TIPP – Anwälte beraten Verbraucher auf Erbrechtstag

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UNSER TIPP:
Anwälte beraten Verbraucher am 7. November auf Erbrechtstag
Wie das Erbe in die richtigen Hände kommt…

Quelle: Schott. PR International Public Relations GmbH

Verbraucherrechtstag der Rechtsanwaltskammer Koblenz
am 07.11.2013
17:30 Uhr im Haus des Gastes
-Eintritt frei / Um Anmeldung wird aber gebeten –

BAD KREUZNACH. Beim Erbrechtstag am 07. November in Bad Kreuznach erklären Rechtsanwalt Georg Kaiser, Rechtsanwalt Joachim Müller und Rechtsanwältin Michaela Porten-Biwer, was es im Erbrecht zu beachten gibt, um Steuern zu sparen und in einer Patchworkfamilie niemanden zu benachteiligen.

Etwa 30 Prozent der volljährigen Deutschen haben ihren „letzten Willen“ bisher schriftlich in einem Testament festgelegt. Dabei gibt es gerade im Erbfall immer wieder Streitigkeiten, die viel Geld kosten und bei selbstständigen Unternehmern sogar die Existenz gefährden können.

So ist beispielsweise Vorsicht geboten, wenn in einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft ein Teil der mit in die Gemeinschaft eingebrachten Eigentumswohnung noch zu Lebzeiten auf den Lebenspartner übertragen werden soll, um diesen abzusichern.

Stirbt dieser Lebenspartner zuerst, muss der ehemalige Eigentümer für den übertragenen Teil der Eigentumswohnung Erbschaftssteuer bezahlen. Mit einem geschickt ausformulierten Testament lässt sich eine solche Zahlung vermeiden und der Lebenspartner ist trotzdem abgesichert.

Wer Steuern sparen will, kann dies durch Vorab- oder Umwegschenkungen. Jedoch: Jede Schenkung hat auch zivilrechtliche Folgen. Es gibt verschiedene Formen der Schenkung auf den Todesfall. So kann der Schenker u.a. vereinbaren, dass der Gegenstand bis zu seinem Tode in seinem Besitz bleibt und die Schenkung erst danach wirksam wird. Dies geschieht außerhalb des Nachlasses. Der Beschenkte hat somit den Vorteil, dass er sich nicht um die Abwicklung des Nachlasses und die Beerdigungskosten kümmern muss.

Wenn es richtig gemacht wurde, erhält er die Zuwendung unmittelbar von der Hausbank des Verstorbenen oder von dessen Lebensversicherung. Allerdings: Auch diese Vorgänge sind erbschafts- bzw. schenkungssteuerpflichtig.

Bei Eheleuten, die gemeinsam ein Haus besitzen und Kinder haben, kann es vorkommen, dass die Kinder nach dem Tode eines Elternteils ihren Pflichtteil verlangen. Das Haus muss dann verkauft oder die Kinder müssen ausgezahlt werden. Weigert sich der überlebende Elternteil, den Pflichtteil an die Kinder zu übergeben, haben die Kinder sogar das Recht, das Haus zwangsversteigern zu lassen.

Mit einem Testament können solche fatalen Folgen leicht vermieden werden.

Nicht immer werden im Erbfall nur Reichtümer vererbt, mitunter sind für die Erben nur Schulden übrig geblieben. Ist der Nachlass offenkundig überschuldet, sollte man auf das Erbe ganz verzichten. Die hierfür erforderliche Ausschlagung muss binnen sechs Wochen nach Kenntnis vom Erbfall gegenüber dem Nachlassgericht erklärt werden, sonst gilt das Erbe au­tomatisch als angenommen.

Nach dieser kurzen Frist kann die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft nur noch unter strengen Voraussetzungen angefochten werden. Der Erbe muss also eine schnelle und intensive Prüfung der Vermögensverhältnisse vornehmen.

In der Praxis ist das aber leichter gesagt als getan, weil nicht jede Überschuldung ohne weiteres erkennbar ist. So ist es schon vorgekommen, dass ein Erbe plötzlich aus einer vor Jahren vom Erblasser übernommenen Bürgschaft in Anspruch genommen wurde. Viele offene Rechnungen, Verbraucherkredite, aber auch hinterzogene Steuern treten erst lange Zeit später zutage. Will der Erbe dafür nicht mit seinem eigenen Geld gerade stehen, hat er verschiedene Möglichkeiten, seine Haftung zu beschränken:

Bei einem unübersichtlichen, aber nicht offenkundig überschuldetem Nachlass kann der Erbe bei Gericht die Nachlassverwaltung beantragen. Dann wird ein Verwalter bestellt, der sich um die Schulden kümmert. Üblicherweise werden anschließend die unbekannten Gläubiger in einem veröffentlichten Aufgebotsverfahren ultimativ zur Forderungsanmeldung aufgefordert. Ein etwaiges Restvermögen wird an den Erben herausgegeben.

Bei einer wahrscheinlichen Überschuldung kann der Erbe die Eröffnung eines Nachlassinsolvenzverfahrens beantragen. Wie bei einem Unternehmen in der Krise wird ein neutraler Insolvenzverwalter eingesetzt, der die noch vorhandenen Vermögenswerte auf die Gläubiger verteilt. Beide Verfahren setzen allerdings voraus, dass zumindest noch Mittel für die Verfahrenskosten vorhanden sind.

Weitere Informationen zum Thema „Erbrecht“ erhalten Sie auf dem Verbraucherrechtstag der Rechtsanwaltskammer Koblenz am 07.11.2013, 17:30 Uhr im Haus des Gastes, Kurhausstraße 22-24 in Bad Kreuznach. Um Anmeldung wird gebeten bei: Andrea Zaszczynski, Pressestelle Rechtsanwaltskammer Koblenz, Telefon: 040/41 32 700, info@schottpr.com

Alle interessierten Verbraucher sind eingeladen! Der Eintritt ist frei!

Die Rechtsanwaltskammer Koblenz vertritt die Landge­richts­bezirke Bad Kreuznach, Koblenz, Mainz und Trier.

 

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