpokal“ starten und zwar erneut als NACHT-RENNEN.

„Die 32 Mannschaften mit über 200 Fahrerinnen und Fahrern werden sich im gleißenden Licht zahlreicher Scheinwerfer auf dem taghellen `EUROPA-RING´ der Firma Rohleder wie bereits 2012 ein rasantes und spannendes NACHT-Rennen liefern und alles daran setzten sich von der Vorrunde durch die Finalrunden bis ins Final-Rennen zu qualifizieren“, freut sich Vorsitzender Ralf Leonhard.

Den kenne mer doch all …


Da jede Mannschaft mindestens drei Mal fährt, können in der Vorrunde bis zu 12 Fahrerinnen und Fahrer pro Team an den Start gehen.

Anmeldeformulare können ab sofort per eMail unter: dsb-kh@t-online.de angefordert werden.

RENNDATEN:

Termin:
Donnerstag, 15. August 2013
um 19.30 Uhr (Freies Training ab 19:00 Uhr)
Ende der Veranstaltung gegen 24 Uhr

Ort:
Pfingstwiese
Bad Kreuznach
Go-Kart-Bahn “EUROPA-RING”

„Während auf der Rennstrecke um den Titel `Stadtmeister im GO-KART-Fahren 2013´ gekämpft wird, gibt es in der “BOXENGASSE”selbstverständlich Speisen und Getränke, verspricht Leonhard.

 

14.07.13 – SCHWERER VERKEHRSUNFALL BEI FREI-LAUBERSHEIM

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SCHWERER VERKEHRSUNFALL BEI FREI-LAUBERSHEIM
Auto von Fahrbahn abgekommen und gegen Baum geprallt

Quelle: Polizei Bad Kreuznach

FREI-LAUBERSHEIM (14.07.13) Ein 24-jähriger war mit einer 22-jährigen Bekannten auf der B420, aus Richtung Frei-Laubersheim kommend in Richtung Wöllstein, unterwegs. Aus bisher ungeklärter Ursache kam das Fahrzeug auf gerader Strecke gegen 22.45 Uhr nach rechts von der Fahrbahn ab und kollidierte seitlich mit einem neben der Fahrbahn stehenden Baum.

Durch den Aufprall wurde der PKW schließlich wieder zurück auf die Fahrbahn geschleudert.

Die Beifahrerin konnte sich selbst aus dem schwer beschädigten Fahrzeug befreien und den Rettungsdienst verständigen. Der Fahrer des Fahrzeugs musste vom Rettungsdienst aus dem Fahrzeug geborgen werden. Beide PKW-Insassen wurden zur Abklärung der Verletzungen in ein Krankenhaus eingeliefert und stationär aufgenommen.

Die B 420 war während der Unfallaufnahme für rund zweieinhalb Stunden voll gesperrt.

 

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14.07.13 – Keinen Arbeitnehmeranteil gezahlt = Hoher Strafbefehl

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KEINEN ARBEITNEHMERANTEIL GEZAHLT = PROZESS
Einspruch gegen hohe Tagessätze – Ab 90 bereits „vorbestraft“

Von: Rolf Müller, KreuznacherNachrichten.de

BAD KREUZNACH (14.07.13). Gegen zwei Unternehmer erging Strafbefehl, weil sie Arbeitnehmeranteile für Beschäftigte nicht abgeführt haben sollen.

So hat ein Angeklagter im Zeitraum 1. Januar 2011 bis 31. August 2012 für seine Arbeitnehmer die Krankenversicherungsbeiträge in Höhe von immerhin insgesamt 10405,04 Euro nicht gezahlt. Als Strafe sollte er 140 Tagessätzen zu je 10 Euro zahlen. Dagegen legte der Angeklagte Einspruch ein, sodass nun in öffentlicher Hauptverhandlung darüber entschieden wird.

Gleicher Tatvorwurf gegen einen anderen Angeklagten, Arbeitnehmer war der Vater des Angeklagten. Hier entstand ein Schaden über 6644,72 Euro.
Der Angeklagte legte in diesem Fall Einspruch gegen den Strafbefehl von 130 Tagessätzen zu je 10 Euro ein.

Mit Strafbefehlen ab bereits 90 Tagessätzen wird man als Verurteilter im polizeilichen Führungszeugnis, das man beispielsweise bei einigen Arbeitgebern zu den Bewerbungen, oder bei Anmeldungen zum Führerschein oder Flugschein vorlegen muss, als „Vorbestraft“ geführt.

 

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12.07.13 – MOTORFLIEGER MUSSTE NOTLANDEN

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MOTORFLIEGER MUSSTE NOTLANDEN
Feuerwehr und Rettungsdienst vorsorglich vor Ort

Quelle: Polizei Bad Kreuznach

DORSHEIM (12.07.13). Ein siebenundfünfzigjähriger Pilot, der mit seinem einmotorigen Propellerflugzeug über der Gemarkung Dorsheim flog, musste aufgrund eines technischen Problems seinen Flug gegen 13.10 Uhr vorzeitig beenden und die Maschine auf einem Acker, nahe der Gemeinde notlanden.

Bei der Notlandung kam niemand zu Schaden, lediglich das Flugzeug wurde beschädigt, als es am Ende der Landefläche mit dem Fahrwerk in einen Graben fuhr. Eine Gefahr für unbeteiligte Personen entstand durch die Notlandung nicht.

Feuerwehr und Rettungsdienst waren ebenfalls vorsorglich informiert worden und befanden sich mit mehreren Fahrzeugen im Einsatz.

 

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12.07.13 – Rohrbruch: Freibad Bosenheim bis Sonntag geschlossen!

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FREIBAD BOSENHEIM
Wegen eines Rohrbruch ist das Freibad Bosenheim bis Sonntag geschlossen

Quelle: BAD GmbH

BAD KREUZNACH (12.07.13). Das Freibad Bosenheim muss wegen einem Rohrbruch seine Türen bis einschließlich Sonntag, den 14. Juli, geschlossen halten. Die BAD GmbH
arbeitet mit Hochdruck daran, den Rohrbruch schnellstmöglich zu beseitigen.

Die Besitzer einer Saisonkarte für das Freibad Bosenheim können damit gerne das Freibad Salinental besuchen.

Den aktuellen Stand der Dinge finden Sie unter www.freibad-bosenheim.de. Dort wird auch mitgeteilt, ob das Freibad Bosenheim früher öffnet als geplant.

 

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12.07.13 – DROGEN + MESSER = 5 1/2 JAHRE GEFÄNGNIS

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DROGEN + MESSER = 5 1/2 JAHRE GEFÄNGNIS
Kreuznacher Landgericht verurteilte Erfurter zu langer Freiheitsstrafe
Drogenspürhund „Aaron“ hatte wieder eine gute Nase

Von: Rolf Müller, KreuznacherNachrichten.de

ERFURT / BAD KREUZNACH. Eine Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren verhängte das Landgericht Bad Kreuznach gegen einen 36-Jährigen aus Erfurt. Der Mann hatte laut Anklage versucht 1,1 Kilogramm Haschisch nach Deutschland einzuschmuggeln. Das hohe Strafmaß resultiert aber auch aus dem Umstand, dass er ein Springmesser im Gepäck hatte, das mit seiner Klingenlänge dem Waffengesetz unterlag. In dieser Kombination beträgt die Mindeststrafe fünf Jahre. Des Weiteren ordnete das Gericht die Unterbringung in eine geschlossene Entziehungsanstalt an, wo der Angeklagte wegen seiner Drogenabhängigkeit eine Therapie absolvieren soll, die etwa zwei Jahre dauert. Schließt er diese Maßnahme erfolgreich ab, kann ihm der Strafrest zur Bewährung ausgesetzt werden.

Über seine Verteidigerin legte der Mann direkt zu Beginn der Verhandlung ein umfassendes Geständnis ab, sagte aber, er habe das Haschisch zu seinem eigenen Bedarf auf Vorrat bei einem Dealer in Marokko gekauft. In dem afrikanischen Land hatte der Angeklagte mit seiner Frau einen mehrwöchigen Urlaub verbracht. Etwa eineinhalb Jahr wäre er bestimmt mit dem Haschisch ausgekommen und hätte somit keines von der Straße kaufen müssen, erklärte der Mann auf Nachfrage des Gerichts.

Von Marrakesch aus flog das Ehepaar zurück nach Deutschland. Vor der Einreisekontrolle auf dem Flughafen Hahn patrouillierten Beamte des Hauptzollamts Koblenz, als Spürhund „Aaron“ den Angeklagten als verdächtige Person anzeige, indem er sich neben ihm hinlegte. Bei einer ersten Kontrolle fand sich im Handgepäck des Mannes ein Teil der Drogen. Außerdem fand „Aaron“ auch schnell den Koffer des Angeklagten auf dem Gepäckförderband, in dem weiteres Haschisch gefunden wurde. Das war unter anderem in einem Laptop und in einem Netzgerät versteckt, in dem der Mann zuvor die Elektronik ausgebaut hatte.

Als Zeugin berichtete die Mutter des Angeklagten, sie und ihr Mann hätten die Drogensucht ihres Sohnes zwar erahnt, seien aber machtlos gewesen. „Wir haben immer wieder versucht auf ihn einzuwirken, dass er doch endlich eine Therapie aufsucht“, so die Mutter. Vom Sohn aber habe es in diese Richtung keine Reaktion gegeben. „Er ist immer den Weg des geringsten Widerstands gegangen.“

Aus diesem Grund äußerte der psychiatrische Sachverständige, der den Angeklagten auf seine Schuldfähigkeit untersuchte, auch nur wenig Hoffnung auf Erfolg einer Therapie und spricht von einer „trotzigen Uneinsichtigkeit“ des 36-Jährigen.
Der habe während der Untersuchung davon erzählt, er habe neben Haschisch auch zeitweise Cannabis, Amphetamine (Aufputschmittel) und Ecstasy -bis zu zehn Tabletten gleichzeitig- genommen. Auch will er Heroin geraucht und LSD genommen haben. Man könne für den Angeklagten wirklich nur hoffen, dass er während der sechsmonatigen U-Haft wirklich einen Wandel durchlaufen habe, so der Sachverständige.

Mit seinem Urteil folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Das der Angeklagte das ganze Kilogramm Haschisch für sich selbst gekauft habe, glaube die Kammer nicht. „Das wären dann ja über 12.000 Konsumeinheiten, wenn wir nach den Angaben des Angeklagten gehen“, so der Vorsitzende Richter Dr. Bruno Kremer. Auch die Geschichte mit dem geschenkten Messer, das zudem in Schwäbisch Hall hergestellt wurde, glaube das Gericht dem Angeklagten nicht. Zwar habe sich das Geständnis bei der Strafzumessung positiv ausgewirkt, doch sei der Angeklagte andererseits mehrfach vorbestraft, in einem Fall sogar einschlägig. Die Bewährung in einem früheren Fall sei bereits widerrufen worden. Damals wurde der Angeklagte zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr verurteilt worden, die er nun auch noch verbüßen muss.

Die Verteidigung und auch die Staatsanwaltschaft gaben noch keine Erklärung dazu ab, ob sie das Urteil annehmen wollen. Es bleibt nun der Weg in die Revision vor dem Bundesgerichtshof. Dort aber wird das Urteil nur auf mögliche Verfahrensfehler geprüft.

 

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