24.01.13 – ROTES KREUZ: ERLEICHTERUNG NACH EU BESCHLUSS

ERLEICHTERUNG UND FREUDE BEIM DRK:
EU stimmt gegen europaweite Ausschreibung von Rettungsdiensten!

Von: Philipp Köhler, DRK-Rheinhessen-Nahe

MAINZ (24.01.13). Der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz der Europäischen Union hat heute in Brüssel beschlossen, dass der Rettungsdienst künftig nicht europaweit auszuschreiben ist.  Somit findet das EU Vergaberecht keine Anwendung auf rettungsdienstliche Leistungen.
Beim größten Rettungsdienst in Rheinland-Pfalz, dem DRK-Rettungsdienst Rheinhessen-Nahe, hat man diese Nachricht mit großer Erleichterung und Freude aufgenommen: „Die Entscheidung der EU Abgeordneten ist die Grundlage dafür, dass wir der Bevölkerung auch in der Zukunft einen professionellen und leistungsfähigen Rettungsdienst zur Verfügung stellen können.“ freut sich der Geschäftsführer des DRK-Rettungsdienst Rheinhessen-Nahe, Jörg Steinheimer. „Wir freuen uns, dass unsere Bemühungen und der Appell aus dem rheinland-pfälzischen Innenministerium in Brüssel Gehör gefunden haben und auf Verständnis gestoßen sind.“ so Steinheimer weiter.
Der DRK-Rettungsdienst Rheinhessen Nahe betreibt mit rund 670 Mitarbeitern insgesamt 18 Rettungswachen und 2 Leitstellen. Neben großen Städten wie Mainz, Bad Kreuznach und Worms befinden sich viele Rettungswachen aber auch in eher einsatzschwachen Gebieten in ländlichen Regionen wie Meisenheim, Birkenfeld oder Wörrstadt.
„Das System unseres Rettungsdienstes kann nur dann wirtschaftlich sein, wenn wir mit unseren Einnahmen in den einsatzstarken Städten die Kosten der Rettungswachen in ländlichen Regionen decken können.“ erklärt der Geschäftsführer des DRK-Rettungsdienstes. Hätte die EU die Ausschreibung des Rettungsdienstes beschlossen, so wäre zu befürchten gewesen, dass private Anbieter vor allem in den Städten aktiv geworden wären und den Hilfsorganisationen nur die ertragsschwachen Landwachen geblieben wären.
Für die 670 Mitarbeiter des DRK-Rettungsdienst Rheinhessen-Nahe bedeutet die heutige EU Entscheidung auch eine langfristige Arbeitsplatzsicherheit. Auch für den ehrenamtlichen Katastrophenschutz hat der EU Beschluss nur Vorteile: Ehrenamtliche Helfer können auch weiterhin Praxiserfahrungen im hauptamtlichen Rettungsdienst sammeln und diese im Großsschadensfall effektiv nutzen. Somit sichert der EU Beschluss auch weiterhin die enge Zusammenarbeit und Verzahnung von hauptamtlichem Rettungsdienst und ehrenamtlichem Katastrophenschutz im Sinne einer umfassenden Versorgung der Bevölkerung im Notfall.