26.07.13 – EIN SCHUß FIEL HINTER DEM JUSTIZGEBÄUDE

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EIN SCHUß FIEL HINTER DEM JUSTIZGEBÄUDE
Gericht testete Waffe auf ihre Funktionstüchtigkeit

Von: Rolf Müller, KreuznacherNachrichten.de

BAD KREUZNACH (26.07.13). Ein Schuß fiel auf dem Parkplatz hinter dem Kreuznacher Landgericht. Und dieser Knall war für eine Schreckschußpistole schon außergewöhnlich laut. Im Rahmen der Hauptverhandlung, in dem ein 41 Jahre alter Mann und seine 43-jährige Lebensgefährtin aus dem Kreis Birkenfeld, wegen der Einfuhr von Drogen angeklagt sind, hatte Staatsanwalt Dr. Claus Nils Leimbrock eine Pistole getestet, die im Handschuhfach des auf die Frau zugelassenen Fahrzeugs gefunden wurde. Mit diesem Auto wurden laut Anklage auch die Rauschgiftfahrten nach Holland unternommen.

Werden bei Drogenfahrten- und/oder Geschäften Waffen mitgeführt, ganz gleich ob Messer, Schreckschußpistole oder eine Pistole mit scharfer Munition, beginnt das Mindesstrafmaß bei fünf Jahren, denn der Gesetzgeber sieht in einer solchen Kombination eine besondere Gefährlichkeit.

Der Angeklagte hatte bereits am ersten Verhandlungstag erklärt, er habe die Waffe von einem Bekannten gekauft. Der hätte dringend Geld gebraucht. „Mit der Pistole wollte ich zu Silvester Böller und Raketen abschießen, doch die Waffe funktionierte nicht.“

Um die Waffe auf ihre Funktionstüchtigkeit prüfen zu lassen, war zunächst angedacht, ein kriminaltechnisches Gutachten erstellen zu lassen. Dies hätte aber mindestens sechs Monate in Anspruch genommen, berichtete der Vorsitzende Richter Dr. Bruno Kremer.
Aus diesem Grund hätte sich die Kammer dazu entschlossen, selbst einen Test durchzuführen. Staatsanwalt Leimbrock, Inhaber eines Kleinen Waffenscheins, sollte die Pistole bedienen.
Zuvor wurden Genehmigungen der Präsidentin des Landgerichts und der Kreisverwaltung als zuständige Waffenbehörde eingeholt, und Polizei und Mitarbeiter des Justizgebäudes informiert.

Das war auch wichtig, denn als Staatsanwalt Leimbrock auf dem Parkplatz hinter dem Justizgebäude den ersten Schuß abgab, war der Knall kaum von dem aus einer Waffe mit scharfer Munition zu unterscheiden. Der zweite und dritte Schuß blieb allerdings ohne Erfolg. Das könne mit der Munition zusammenhängen, erklärte dazu ein Schöffe, ehemals Oberstabsfeldwebel und Waffenmechanikermeister. Um das aber zu testen, müsse mit einer baugleichen Waffe Munition aus der selben Charge abgefeuert werden.

Bevor es zu weiteren möglichen Tests komme, wolle die Kammer den ersten Versuch erst einmal bewerten und das Ergebnis rechtlich einordnen, so Richter Kremer.

Rund acht Kilogramm Haschisch und Marihuana, und mehrere unterschiedliche Mengen an Kokain und Amphetamin (Aufputschmittel) soll das Paar laut Staatsanwaltschaft bei 29 Fahrten aus Holland mitgebracht haben. Der Prozess wird am 19. August fortgesetzt.

 

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