03.11.13 – FASSADE DER STADTBIBLIOTHEK BESCHMIERT

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Polizeimeldung
FASSADE DER STADTBIBLIOTHEK MIT FARBE BESCHMIERT

Quelle: Polizeiinspektion Bad Kreuznach

BAD KREUZNACH (03.11.13). Durch unbekannte Personen wurde in den vergangenen Tagen die Fassade der Stadtbibliothek in der Kreuzstraße beschädigt.

Die Fassade wurde mit Ketchup, Mayonnaise und Eiern beschmiert. Da die Schmierereien nicht sofort entdeckt wurden, lassen sie sich nicht mehr rückstandslos entfernen, so dass eine Strafanzeige wegen Sachbeschädigung aufgenommen wurde.

Tatzeit war im Zeitraum von Donnerstag, 31.10.2013, 18.00 Uhr bis Samstag, 02.11.2013, 08.30 Uhr

Mögliche Zeugenhinweise bitte unter der 0671/8811-0 an die Polizeiinspektion Bad Kreuznach.

 

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03.11.13 – Halloween: Pferde und Stall mit Farbe besprüht

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Polizeimeldung
HALLOWEEN: PFERDE MIT STALL MIT FARBE BESPRÜHT

Quelle: Polizeiinspektion Bad Kreuznach

WINDESHEIM (03.11.13). Wie die Polizeiinspektion jetzt mitteilt, kam es in der Halloween-Nacht kam es zu einem Vorfall an und in einem Pferdestall.

Durch Unbekannte wurde nicht nur der Stall und der Weidezaun mit Farbe besprüht, sondern auch drei Pferde. Die Tiere und der Stall wurden mit lila Farbe bemalt. Die Farbe konnte auch an den Pferden rückstandslos entfernt werden, zu einer Gesundheitsgefährdung der Tiere ist es offensichtlich nicht gekommen.

Die Tatzeit liegt im Zeitraum von Donnerstag, 31.10.2013, 15.00 Uhr bis Freitag, 01.11.2013 um 13.30 Uhr. Tatort ist Windesheim, „Im Setzling“.

Über das Motiv der Verursacher liegen keine Hinweise vor.

Wer Angaben zu diesem Vorfall machen kann wird gebeten, sich an die Polizeiinspektion Bad Kreuznach, Telefon 0671-8811-100, zu wenden

 

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03.11.13 – BRAND IN KÜCHE / MANN AUS WOHNUNG GEHOLT

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Freiwillige Feuerwehr
BRAND IN KÜCHE / MANN AUS WOHNUNG GEHOLT

Quelle: Alexander Jodeleit, Pressewart der Freiwilligen Feuerwehr

BAD KREUZNACH (03.11.13) Hausbewohner eines Mehrfamilienhauses in der Holbeinstraße meldeten der Leitstelle heute Morgen gegen 9 Uhr, dass Rauch aus einer Erdgeschosswohnung drang.

Der Bewohner weigerte sich allerdings seine Wohnung zu verlassen. Daraufhin alarmierte die Rettungsleitstelle Alarmstufe 3 (Vollalarm für alle 3 Löschbezirke) mit dem Stichwort Gebäudebrand mit Menschenrettung.

Die Bewohner des Hauses standen bei Ankunft der ersten Kräfte bereits vor dem Geäude. Ein Bewohner des Hauses gelangte über den Balkon in die Brandwohnung und löschte das Feuer in der Küche mit einem Eimer Wasser.

Der Mieter schloss sich im Schlafzimmer ein. Die Polizeibeamten traten kurzer Hand die Wohnungstür ein und führten den Mann ins Freie.

Der angerückte Löschbezirk Süd nahm eine Brandnachschau in der Küche vor. Dort brannte ein Mülleimer, der eine Küchenschranktür beflammte. Das Feuer wurde von dem Hausbewohner erfolgreich gelöscht. Nachlöscharbeiten waren keine mehr nötig.
Die auf der Anfahrt befindlichen Einsatzfahrzeuge der Löschbezirke Nord und Ost konnten direkt wieder ihre Gerätehäuser anfahren. Die Fenster der Wohnung wurden zur Belüftung geöffnet. Ein Elektrolüfter unterstützte die Maßnahmen.

Der Mieter wurde vom Rettungsdienst auf Verdacht einer Rauchgasvergiftung untersucht. Der Einsatz war nach knapp 30 Minuten beendet.

 

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TIPP – Anwälte beraten Verbraucher auf Erbrechtstag

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UNSER TIPP:
Anwälte beraten Verbraucher am 7. November auf Erbrechtstag
Wie das Erbe in die richtigen Hände kommt…

Quelle: Schott. PR International Public Relations GmbH

Verbraucherrechtstag der Rechtsanwaltskammer Koblenz
am 07.11.2013
17:30 Uhr im Haus des Gastes
-Eintritt frei / Um Anmeldung wird aber gebeten –

BAD KREUZNACH. Beim Erbrechtstag am 07. November in Bad Kreuznach erklären Rechtsanwalt Georg Kaiser, Rechtsanwalt Joachim Müller und Rechtsanwältin Michaela Porten-Biwer, was es im Erbrecht zu beachten gibt, um Steuern zu sparen und in einer Patchworkfamilie niemanden zu benachteiligen.

Etwa 30 Prozent der volljährigen Deutschen haben ihren „letzten Willen“ bisher schriftlich in einem Testament festgelegt. Dabei gibt es gerade im Erbfall immer wieder Streitigkeiten, die viel Geld kosten und bei selbstständigen Unternehmern sogar die Existenz gefährden können.

So ist beispielsweise Vorsicht geboten, wenn in einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft ein Teil der mit in die Gemeinschaft eingebrachten Eigentumswohnung noch zu Lebzeiten auf den Lebenspartner übertragen werden soll, um diesen abzusichern.

Stirbt dieser Lebenspartner zuerst, muss der ehemalige Eigentümer für den übertragenen Teil der Eigentumswohnung Erbschaftssteuer bezahlen. Mit einem geschickt ausformulierten Testament lässt sich eine solche Zahlung vermeiden und der Lebenspartner ist trotzdem abgesichert.

Wer Steuern sparen will, kann dies durch Vorab- oder Umwegschenkungen. Jedoch: Jede Schenkung hat auch zivilrechtliche Folgen. Es gibt verschiedene Formen der Schenkung auf den Todesfall. So kann der Schenker u.a. vereinbaren, dass der Gegenstand bis zu seinem Tode in seinem Besitz bleibt und die Schenkung erst danach wirksam wird. Dies geschieht außerhalb des Nachlasses. Der Beschenkte hat somit den Vorteil, dass er sich nicht um die Abwicklung des Nachlasses und die Beerdigungskosten kümmern muss.

Wenn es richtig gemacht wurde, erhält er die Zuwendung unmittelbar von der Hausbank des Verstorbenen oder von dessen Lebensversicherung. Allerdings: Auch diese Vorgänge sind erbschafts- bzw. schenkungssteuerpflichtig.

Bei Eheleuten, die gemeinsam ein Haus besitzen und Kinder haben, kann es vorkommen, dass die Kinder nach dem Tode eines Elternteils ihren Pflichtteil verlangen. Das Haus muss dann verkauft oder die Kinder müssen ausgezahlt werden. Weigert sich der überlebende Elternteil, den Pflichtteil an die Kinder zu übergeben, haben die Kinder sogar das Recht, das Haus zwangsversteigern zu lassen.

Mit einem Testament können solche fatalen Folgen leicht vermieden werden.

Nicht immer werden im Erbfall nur Reichtümer vererbt, mitunter sind für die Erben nur Schulden übrig geblieben. Ist der Nachlass offenkundig überschuldet, sollte man auf das Erbe ganz verzichten. Die hierfür erforderliche Ausschlagung muss binnen sechs Wochen nach Kenntnis vom Erbfall gegenüber dem Nachlassgericht erklärt werden, sonst gilt das Erbe au­tomatisch als angenommen.

Nach dieser kurzen Frist kann die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft nur noch unter strengen Voraussetzungen angefochten werden. Der Erbe muss also eine schnelle und intensive Prüfung der Vermögensverhältnisse vornehmen.

In der Praxis ist das aber leichter gesagt als getan, weil nicht jede Überschuldung ohne weiteres erkennbar ist. So ist es schon vorgekommen, dass ein Erbe plötzlich aus einer vor Jahren vom Erblasser übernommenen Bürgschaft in Anspruch genommen wurde. Viele offene Rechnungen, Verbraucherkredite, aber auch hinterzogene Steuern treten erst lange Zeit später zutage. Will der Erbe dafür nicht mit seinem eigenen Geld gerade stehen, hat er verschiedene Möglichkeiten, seine Haftung zu beschränken:

Bei einem unübersichtlichen, aber nicht offenkundig überschuldetem Nachlass kann der Erbe bei Gericht die Nachlassverwaltung beantragen. Dann wird ein Verwalter bestellt, der sich um die Schulden kümmert. Üblicherweise werden anschließend die unbekannten Gläubiger in einem veröffentlichten Aufgebotsverfahren ultimativ zur Forderungsanmeldung aufgefordert. Ein etwaiges Restvermögen wird an den Erben herausgegeben.

Bei einer wahrscheinlichen Überschuldung kann der Erbe die Eröffnung eines Nachlassinsolvenzverfahrens beantragen. Wie bei einem Unternehmen in der Krise wird ein neutraler Insolvenzverwalter eingesetzt, der die noch vorhandenen Vermögenswerte auf die Gläubiger verteilt. Beide Verfahren setzen allerdings voraus, dass zumindest noch Mittel für die Verfahrenskosten vorhanden sind.

Weitere Informationen zum Thema „Erbrecht“ erhalten Sie auf dem Verbraucherrechtstag der Rechtsanwaltskammer Koblenz am 07.11.2013, 17:30 Uhr im Haus des Gastes, Kurhausstraße 22-24 in Bad Kreuznach. Um Anmeldung wird gebeten bei: Andrea Zaszczynski, Pressestelle Rechtsanwaltskammer Koblenz, Telefon: 040/41 32 700, info@schottpr.com

Alle interessierten Verbraucher sind eingeladen! Der Eintritt ist frei!

Die Rechtsanwaltskammer Koblenz vertritt die Landge­richts­bezirke Bad Kreuznach, Koblenz, Mainz und Trier.

 

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03.11.13 – Heut gehts zur Trampolin-WM: Sarah Eckes motiviert

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WM – VORBEREITUNG
Sarah Eckes motiviert für WM – Verletzungsaus für Kyrylo Sonn

Von: Ingrid Eislöffel, MTV

BAD KREUZNACH (03.11.13). Die Trampolin-WM-Teilnehmer bereiteten sich intensiv im Stützpunkt in Frankfurt mit der Nationalmannschaft und dem Bundestrainer auf die nächste Woche startende WM vor.  

Heute startet der Flieger nach Sofia. In diesen kann die große MTV Hoffnung Kyrylo Sonn nun leider nicht mehr einsteigen.

Beim Training in Frankfurt sprang der hoch motivierte und WM fitte MTVler aus großer Höhe auf den Trampolin-Stahlrahmen und brach sich den Mittelfußknochen.

Kyrylo und Heimtrainer Steffen Eislöffel sowie Bundestrainer Michael Kuhn sind sprachlos. Er war so gut drauf und top vorbereitet. Kyrylo hätte sich gut in das vordere Feld der internationalen Spitze turnen können.

Leider muss er nun von seinem ersten WM-Start zurücktreten, den Knochen heilen lassen und den Blick in Richtung Europameisterschaft im April 2014 richten.

Sarah Eckes ist nun die einzige MTVlerin, die bei der kommenden WM am Trampolin an den Start geht. Sie ist momentan sehr stabil und gut drauf. Steffen Eislöffel besuchte am gestrigen Tag das Training in Frankfurt und überzeugte sich von Sarahs Leistungen.

Der zweite MTVler Peter Drozdik bereitet sich ebenfalls in Frankfurt vor und wird bei der WM an seinem Gerät – dem Doppelmini-Tramp sowohl in den Einzel- als auch in den Teamwettkämpfen an den Start gehen.

Wir drücken nun fest die Daumen, dass Sarah und Peter die MTV-Fahne hochhalten und nächste Woche in Sofia einen tollen Wettkampf turnen und ihre Leistungen dort abrufen können.

 

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GESCHÄFTSWELT – Weihnachtsfeier auf dem Flughafen Frankfurt

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GESCHÄFTSWELT
WEIHNACHTSFEIER AUF DEM FLUGHAFEN FRANKFURT
Weihnachtliche Angebote vom Besucherservice des Frankfurter Flughafens

Ideen für außergewöhnliche Weihnachtsfeiern / Kombination aus Flughafen-Rundfahrt und Weihnachtsessen

Quelle: Fraport

FRANKFURT. Für alle, die für ihre Weihnachtsfeier noch einen ganz besonderen Rahmen suchen oder einen außergewöhnlichen After Work-Abend erleben wollen, hat der Besucherservice des Frankfurter Flughafens auch dieses Jahr wieder zwei weihnachtliche Angebote:

— So beispielsweise die Winter-Tour „hoch 3“, ein Programm aus drei Frankfurter Highlights (Flughafen-Rundfahrt, Main-Schifffahrt & Weihnachtsmarkt), sowie eine Flughafen-Rundfahrt mit einem anschließenden Weihnachtsessen.

Gestartet wird das vorweihnachtliche Erlebnis mit einer Maxi-Tour am Flughafen Frankfurt. Auf dieser 90-minütigen Fahrt erleben die Gäste hautnah das Geschehen auf dem Vorfeld und fahren direkt zu den Start- und Landebahnen.

Im Anschluss werden die Besucher zum „Mainhafen“ an den Eisernen Steg nach Frankfurt gebracht, wo sie mit der Primus Linie zu einer 50-minütigen Schifffahrt ablegen. Die Tour führt im abendlichen Lichtermeer vorbei an der beeindruckenden Skyline „Mainhattans“ und den schön gestalteten Mainufern. Zum Ausklang geht es dann zu einem der ältesten Weihnachtsmärkte Deutschlands, wo sich die Gäste von der festlichen Atmosphäre verzaubern lassen können.

Einzelbuchungen können ab sofort bei den Frankfurter Stadtevents unter www.frankfurter-stadtevents.de/flughafen (Tel. 069/97460-327) erfolgen, Gruppenbuchungen unter Tel. 069/690-70291 beim Fraport-Buchungsbüro.

Am Wochenende kostet die Tour 32 Euro/Person während der Woche richtet sich der Preis nach der Personenanzahl.

— Für eine besondere Weihnachtsfeier am Flughafen Frankfurt eignet sich die 90-minütige „Frankfurt Airport by Night“-Tour in Verbindung mit einem Weihnachtsmenü im Restaurant Käfer´s Frankfurt Airport. Der Preis für das Menü liegt zwischen 25,90 Euro und 37,50 Euro/Person.

Als Weihnachts-Nachmittagsveranstaltungen eignen sich eine „Mini-“ oder „Maxi-Tour“ (8 Euro/15 Euro; Mindestpauschale). Abgerundet wird der Event mit einem Christstollen und einem Weihnachtspunsch (8,90 Euro) im Restaurant Käfer´s Frankfurt Airport .

Die jeweiligen Gastronomiepreise gelten immer nur in Verbindung mit einer Rundfahrt.

Das komplette Rundfahrtenangebot des Frankfurter Flughafens sowie weitere Informationen zu allen Angeboten sind unter www.rundfahrten.frankfurt-airport.de zu finden.

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01.11.13 – IM PFALZSPRUNG MUTWILLIG PKW BESCHÄDIGT

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Polizeimeldung
IM PFALZSPRUNG MUTWILLIG PKW BESCHÄDIGT

Quelle: Polizeiinspektion Bad Kreuznach

BAD KREUZNACH (01.11.13). Ein Zeuge beobachtete heute Morgen gegen 0:55 Uhr, eine Personengruppe aus fünf bis sechs  Personen, welche um einen PKW standen, der im Pfalzsprung abgestellt war.

Aus dieser Gruppe heraus wurde der Wagen beschädigt, so dass der Zeuge die Gruppe ansprach und eine Person bis zum Eintreffen der Polizei festhalten konnte.

Im Verlauf der Personalienfeststellung des 17-jährigen Tatverdächtigen kam ein 19-Jähriger aus der Personengruppe zum Tatort zurück. Auch von ihm wurden die Personalien festgestellt und gegen beide ein Strafverfahren eingeleitet.

Hinweise zu den Personen erbittet die Polizei Bad Kreuznach an die Telefonnummer 0671/8811100.

 

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01.11.13 – Es brannte in der Stadt und dem Kreis

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Polizeimeldung
ES BRANNTE IN DER SALINENSTRAßE, IN BOCKENAU UND BEI BRETZENHEIM

Quelle: Polizeiinspektion Bad Kreuznach

BAD KREUZNACH: BÜRORAUM BRANNTE
Über die Rettungsleitstelle wurde gestern um 8:15 Uhr ein Brand eines Büros in der Salinenstraße gemeldet.

Wie sich herausstellte, handelte es bei dem Haus um ein Mehrfamilienhaus, in dessen Erdgeschoss Büros untergebracht sind.

Vermutlich durch einen technischen Defekt entstand außerhalb der Bürozeiten ein Brand, so dass die Gegenstände in den Räumlichkeiten beschädigt wurden.

Das Feuer war beim Eintreffen der Einsatzkräfte bereits erloschen, so dass die Feuerwehr lediglich noch lüften musste.

Bei dem Einsatz verletzte sich ein Feuerwehrmann leicht. Er wurde vor Ort durch den Rettungsdienst versorgt.

 

BOCKENAU: BRAND EINES KLEIDERCONTAINERS
Vermutlich durch Jugendliche wurde gestern, gegen 20:45 Uhr, ein Kleidercontainer in Bockenau (Ellerbachstrasse) in Brand gesetzt.

Durch die Feuerwehr konnte der Brand jedoch rasch gelöscht werden. An dem Container und dessen Inhalte entstand Sachschaden.

Hinweise auf die Täter nimmt die Polizei Bad Kreuznach unter der Telefonnummer 0671-8811100 entgegen.

 

BRETZENHEIM-B41: AUTO GERIET IN BRAND
Vermutlich aufgrund eines technischen Defekts geriet gestern gegen 21:48 Uhr auf der B 48 ein PKW in Brand.

Der Fahrer konnte das Fahrzeug noch rechtzeitig verlassen.

Durch die alarmierte Feuerwehr kann das Fahrzeug gelöscht werden. Es entstand wirtschaftlicher Totalschaden an dem Wagen.

Für die Zeit der Lösch- und Bergungsarbeiten musste die Fahrbahn für 45 Minuten gesperrt werden.

 

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01.11.13 – RÄUBER MIT HALLOWEENMASKE

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Polizeimeldung
RÄUBER MIT HALLOWEENMASKE

Quelle: Polizeiinspektion Bad Kreuznach

BAD KREUZNACH (01.11.13). Ein bislang unbekannter mit einer Halloweenmaske maskierter Mann klingelte gestern Abend gegen 20:50 Uhr im Breiter Weg bei einer älteren Frau und sprach lediglich die Worte: „Süßes oder Saures“, so dass die Dame ihm eine Geldmünze übergab.

Anschließend versuchte der Mann die Frau in ihre Wohnung zu drücken.

Als die Frau mehrfach laut aufschrie und sich körperlich gegen den Mann zur Wehr setzte, ließ dieser von ihr ab und flüchtete in Richtung Winzenheimer Straße.

Die Person wurde als 170 cm groß, ca. 16-18 Jahre alt beschrieben. Bekleidet sei der Mann neben der Halloweenmaske mit einer grau-blauen Strickweste und schwarzen Lederhandschuhen gewesen.

Hinweise bitte an die Polizeiinspektion Bad Kreuznach: 0671-8811100

 

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