MAINZ -11.05.16- Mann onanierte in Nähe von Spielplatz / Polizei bittet um Hinweise

 

 

Mainz
MANN ONANIERTE IN NÄHE VON SPIELPLATZ
>>> Tatort: Bereich Feldbergplatz
>>> Tatzeitraum: Sonntag, 08.05.2016, 15 bis 16 Uhr

 

Quelle: Polizeipräsidium Mainz

 

MAINZ.Am Sonntag zwischen 15.00 Uhr und 16.00 Uhr sahen zwei 9 und 10 jährige Mädchen, die auf dem Spielplatz der Feldbergschule spielten, dass ein Mann auf einer Bank im unteren Teil der „Grünen Brücke“ sitzend onanierte.

Er war etwa 30 Meter von den Mädchen entfernt. Er suchte keinen direkten Kontakt, vermied ihn aber auch nicht.

Er entfernte sich anschließend über die Brücke in Richtung Mainzer Neustadt.

Der Mann wird wie folgt beschrieben:
Etwa 170 bis 180 cm, 20-30 Jahre, normale Statur, südländisches Aussehen, kurzer dunkler Vollbart, kurze dunkle Haare, keine Brille, dunkles T-Shirt, helle Jeans, er führte ein grün-schwarzes Mountainbike mit.

Hinweise bitte an die Kriminalpolizei Mainz unter Telefon: 06131-653633.

 

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MAINZ -11.05.16- Mülltonne brannte in Mainzer Neustadt / Polizei bittet um Hinweise

 

 

Mainz
MÜLLTONNE BRANNTE IN MAINZER NEUSTADT / POLIZEI BITTET UM HINWEISE
>>> Tatort: Goethestraße, Gelände des Kulturvereins Mainzer Neustadt
>>> Tatzeit: Dienstag, 10.05.2016, 20.20 Uhr

 

Quelle: Polizeipräsidium Mainz

 

MAINZ. Auf dem Gelände brannte Papiermüll in einer 1100-Liter Mülltonne.

Hierdurch wurde die Mülltonne stark beschädigt.
Der Brand wurde durch die Berufsfeuerwehr Mainz gelöscht.

Laut Angaben von Zeugen konnte kurz vor dem Brand eine auffällige Person auf dem Gelände festgestellt werden.

Diese wird wie folgt beschrieben:
Etwa 12 bis 16 Jahre jung, helle Hautfarbe, blondes lockiges Haar, blaues T-Shirt mit hellem Fleck auf der Brust, er führte ein schmutziges schwarzes Mountainbike mit.

Hinweise bitte an die Polizei in Mainz unter: 06131-654210.

 

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MAINZ -11.05.16- Gärtner mit Stein beworfen

 

 

Mainz
GÄRTNER MIT STEIN BEWORFEN
>>> Tatort: Dresdener Straße 40
>>> Tatzeit: Dienstag, 10.05.2016, 11.40 Uhr

 

Quelle: Polizeipräsidium Mainz

 

MAINZ. In der Grünanlage der Dresdener Straße wurden Gartenarbeiten durchgeführt.

Ein 37-jähriger Gärtner mähte gerade mit einer Motorsense den Rasen als ihn ein von den oberen Balkonen geworfener Stein am Schutzhelm traf.

Der Helm rutschte hierdurch vom Kopf. Der Mann erlitt eine leichte Gehirnerschütterung.

Die Polizei bittet um Hinweise zum Täter unter Telefon: 06131-654310.

 

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BINGEN -11.05.16- Auf nach Bingen! Gleich fünf Stadtführungen am Wochenende 20. bis 22. Mai

 

 

Bingen
AUF NACH BINGEN!
>>> Gleich fünf Stadtführungen laden am Wochenende ein, die Stadt und ihre Geschichte neu zu entdecken.
>>> Achtung: Zum Teil Anmeldung erfordelich!

 

Quelle (auch Fotos): Stadtverwaltung Bingen

 

BINGEN. Prall gefüllt mit Führungen ist in Bingen das Wochenende vom 20.- 22. Mai!

SPAZIERGANG AM RHEIN MIT DER GERMANIA
Den Auftakt macht am Freitag, dem 20. Mai. die „Germania“ höchstpersönlich, die bei einem Spaziergang entlang des Binger Kulturufers die Schönheiten entlang des Rheins aus einer ganz anderen Perspektive zeigt.

Germania_mj_03.05.14
Die Kosten pro Person betragen 22,65 Euro, inklusive einer kleinen Weinprobe mit einer Winzervesper .

Treffpunkt ist um 17.30 Uhr das Museum am Strom, Anmeldeschluss ist der 18. Mai.

 

 

STREIFZUG DURCH BINGER GÄSSJER
Ebenfalls um 17.30 Uhr startet ab Tourist-Info am Rheinkai 21 der „Streifzug durch die Binger Gässjer“, ein geschichtlich humoristischer Bummel mit Einkehr in drei Traditionsgasthäuser.

Teilnahmegebühr 16 Euro pro Person.

 

 

ÖFFENTLICHE STADTFÜHRUNG UND
KULTURHISTORISCHER RUNDGANG MIT VATER RHEIN

Vater Rhein_01Am Samstag, 21. Mai, 10.30 Uhr findet die öffentliche Stadtführung ab Tourist-Info statt und um 15.00 Uhr wird Vater Rhein persönlich, so wie ihn der berühmte Dichter Clemens Brentano erfunden hat, die Teilnehmer auf einen kulturgeschichtlichen Rundgang der etwas anderen Art ab dem Museum am Strom mitnehmen.

Kosten: 6,10 Euro, Anmeldung erforderlich.

 

 

DENKMÄLER IN BINGEN
Anlässlich des Jubiläums 200 Jahre Rheinhessen findet in Bingen die Sonderausstellung „Bingen unter dem Großherzog“ statt.

„Denkmäler in Bingen“ ist eine der Sonderführungen, die am Sonntag, 22. Mai die Ausstellung begleiten.

Das Denkmal für Großherzog Ludwig IV, der Blick auf das Niederwalddenkmal, die Ehrenmäler für die Gefallenen des 1. Weltkriegs und der Napoleonischen Kriege – Bingen war im 19. und frühen 20. Jahrhundert eine Stadt der (nationalen) Denkmäler.

Treffpunkt um 10.15 Uhr ist die Tourist-Info Bingen, Kosten pro Person 6,10 Euro, Anmeldung erforderlich.

 

ANMELDUNG UND TICKETS BEI:
Tourist-Information Bingen
Rheinkai 21
Tel. +49 (0)6721 184-205 und -206
Email: tourist-information@bingen.de
oder www.adticket.de

 

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INGELHEIM -11.05.16- Zwei Unfälle mit zwei leicht verletzten Menschen

 

 

Ingelheim
ZWEI UNFÄLLE MIT ZWEI LEICHT VERLETZTEN MENSCHEN

 

Quelle: Polizei Ingelheim

 

INGELHEIM. Am gestrigen Dienstag, dem 10.05.16 war gegen 10.35 Uhr eine Autofahrerin aus Ingelheim auf der Grundstraße in Ingelheim in Richtung Ober-Ingelheim unterwegs.

An einer Engstelle fuhr sie auf den vorausfahrenden Wagen einer anderen Verkehrsteilnehmerin auf, die verkehrsbedingt bremsen musste.

Eine Beifahrerin des vorausfahrenden Autos wurde dabei leicht verletzt.

Der Sachschaden wird auf etwa 2.000 Euro geschätzt.

 

Der zweite Unfall ereignete sich ebenfalls am gestrigen Dienstag, 10.05.16.

Gegen 22.41 Uhr, für ein junger Mann mit seinem Wagen auf der BAB-Abfahrt der A60 -Anschlußstelle Ingelheim-West- aus Richtung Bingen kommend, und biegt nach rechts, auf die L 419, in Richtung Konrad-Adenauer-Straße ab.
Infolge überhöhter Geschwindigkeit kam er nach links auf die Gegenfahrbahn und stieß dort mit dem entgegenkommenden Fahrzeug eines anderen Verkehrsteilnehmers zusammen, der auf die A 60, in Richtung Mainz, abbiegen wollte.

Dieser Verkehrsteilnehmer wurde dabei leicht verletzt.

Der Unfallverursacher kam erst 150 Meter nach dem Anstoß zum Stehen.

Der Sachschaden wird auf 33.000 Euro geschätzt.

 

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ALZEY -11.05.16- Eintrittsbänder für Ehrentribüne Festumzug zum RLP-Tag 2016

 

 

Alzey
EINTRITTSBÄNDER FÜR EHRENTRIBÜNE ZUM RHEINLAND-PFALZ-TAG 2016
>>> Der Festumzug des Rheinland-Pfalz-Tages 2016 mit weit über 100 Zugnummern und 2.500 Teilnehmern findet am 5. Juni 2016, ab 13 Uhr statt.
>>> Hierzu werden „Eintrittsbänder“ für die Ehrentribüne, die sich auf dem Parkplatz der Post in der Weinrufstraße befindet, zu einem Preis von 20 Euro/Band verkauft.

 

Quelle: Stadtverwaltung Alzey

 

ALZEY. Der Festumzug des Rheinland-Pfalz-Tages 2016 mit weit über 100 Zugnummern und 2.500 Teilnehmern findet am 5. Juni 2016, ab 13 Uhr statt.

Hierzu werden „Eintrittsbänder“ für die Ehrentribüne, die sich auf dem Parkplatz der Post in der Weinrufstraße befindet, zu einem Preis von 20 Euro/Band verkauft.

Neben einem Sitzplatz werden die Gäste hier mit Getränken und Brezeln versorgt.

Die Eintrittsbändchen sind erhältlich bei der Stadtverwaltung Alzey, Herrn Uli Kaufmann, Tel. 06731/495-212, E-Mail: ulrich.kaufmann@alzey.de

 

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MAINZ -10.05.16- Teeküche brannte auf dem Universitätsgelände

 

 

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Mainz
TEEKÜCHE BRANNTE AUF DEM UNIVERSITÄTSGELÄNDE
>>> Aufgrund der zunächst unklaren Lage und einer möglichen Brandausbreitung in andere Gebäudeteile wurde vor Ort entschieden, zusätzlich die Freiwillige Feuerwehr Mainz-Bretzenheim zu alarmieren

 

Quelle: Feuerwehr Mainz

 

MAINZ. Am heutigen Dienstagmorgen (10. Mai 16) wurde die Berufsfeuerwehr Mainz zu einem Brand in einem Verwaltungsgebäude auf dem Universitätsgelände alarmiert.

Dort war eine Rauchentwicklung gemeldet worden.

Aufgrund der zunächst unklaren Lage und einer möglichen Brandausbreitung in andere Gebäudeteile wurde vor Ort entschieden, zusätzlich die Freiwillige Feuerwehr Mainz-Bretzenheim zu alarmieren.

Umgehend wurde ein Trupp zur Brandbekämpfung unter Atemschutz in den betroffenen Gebäudeteil geschickt.

Schnell konnte die Ursache ausfindig gemacht werden: Im Flurbereich des Gebäudeteils war eine Teeküche in Brand geraten.

Das Feuer war schnell unter Kontrolle.

Im weiteren Verlauf wurde die Teeküche durch die Feuerwehr teilweise demontiert und ins Freie verbracht.

Weitere Gebäudeteile waren von dem Brand nicht betroffen, mussten aber durch die Feuerwehr aufgrund einer möglichen Rauchausbreitung begangen und freigegeben werden.

Die Löscharbeiten sowie die erforderlichen Messungen waren nach etwa eineinhalb Stunden beendet.

Personen kamen bei dem Brand nicht zu Schaden.

Neben der Feuerwehr waren der Rettungsdienst sowie die Polizei am Einsatz beteiligt.

 

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MAINZ -10.05.16- Medizinischer Notfall: Rettung über Drehleiter

 

 

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Mainz
MEDIZINISCHER NOTFALL: RETTUNG ÜBER DIE DREHLEITER DER FEUERWEIHR MAINZ
>>> Die Rettungssanitäter der Feuerwehr übernahmen während des Transportes im Leiterkorb die Betreuung und übergaben den Patienten anschließend wieder an den Notarzt der Uni-Klinik und die Rettungsassistenten des DRK
>>> Einsatz Nonstop:Das Löschfahrzeug wurde sofort weiterdirigiert zu einem Müllbehälter-Brand in der Goethestraße, welcher umgehend gelöscht werden konnte

 

Quelle (auch Foto): Feuerwehr Mainz

 

MAINZ. Am heutigen Dienstagabend wurde gegen19.50 Uhr die Feuerwehr von Kollegen des Rettungsdienstes in die Altstadt zur Großen Weißgasse alarmiert.

Nach einem medizinischen Notfall war es geboten den 77-jährigen Patienten nicht durch den steilen Treppenraum, sondern über die Drehleiter der Feuerwehr aus dem Fenster im dritten Obergeschoss der Altbauwohnung zum Rettungswagen des Deutschen Roten Kreuzes auf die Straße zu transportieren.

1071_RettungDLK_Große-Weißgasse_2016-05-10_Bohland

 

Die Rettungssanitäter der Feuerwehr übernahmen während des Transportes im Leiterkorb die Betreuung und übergaben den Patienten anschließend wieder an den Notarzt der Uni-Klinik und die Rettungsassistenten des DRK.

Anschließend erfolgte der fachgerechte Weitertransport in eine Mainzer Klinik.

Das Löschfahrzeug wurde sofort weiterdirigiert zu einem Müllbehälter-Brand in der Goethestraße, welcher umgehend gelöscht werden konnte.

 

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MAINZ -10.05.16- Uwe Leitermann wird Mitgeschäftsführer der „mainzplus CITYMARKETING GmbH“

 

 

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Mainz
UWE LEITERMANN WIRD MITGESCHÄFTSFÜHRER DER „mainzplus CITY CITYMARKETING GmbH“
>>> Die Geschäftsleitung der mainzplus CITYMARKETING GmbH wird erweitert: Uwe Leitermann, derzeit Prokurist und kaufmännischer Leiter im Unternehmen, wird zum 01. Juni 2016 zum Mitgeschäftsführer ernannt und führt somit den Betrieb gemeinsam mit dem jetzigen Geschäftsführer August Moderer

 

Quelle (auch Foto): mainzplus CITYMARKETING GmbH

 

MAINZ. Die Geschäftsleitung der mainzplus CITYMARKETING GmbH wird erweitert: Uwe Leitermann, derzeit Prokurist und kaufmännischer Leiter im Unternehmen, wird zum 01. Juni 2016 zum Mitgeschäftsführer ernannt und führt somit den Betrieb gemeinsam mit dem jetzigen Geschäftsführer August Moderer.

Da sich das Aufgabengebiet in den letzten Jahren stetig erweitert hat und auch in dieser Gesellschaft das Vier-Augen-Prinzip umgesetzt werden soll, wurde die Bestellung des zweiten Geschäftsführers notwendig.

mainzplus CITYMARKETING_Leitermann neuer GF

 


Einstimmig beschlossen wurde die Personalie im Aufsichtsrat der mainzplus CITYMARKETING GmbH am 29. April 2016 und in der Gesellschafterversammlung.

Bereits seit knapp vier Jahren ist Uwe Leitermann als kaufmännischer Leiter
und Mitglied der Geschäftsleitung bei mainzplus CITYMARKETING tätig.

Seinem jetzigen Engagement gehen Tätigkeiten in der Finanzbranche voraus, unter anderem bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG und der Commerzbank.

Als Referent der Geschäftsführung der Zentralen Beteiligungsgesellschaft der Stadt Mainz mbH (ZBM) war er mitverantwortlich für die Zusammenführung der einzelnen Gesellschaften in die mainzplus CITYMARKETING GmbH.

Dabei übernahm er federführend die Eingliederung der damaligen Touristik Centrale Mainz in die Dachgesellschaft.

„mainzplus CITYMARKETING hat es erfolgreich gemeistert, mehrere städtische Bereiche in einer Gesellschaft zu bündeln. So kam insbesondere Uwe Leitermann als kaufmännischem Leiter eine zentrale Rolle zu. Es freut mich, dass er aufgrund seiner stets sehr guten Leistungen zum Mitgeschäftsführer ernannt wird,“ so Christopher Sitte, Aufsichtsratsvorsitzender der mainzplus CITYMARKETING GmbH und Wirtschaftsdezernent der Stadt Mainz.

August Moderer, Geschäftsführer der mainzplus CITYMARKETING GmbH, ergänzt: „Die Basis unserer täglichen Arbeit ist das eingespielte Team, das auf eine langjährige Erfahrung zurückgreift. So war es auch die logische Konsequenz, dass Uwe Leitermanns stets hohes Engagement und die erfolgreiche Arbeit vom Aufsichtsrat bestätigt wurden und er ab Juni die Funktion des Mitgeschäftsführers übernehmen wird.“

Die erfolgreiche Arbeit der mainzplus CITYMARKETING GmbH zeigt sich in der positiven Entwicklung des Kongress-, Kultur- und Tourismusstandorts.

Mit dieser guten Basis sollen auch anstehende Aufgaben wie die Sanierung der Rheingoldhalle und der Umbau des KUZ erfolgreich umgesetzt werden.

 

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MAINZ/BERLIN – INFO -10.05.16- Bundesverdienstkreuz für Mainzer Professorin Irene Krämer

 

 

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Mainz/Berlin
BUNDESVERDIENSTKREUZ FÜR MAINZER PROFESSORIN IRENE KRÄMER
>>> Am heutigen Dienstag wird Frau Prof. Dr. Irene Krämer, Direktorin der Apotheke der Universitätsmedizin Mainz, mit dem Bundesverdienstkreuz am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet
>>> Diese Auszeichnung würdigt ihr Engagement für die Klinische Pharmazie in Deutschland und die Verbesserung der Patientenversorgung mit Arzneimitteln

 

Quelle: Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker

 

MAINZ/BERLIN. Am heutigen Dienstag wird Frau Prof. Dr. Irene Krämer, Direktorin der Apotheke der Universitätsmedizin Mainz, mit dem Bundesverdienstkreuz am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet.

Diese Auszeichnung würdigt ihr Engagement für die Klinische Pharmazie in Deutschland und die Verbesserung der Patientenversorgung mit Arzneimitteln.

Dazu Markus Müller, derzeitiger Präsident des Bundesverbands Deutscher Krankenhausapotheker ADKA e.V.: „Mit Frau Prof. Krämer erhält eine herausragende Vertreterin unseres Berufsstandes eine hoch verdiente Würdigung. Nicht nur ihre fachliche Qualifikation ist weit über Deutschlands Grenzen hinaus allgemein anerkannt; auch ihr Engagement für die wissenschaftliche Arbeit und die Nachwuchsförderung in der Klinischen Pharmazie ist beispielhaft. Daneben ist ihre berufspolitische Tätigkeit für unseren Verband viele Jahre lang prägend gewesen. Als zweimalige Präsidentin der ADKA hat sie während dieser Amtszeiten wichtige Wegmarken für die Weiterentwicklung der Krankenhauspharmazie gesetzt.“

„Wir freuen uns außerordentlich für Frau Prof. Krämer über diese hohe Auszeichnung“, fügt Klaus Tönne, scheidender Geschäftsführer der ADKA hinzu. „Sie hat sie wirklich verdient und wirkt damit als Vorbild und Ansporn für viele junge Kolleginnen und Kollegen der Krankenhauspharmazie. Der gesamte Bundesverband gratuliert Frau Krämer von ganzem Herzen.“

Die ADKA vertritt die Interessen von mehr als 2.000 deutschen Krankenhausapothekern.

Im Fokus der Verbandsarbeit steht, die größtmögliche Sicherheit der Arzneimittelversorgung aller Klinikpatienten zu gewährleisten.

 

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MAINZ -09.05.16- „Pradaxa“: Kein Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche der Firma Boehringer Ingelheim

 

 

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Mainz
„PRADAXA“: KEIN ERMITTLUNGSVERFAHREN
>>> Kein Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche der Firma Boehringer Ingelheim GmbH & Co KG wegen Vergehen gegen das Arzneimittelgesetz im Zusammenhang mit der Zulassung des Medikaments „Pradaxa“

 

Quelle: Staatsanwaltschaft Mainz

 

MAINZ. Die Staatsanwaltschaft Mainz hat von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen Verantwortliche der Firma Boehringer Ingelheim GmbH & Co KG wegen Vergehen gegen das Arzneimittelgesetz im Zusammenhang mit der Zulassung des Medikaments „Pradaxa“ abgesehen.

In einer am 17. Juli 2015 bei der StA Mainz eingegangenen schriftlich erhobenen Strafanzeige einer Privatperson wurden namentlich nicht benannten Mitarbeitern der Firma Boehringer Ingelheim Pharma GmbH & Co KG Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz im Zusammenhang mit der Zulassung des blutverdünnenden Arzneimittels „Pradaxa“ (Wirkstoff Dabigatran) vorgeworfen.

Insbesondere hätten die Verantwortlichen der Firma Boehringer Ingelheim Pharma GmbH & Co KG die Arzneimittelzulassungsbehörde EMA (European Medicines Agency) bei deren Anfrage im März 2012 durch Verschweigen wesentlicher sicherheitsrelevanter Risiken, nämlich der Variabilität des Plasmaspiegels, im Umgang mit dem Präparat „Pradaxa“ getäuscht.

Zudem seien durch öffentliche Äußerungen am 13. November 2011 behandelnde Ärzte in Deutschland über die tatsächlichen Risiken einer Therapie mit „Pradaxa“ im Unklaren gelassen worden. Insbesondere sei verschwiegen worden, dass ein bestimmtes Testverfahren die Sicherheit der Behandlung deutlich hätte erhöhen können. Hierdurch habe die Arzneimittelzulassungsbehörde EMA auf Schutzmaßnahmen zugunsten der Patienten, wie das Vorschreiben der Durchführung von Blutspiegelmessungen, verzichtet, was für die Patienten zu einer Risikoerhöhung und entsprechenden Nebenwirkungen geführt habe.

 

In die rechtliche Prüfung des angezeigten Sachverhalts sind folgende Aspekte eingeflossen:

Der Anzeigeerstatter wurde am 30. September 2015 ergänzend zu seiner schriftlichen Strafanzeige durch ein polizeiliches Fachkommissariat vernommen. Dabei wurden von ihm zwei sachverständige Zeugen für die Richtigkeit seiner Angaben benannt.

Einer der sachverständigen Zeugen hat in einer schriftlichen Stellungnahme ausgeführt, dass seiner Ansicht nach die Firma Boehringer Ingelheim Pharma GmbH & Co KG im Zuge der Befragung durch die Arzneimittelbehörde EMA irreführende Angaben über sicherheitsrelevante Parameter, nämlich die Konzentration des Wirkstoffes und dessen Variabilität im Blut des Patienten, im Umgang mit „Pradaxa“ gemacht habe.

Der andere sachverständige Zeuge hat in seiner schriftlichen Stellungnahme ebenfalls die Auffassung vertreten, dass die Firma Boehringer Ingelheim Pharma GmbH & Co KG gegen das Arzneimittelgesetz verstoßen habe, indem die EMA am 06. März 2012 oder zuvor nicht über ein aus seiner Sicht unbedingt notwendiges Patienten-Monitoring unter einer Therapie mit „Pradaxa“ unterrichtet worden sei. Dadurch sei eine entsprechende Anweisung an behandelnde Ärzte in Deutschland durch das EMA unterblieben.

Am 16. November 2011 hatte das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine Presseerklärung herausgegeben, in der dargelegt worden ist, dass das Bundesinstitut aufgrund einer vertieften Einzelfallprüfung davon ausgehe, dass bei vier an inneren Blutungen verstorbenen deutschen Patienten ein kausaler Zusammenhang mit der Einnahme des Gerinnungshemmers „Pradaxa“ bestehe.

Es wurde darauf hingewiesen, dass massive Risiken bestünden, wenn die Anwendung des Medikamentes nicht mit der erforderlichen Sorgfalt – wie bei allen anderen Gerinnungshemmern ebenfalls – erfolgen würde. Darüber hinaus wurde die Firma Boehringer Ingelheim verpflichtet, in einem Beipackzettel auf die Notwendigkeit einer regelmäßigen Kontrolle der Nierenfunktion hinzuweisen.

In der genannten Pressemitteilung wies das BfArM gleichfalls darauf hin, dass „die vorliegenden Erkenntnisse v.a. aus den durchgeführten klinischen Prüfungen und dem Spontanmeldesystem nicht darauf schließen lassen, dass das Blutungsrisiko bei Pradaxa höher wäre als bei vergleichbaren Therapieoptionen“.

Aufgrund von Medienberichten über die durch die Privatperson erstattete Strafanzeige bestellte sich am 25. November 2015 ein Rechtsbeistand für die Firma Boeringer Ingelheim Pharma GmbH & Co KG. Er kündigte an, dass das Unternehmen in vollem Umfange mit den Ermittlungsbehörden kooperieren und sämtliche relevanten Unterlagen zur Verfügung stellen werde.

In einer am 02. März 2016 bei der StA Mainz eingegangenen Verteidigungsschrift wurde ausgeführt, dass sämtliche von dem Anzeigeerstatter vorgetragenen Vorwürfe bzw. Verdächtigungen falsch und klar widerlegbar seien.

Im Wesentlichen wurde vorgetragen, dass „Pradaxa“ in Europa schon im März 2008 zur Thrombose-Prävention nach Hüft- und Kniegelenkoperationen zugelassen worden sei. Im August 2011 sei die Zulassung zur Behandlung von Patienten mit Vorhofflimmern ohne Herzklappenerkrankung erfolgt.

Im Juni 2014 habe „Pradaxa“ zudem die Zulassung zur Therapie sowie zur Sekundärprophylaxe von Rückfällen bei tiefer Beinvenenthrombose und Lungenembolie erhalten. Dabei sei die Zulassung von „Pradaxa“ für Patienten mit Vorhofflimmern besonders bedeutsam gewesen, da hiermit erstmals eine Alternative zu den zuvor im Rahmen dieser Diagnose standardmäßig eingesetzten Präparaten auf Basis so genannter Vitamin-K-Antagonisten bestanden habe.

Vitamin-K-Antagonisten hemmten die Wirkung des Vitamins K und würden so die Gerinnungsneigung des Blutes herabsetzen und daher mit einer verstärkten Blutungsneigung einhergehen. Nachteile der Behandlung mit Vitamin-K-Antagonisten seien u.a. zahlreiche Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten sowie mit der Ernährung des Patienten, was die Wirksamkeit und Sicherheit der Therapie beeinflussen könnte. Diese erfordere daher eine laufende Überwachung der Gerinnung.

Die Nutzen-Risiken-Relation des Pradaxa-Wirkstoffs Dabigatran sei gegenüber den Vitamin-K-Antagonisten im Rahmen der sog. RE-LY-Studie überprüft worden. Dabei sei es – verkürzt ausgedrückt – das primäre Ziel dieser Studie gewesen festzustellen, ob Dabigatranetexilat hinsichtlich der Verringerung des kombinierten Endpunktes Schlaganfall und systemischer Embolie gegenüber „Warfarin“ nicht unterlagen sei.

Aus den Ergebnissen der Studie – welche zu den Ermittlungsakten gereicht wurde – habe sich ergeben, dass die in „Pradaxa“ verwendete Substanz bei Patienten mit Vorhofflimmern eine effektivere Schlaganfallprophylaxe bei gleichem Blutungsrisiko bzw. ein geringeres Blutungsrisiko bei gleich effektiver Schlaganfallprophylaxe hätte als eine engmaschig kontrollierte Therapie mit Vitamin-K-Antagonisten.

Soweit der Anzeigeerstatter darüber hinaus den Vorwurf erhoben habe, Mitarbeiter von Boehringer Ingelheim hätten eine routinemäßige Untersuchung der Blutwerte beim Einsatz von „Pradaxa“ im Rahmen der SPAF-Indikation im Interesse einer breiteren Vermarktung für entbehrlich angesehen, entspräche dies nicht den Tatsachen. Diese Behauptung sei auf eine – aus dem Zusammenhang gerissene –

E-Mail aus dem Jahr 2011 gestützt worden. Tatsächlich habe die Firma Boehringer Ingelheim allein aus wissenschaftlichen Gründen auf ein engmaschiges Monitoring der Plasmaspiegel oder des Gerinnungsfaktors bei „Pradaxa“ verzichtet.

Die Dabigatran-Behandlung als solche sowie die Dosisauswahl sei orientiert an den vorab zu bestimmenden individuellen Risikofaktoren für Schlaganfall bzw. Blutungsneigung, da es keinen therapeutischen Plasmakonzentrationsbereich gäbe, der ein optimales Nutzen-Risiko-Verhältnis für sämtliche Patienten darstelle würde. Die regelmäßige Bestimmung des Plasmaspiegels im Verlauf einer Behandlung neben der Berücksichtigung des Patientenalters und der Nierenfunktion würde daher keinen zusätzlichen Nutzen für die Dosierungsauswahl ergeben.

Darüber hinaus habe sich die Firma Boehringer Ingelheim – entgegen den Behauptungen des Anzeigeerstatters – sowohl gegenüber der EMA als auch den anderen involvierten Behörden stets vollkommen transparent verhalten. Im Rahmen des Zulassungsverfahrens vor der EMA sei auch die Frage der Entbehrlichkeit und Notwendigkeit eines regelmäßigen Monitorings der Plasmawerte erörtert worden.

Dabei sei sowohl die in Rede stehende RE-LY-Studie als auch sämtliche dieser zugrunde liegenden Fälle und Datenanalysen der EMA zur Verfügung gestellt worden. Die EMA habe die wissenschaftliche Diskussion um die Frage eines regelmäßigen Monitorings von Beginn an verfolgt und sich auch daran aktiv beteiligt.

Daher sei die EMA auch in der Folgezeit im Rahmen von Diskussionen zur Frage der Notwendigkeit eines regelmäßigen Monitorings stets der Auffassung von Boehringer Ingelheim gefolgt. Als Folge dieses „Prozesses“ seien „sämtliche Fragen“ von der EMA im Januar 2016 als „abgeschlossen“ bewertet und das Verfahren ohne Auflagen ebenfalls beendet worden. Der entsprechende Abschlussbericht der EMA – LEG 043 – befindet sich ebenfalls bei der Akte.

Mit Stand Januar 2016 sei das Medikament „Pradaxa“ in 106 Ländern für die Behandlung von Patienten mit Vorhofflimmern zugelassen. In keinem einzigen Land sei – trotz umfangreicher zivilrechtlicher Schadensersatzprozesse in den USA und Kanada und trotz zum Teil intensiver Diskussionen – von den zuständigen Aufsichtsbehörden ein regelmäßiges Monitoring der Gerinnungswerte bei einer Behandlung mit „Pradaxa“ verlangt worden.

Nach dem vorgetragenen Sachverhalt ist somit kein Anfangsverdacht für ein strafbares Verhalten gegeben (§ 152 Abs. 2 Strafprozessordnung). Zureichende tatsächliche Anhaltspunkte im Sinne dieser gesetzlichen Vorschrift dürfen nur angenommen werden, wenn nach kriminalistischer Erfahrung Anzeichen vorliegen, die es als möglich erscheinen lassen, dass eine strafbare Handlung begangen wurde, die auch noch verfolgbar ist. Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt.

Nach dem Ergebnis der Ermittlungen besteht kein hinreichender Tatverdacht für Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz (AMG); jedenfalls wären diese verjährt mit der Folge, dass aufgrund dieses Verfahrenshindernisses weder weitere Ermittlungen noch die Erhebung einer Anklage zulässig sind.

Ein Verstoß gegen die Strafvorschrift des § 95 Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 5 AMG (Verbot des Inverkehrbringens von bedenklichen Arzneimitteln) liegt nicht vor, da zu dem maßgeblichen Zeitpunkt des Inverkehrbringens des Medikamentes im Jahr 2008 – selbst nach dem Vorbringen des Anzeigeerstatters – keine wissenschaftlichen Erkenntnisse über eine schädliche oder bedenkliche Wirkung des Medikamentes „Pradaxa“ im Rahmen einer Nutzen-Risiko-Abwägung bekannt waren.

Nach der Legaldefinition des § 5 Abs. 2 AMG sind Arzneimittel bedenklich, wenn nach dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse der begründete Verdacht besteht, dass sie bei bestimmungsgemäßem Gebrauch schädliche Wirkungen haben, die über ein nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft vertretbares Maß hinausgehen.

Ein vertretbares Maß an Nebenwirkungen ist dabei hinzunehmen, wenn der therapeutische Wert des Arzneimittels überwiegt. Ein strafbares Verhalten – welches vorliegend konstruktiv bestritten wird – liegt daher nicht vor, wenn sich die Nebenwirkungen – wie vorliegend – nach einem Schaden-Nutzen-Vergleich im Rahmen des erlaubten Risikos bewegen.

Dabei sind Häufigkeit und Schwere der Nebenwirkungen der Schwere der Krankheit gegenüberzustellen. Bei der sodann zu erfolgenden Abwägung ist von dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse auszugehen; die Nebenwirkungen müssen sich in einem danach vertretbaren Maß halten.

Die Abwägung ist auch Gegenstand arzneimittelrechtlicher Zulassungsverfahren und deren fortlaufender Überprüfungen. Auf Basis der RE-LY-Studie ergab sich für „Pradaxa“ ein positives Risiken-Nutzen-Verhältnis, welches im Rahmen der fortlaufenden Überwachung bestätigt worden ist.

Soweit bei der erweiterten Zulassung des Medikamentes Pradaxa zur Verhinderung von Schlaganfällen durch die EMA im August 2011 wissenschaftliche Erkenntnisse über eine Bedenklichkeit des Medikamentes „Pradaxa“ vorgelegen haben und nicht mitgeteilt worden sein sollten, würde ein möglicher Verstoß gegen § 95 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 5 AMG allerdings aufgrund der weiterhin bestehenden Arzneimittelzulassung von „Pradaxa“ durch die EMA einem Strafbarkeitshindernis unterliegen.

Auch ein Verstoß im Rahmen des Zulassungsverfahrens gegen § 96 Nr. 20 a) AMG ist nicht gegeben, da keine Anknüpfungstatsachen vorgetragen worden sind, dass die Verantwortlichen der Firma Boehringer Ingelheim Pharma GmbH & Co KG gegen die Verordnung (EG) Nr. 726/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 zur Festlegung von Gemeinschaftsverfahren für die Genehmigung und Überwachung von Human- und Tierarzneimitteln und zur Errichtung einer Europäischen Arzneimittel-Agentur verstoßen haben könnten, indem sie bei der Zulassung des Medikamentes „Pradaxa“ falsche Angaben gemacht oder unvollständige Unterlagen (z.B. unvollständige Warn- und Vorsichtshinweise, unerwünschte Nebenwirkungen und Überdosierungen) eingereicht haben.

Zudem ist bereits die Verjährung sämtlicher hierfür in Betracht kommender Straf- oder Ordnungswidrigkeiten eingetreten.

Nach § 63b Abs. 1 und 2 AMG ist der Inhaber einer Zulassung verpflichtet, bei Arzneimitteln, die zur Anwendung bei Menschen bestimmt sind, anhand des obligatorischen Pharmakovigilanz-Systems sämtliche Informationen wissenschaftlich auszuwerten und erforderlichenfalls unverzüglich Maßnahmen zur Risikominimierung und -vermeidung zu ergreifen.

Ein Verstoß gegen das Risikomanagement-System stellt eine Ordnungswidrigkeit nach § 97 Abs. 2 Ziffer 24f und g AMG dar. Die Verjährungsfrist beträgt gemäß § 31 Abs. 2 Nr. 1 OWiG drei Jahre. Bereits nach dem Anzeigevorbringen ist daher ein möglicher Verstoß gegen § 97 Abs. 2 Ziffer 24f und g in Verbindung mit § 63b Abs. 2 AMG verjährt.

Auch ein möglicher Verstoß gegen § 96 Nr. 6 in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 5, 8 und 20 AMG durch eine unvollständige Vorlage von Unterlagen bzw. die Vorlage von Unterlagen mit unrichtigem Inhalt im Rahmen eines Zulassungsverfahrens für Arzneimittel wäre ebenfalls gem. § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB (Verjährungszeit drei Jahre) zwischenzeitlich verjährt. Die möglicherweise in Betracht kommenden Tatzeitpunkte liegen in den Jahren ab 2010 bzw. dem Zeitpunkt der Präsentation am 06. März 2012.

 

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INGELHEIM -09.05.16- Vormerken: Fundsachenversteigerung in Ingelheim (am 28. Mai)

 

 

Ingelheim
FUNDSACHENVERSTEIGERUNG IN INGELHEIM
>>> Am Samstag, den 28. Mai, findet die erste Fundsachen-Versteigerung in diesem Jahr statt
>>> Fahrräder, Armbanduhren, Schmuck und andere Gebrauchsgegenstände suchen neue Besitzer

 

Quelle: Stadtverwaltung Ingelheim am Rhein

 

INGELHEIM. Am Samstag, den 28. Mai, findet die erste Fundsachen-Versteigerung in diesem Jahr statt.

Ab 9.30 Uhr suchen auf dem Sebastian-Münster-Platz unter anderem Fahrräder, Armbanduhren, Schmuck und andere Gebrauchsgegenstände neue Besitzer.
Schnäppchenjäger und Bastler können die Fundsachen ab 9 Uhr schon besichtigen.

Wer noch Ansprüche an den Fundsachen geltend machen möchte, kann sich an das Ordnungsamt, Yvonne Mai-Zimmermann wenden.

Sie ist telefonisch unter 06132 782-159 zu erreichen.

Ebenfalls erhalten Interessierte hier auch weitere Informationen über den Ablauf der Versteigerung.

 

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INGELHEIM -09.05.16- Offene Bühne für Gesang, Tanz, Poetry Slam und Comedy (am 20. Mai)

 

 

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Ingelheim am 20. Mai
OFFENE BÜHNE FÜR GESANG, TANZ, POETRY SLAM UND COMEDY
>>> Am Freitag, dem 20. Mai, findet im Ingelheimer Jugend- und Kulturzentrum Yellow, Ludwig-Langstädter-Straße 4, wieder die „Offene Bühne“ statt
>>> Talente – rauf auf die Bühne!

 

Quelle: Stadtverwaltung Ingelheim am Rhein

 

INGELHEIM. Am Freitag, dem 20. Mai, findet im Ingelheimer Jugend- und Kulturzentrum Yellow, Ludwig-Langstädter-Straße 4, wieder die „Offene Bühne“ statt.

20160421 Plakat

Unter dem Motto: „Du singst? Du tanzt? Du slamst was das Zeug hält? Dann bist du bei uns genau richtig!“ können ab 20 Uhr Hobbykünstler oder Profis die Bühne erobern und ihr Können in Sachen Musik, Tanz, Poetry Slam oder Comedy vor Publikum unter Beweis zu stellen.

Teilnehmen kann jeder der mindestens 16 Jahre alt ist.

Einzelkünstler haben 15 Minuten und Bands sogar bis zu 30 Minuten Zeit, um das Publikum für sich zu begeistern.

Anmeldungen werden im Vorfeld telefonisch unter 06132 782-412 oder per E-Mail unter katherine.pardun@ingelheim.de entgegengenommen.

Wer spontan teilnehmen möchte kommt einfach an dem Abend vorbei.

Die Teilnahme und Besuch der „Offenen Bühne“ ist kostenfrei.

Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.yellow-ingelheim.de.

 

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NIEDERWÖRRESBACH (Kreis Birkenfeld) -09.05.16- Mann (52) starb nach Verkehrsunfall auf der L160

 

 

Niederwörresbach
MANN STARB NACH VERKEHRSUNFALL AUF DER L160
>>> Am gestrigen Sonntag, dem 08. Mai, kam es gegen 16 Uhr zu einem schweren Verkehrsunfall auf der L160 zwischen Niederwörresbach und Fischbach
>>> Bei dem Unfall wurden zwei weitere Personen schwerst und eine Person leicht verletzt


 

Quelle: Polizeiinspektion Idar-Oberstein

 

NIEDERWÖRRESBACH (Kreis Birkenfeld). Am gestrigen Sonntag, dem 08. Mai, kam es gegen 16 Uhr zu einem schweren Verkehrsunfall auf der L160 zwischen Niederwörresbach und Fischbach.

Ein 52 Jahre alter Autofahrer geriet im Bereich einer langgezogenen Linkskurve aus bislang ungeklärter Ursache auf die Gegenfahrbahn, wo es zum Frontalzusammenstoß mit dem Fahrzeug eines 69-Jährigen aus dem Kreis Birkenfeld kam.

Der Unfallverursacher wurde in seinem Fahrzeug eingeklemmt und musste durch die Feuerwehr aus dem Wrack befreit werden.

Er wurde anschließend mit dem Rettungshubschrauber in eine Klinik geflogen, wo er jedoch später seinen schweren Verletzungen erlag.

Bei dem Unfall wurden zwei weitere Personen schwerst und eine Person leicht verletzt.

Diese wurden zur Behandlung in umliegende Krankenhäuser verbracht.

Neben dem Rettungshubschrauber waren 22 Kräfte der freiwilligen Feuerwehr Herrstein, sowie fünf Beamte der Polizeiinspektion Idar-Oberstein vor Ort.

Zur Klärung der Unfallursache wurde ein Gutachter beauftragt.

 

 

 

 

 

 

 

 

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MAINZ -08.05.16- Rheinhessenumzug verlief aus Sicht der Polizei unproblematisch

 

 

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Mainz
RHEINHESSENUMZUG VERLIEF AUS SICHT DER POLIZEI UNPROBLEMATISCH
>>> Laut Veranstalter säumten rund 180.000 Menschen die Zugstrecke
>>> Einsatzleiter Polizeidirektor Achim Zahn: „Gemessen an der Vielzahl der Zuschauer ist alles sehr ruhig verlaufen. Es war ein ‚Familienfest‘, so wie wir das auch im Vorfeld erwartet hatten.“

 

Quelle: Polizeipräsidium Mainz

 

MAINZ. Als Ersatz für den im Februar ausgefallenen Mainzer Rosenmontagszug fand am heutigen Muttertag der Festumzug unter dem Motto „Rheinhessen lacht nach Fassenacht“ statt. Pünktlich um 15.00 Uhr startete der Umzug in der Bauhofstraße.

Aus polizeilicher Sicht verlief der Zug bei herrlichem Sonnenschein und sehr warmen Temperaturen problemlos.

Laut Veranstalter säumten rund 180.000 Menschen die Zugstrecke. Während des Zuges kam es zu keinen nennenswerten polizeilichen Ereignissen.

Im Anschluss an den Zug startete das Bühnenprogramm mit Livemusik vor dem Mainzer Dom. Auf dem Platz war ein hoher Zuschauerzulauf zu verzeichnen.

Gegen 20:15 Uhr meldeten sich zwei junge Frauen bei den Einsatzkräften der Polizei und gaben an, dass sie von einem Unbekannten im Bereich der Musikbühne am Marktplatz am Gesäß unsittlich berührt worden seien.

Im Rahmen der unmittelbar eingeleiteten Fahndung nach dem Täter mit uniformierten und zivilen Polizeikräften konnte dieser nur wenige Minuten später im Bereich Gutenbergplatz vorläufig festgenommen werden.

Es handelt sich um einen 20-jährigen afghanischen Zuwanderer mit Wohnsitz in Hessen.

Sowohl die beiden jungen Frauen als auch der Tatverdächtige werden derzeit vernommen.

Die Ermittlungen dauern an.

Bis 22 Uhr registrierte die Polizei insgesamt 13 Strafanzeigen wegen Taschendiebstahl, Beleidigung, Sachbeschädigung, Körperverletzung sowie ein Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.

Bei einer Personenkontrolle wurde bei einer Person eine geringe Menge Cannabis sichergestellt.

Ein anderer hatte einen offenen Haftbefehl wegen Hausfriedensbruchs.

Einsatzleiter Polizeidirektor Achim Zahn: „Gemessen an der Vielzahl der Zuschauer ist alles sehr ruhig verlaufen. Es war ein ‚Familienfest‘, so wie wir das auch im Vorfeld erwartet hatten.“

 

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KAISERSLAUTERN -08.05.16- Keine Probleme für die Polizei beim letzten Heimspiel dieser Saison

 

 

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Kaiserslautern
KEINE PROBLEME FÜR DIE POLIZEI BEIM LETZTEN HEIMSPIEL IN DIESER SAISON
>>> Ohne größere Probleme verlief das letzte Zweitligaspiel der laufenden Saison zwischen dem 1. FC Kaiserslautern und der SpVgg Greuther Fürth am Sonntagnachmittag auf dem Betzenberg – die Beamtinnen und Beamten mussten kaum eingreifen
>>> Insgesamt war es aus polizeilicher Sicht ein ruhiger Einsatz

 

Quelle (auch Foto): Polizeipräsidium Westpfalz

 

KAISERSLAUTERN. Ohne größere Probleme verlief das letzte Zweitligaspiel der laufenden Saison zwischen dem 1. FC Kaiserslautern und der SpVgg Greuther Fürth am Sonntagnachmittag auf dem Betzenberg – die Beamtinnen und Beamten mussten kaum eingreifen.

Etwa 25.000 Zuschauer besuchten das Spiel im Fritz-Walter-Stadion – rund 500 Fürther Fußballanhänger hatten ihr Team aus Mittelfranken in die Westpfalz begleitet.

Bei dem Match der beiden Traditionsmannschaften behielten die „Roten Teufel“ schließlich mit 3:1 die Oberhand und bescherten ihren Fans einen versöhnlichen Saisonabschluss.

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In und ums Stadion kam es zu keinen größeren Vorfällen. Lediglich bei einem Fanmarsch vor dem Spiel zündeten einige Unverbesserliche im Bereich des Elf-Freunde-Kreisels pyrotechnische Gegenstände.

Insgesamt war es jedoch aus polizeilicher Sicht ein ruhiger Einsatz.

 

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MAINZ -08.05.16- Mit 1,68 Promille auf dem Motorroller unterwegs

 

 

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Mainz
MIT 1,68 PROMILLE AUF DEM MOTORROLLER UNTERWEGS
>>> Einssatzort: Mainz, Am Gonsenheimer Spieß

 

Quelle: Polizeipräsidium Mainz

 

MAINZ. Ohne Helm befuhr der Fahrer eines Rollers die Straße „Am Gonsenheimer Spieß“ und machte so die Beamten eines Funkstreifenwagens auf sich aufmerksam.

Bei der anschließenden Kontrolle wurde Atemalkoholgeruch festgestellt und ein entsprechender Test durchgeführt.

Der Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,68 Promille.

Die Sicherstellung des Führerscheins des 50-Jährigen war nicht möglich, da er diesen bereits vor längerer Zeit abgeben musste.

 

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MAINZ -08.05.16- Mit Absicht und im Rückwärtsgang auf nachfolgenden Pkw aufgefahren

 

 

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Mainz
MIT ABSICHT UND IM RÜCKWÄRTSGANG AUF NACHFOLGENDEN PKW AUFGEFAHREN
>>> Unfallort: Mainz, Bierothstraße / Am Obstmarkt
>>> Unfallzeit: Freitag, 06.05.16, 18.50 Uhr

 

Quelle: Polizeipräsidium Mainz

 

MAINZ. Ein Autofahrer war auf der Bierothstraße in Mainz-Finthen unterwegs.

Vor ihm fuhr ein weiterer Pkw.

Der Fahrer dieses voranfahrenden Wagens bremste drei bis vier Mal ohne ersichtlichen Grund ab, so dass auch der hinter ihm befindliche Autofahrer und spätere Geschädigte stark abbremsen musste, um einen Auffahrunfall zu verhindern.

An der Kreuzung „Am Obstmarkt“ wollte der Geschädigte den anderen Verkehrsteilnehmer schließlich zur Rede stellen und verließ hierfür sein Fahrzeug.

Ohne, dass es zu einer Aussprache gekommen sei, habe dann der noch im Fahrzeug sitzende beschuldigte Mann des vorderen Pkw den Rückwärtsgang eingelegt und sei vermutlich mit Absicht und mit Vollgas auf das hinter ihm angehaltene Fahrzeug aufgefahren.

Im Anschluss habe er sich unerlaubt von der Unfallstelle entfernt.

Der ausgestiegene Geschädigte wurde bei dem Vorfall nicht verletzt und da er neben dem Fahrzeug stand auch nicht gefährdet.

Der Sachschaden an dem Fahrzeug des Anzeigenerstatters liegt bei rund 1.000 Euro.

Zeugen des Vorfalles werden gebeten, sich bei der Polizeiinspektion Mainz 3 unter 06131/65-4310 zu melden.

 

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MAINZ -08.05.16- Autofahrer aus dem Raum Bad Kreuznach bei Verkehrsunfall schwer verletzt

 

 

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Mainz
AUTOFAHRER BEI VERKEHRSUNFALL SCHWER VERLETZT
>>> Unfallort: L422, Gemarkung Budenheim, zwischen Heidesheim und Budenheim
>>> Unfallzeit: Samstag, 07.0516, 19.50 Uhr

 

Quelle: Polizeipräsidium Mainz

 

MAINZ. Ein Autofahrer aus dem Raum Bad Kreuznach war auf der L422 in Fahrtrichtung Budenheim unterwegs und kam aus bisher ungeklärter Ursache bei geradem Fahrbahnverlauf nach links von der Fahrbahn ab. Anschließend prallte er gegen einen Baum.

Der Mann wurde schwerverletzt im Fahrzeug eingeklemmt und musste durch die Feuerwehr befreit werden.

Nach Einlieferung in die Uniklinik Mainz und dortiger Operation im Laufe der Nacht ist der Zustand glücklicherweise inzwischen aber stabil.

Der Sachschaden dürfte sich nach Schätzung der Sachbearbeiter auf rund 5.000 Euro belaufen.

Aufgrund der unklaren Ursache des Verkehrsunfalles werden eventuelle Zeugen des Vorfalles gebeten, sich bei der Polizeiinspektion Mainz 2 unter 06131/65-4210 zu melden.

 

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WORMS -08.05.16- Stiefsohn ins Gesicht geschossen

 

 

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Worms
STIEFSOHN INS GESICHT GESCHOSSEN
>>> Ein häuslicher Streit endete am späten Samstagnachmittag (07.05.2016, 17:00 Uhr) in einer Wohnung in der Neubachstraße mit einer schweren Verletzung
>>> Im Rahmen dieses Streits kam es durch einen Mann zu einem Schusswaffengebrauch, bei dem dessen Stiefsohn durch einen Schuss ins Gesicht getroffen wurde
>>> Das Opfer wurde mit einem Rettungshubschrauber in die Uniklinik nach Mainz geflogen, wo er noch in der Nacht operiert wurde

 

Quelle: Polizeipräsidium Mainz

 

WORMS. Ein häuslicher Streit endete am späten Samstagnachmittag (07.05.2016, 17:00 Uhr) in einer Wohnung in der Neubachstraße mit einer schweren Verletzung.

Im Rahmen dieses Streits kam es durch einen 55-jährigen Wormser zu einem Schusswaffengebrauch, bei dem dessen 30-jähriger Stiefsohn (ebenfalls mit Wohnsitz in Worms) durch einen Schuss ins Gesicht getroffen wurde.

Das Opfer wurde mit einem Rettungshubschrauber in die Uniklinik nach Mainz geflogen, wo er noch in der Nacht operiert wurde.

Er befindet sich derzeit auf der Intensivstation.

Sein Zustand ist stabil.

Der 55-Jährige stand zum Zeitpunkt der Schussabgabe erheblich unter Alkoholeinfluss.

Nach Vernehmung am heutigen Morgen durch das Fachkommissariat 11 der Mainzer Kriminaldirektion wurde er auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mainz heute dem Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Mainz vorgeführt, der antragsgemäß einen Haftbefehl wegen versuchten Totschlags erließ.

Er wurde in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Die weiteren Ermittlungen dauern an.

 

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MAINZ -07.05.16- „Rheinhessen lacht nach Fassenacht“ / Morgen ist es soweit!

 

 

Mainz
„RHEINHESSEN LACHT NACH FASSENACHT“
>>> Informatives und musikalisches Bühnenprogramm ab 11 Uhr
>>> Viele Getränke- und Essensstände sorgen für Flanieratmosphäre in der Mainzer Innenstadt. Im Bereich des Höfchens wird es ein Weindorf geben, am Liebfrauenplatz präsentieren sich Vereine und Institutionen aus Rheinhessen, zum Teil mit Infoständen und Gewinnspielen, so dreht die Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz (GDKE) ein Glücksrad und vieles mehr
>>> Um 15 Uhr startet der Festzug und absolviert dabei mit rund 2.222 Zugteilnehmern und etwa 77 Zugnummern eine dreieinhalb Kilometer lange Zugstrecke

 

Quelle (auch Grafik): Agentur & Verlag Bonewitz

 

MAINZ. Mit einer 3,5 Kilometer langen Zugstrecke, rund 2.222 Zugteilnehmern und etwa 77 Zugnummern präsentiert sich am 8. Mai der Festumzug zum 200-jährigen Jubiläum von Rheinhessen.

Der Mainzer Carneval-Verein 1838 e.V. und die Stadt Mainz veranstalten den Jubiläumszug gemeinsam in Kooperation mit der Projektleitung zu „200 Jahre Rheinhessen“.

Unter dem Motto „Rheinhessen lacht nach Fassenacht“ startet der Festtag am 8. Mai um etwa 11 Uhr mit einem Bühnenprogramm auf dem Marktplatz, das von Thomas Neger und Michael Bonewitz gemeinsam moderiert wird.

Vorgestellt wird bei dem familienorientierten Programm das Projekt „200 Jahre Rheinhessen“, es wird eine erste Zwischenbilanz gezogen, dazu kommen Interviews mit Rheinhessenbotschaftern, mit Anja Gockel, dem Oberbürgermeister der Stadt Mainz, Michael Ebling, alles umrahmt von vielen musikalischen Beiträgen, beispielsweise von Horst Buddy Becker und Pit Rösch.

Parallel zum Bühnenprogramm: Muttertagsfrühstück am Marktplatz.

Viele Getränke- und Essensstände sorgen für Flanieratmosphäre in der Mainzer Innenstadt. Im Bereich des Höfchens wird es ein Weindorf geben, am Liebfrauenplatz präsentieren sich Vereine und Institutionen aus Rheinhessen, zum Teil mit Infoständen und Gewinnspielen, so dreht die Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz (GDKE) ein Glücksrad und vieles mehr.

Der Festzug startet um 15 Uhr im Bereich der Bauhofstraße und biegt zuerst in die Kaiserstraße ein in Richtung Christuskirche, auf der anderen Seite zurück Richtung Stadthaus, dann die Kaiserstraße wieder hoch in die Bauhofstraße, über die Große Bleiche bis zum Münsterplatz, schließlich über die Schillerstraße zum Fastnachtsbrunnen, danach über die Ludwigstraße bis zum Höfchen.

Der Auflösungsbereich des Zugs ist zwischen Quintinsstraße und Flachsmarkt.

Zugweg

 

Neben verschiedenen Motivwagen werden die Mainzer Köche mit den rheinhessischen Weinmajestäten mitfahren, die Stiftung Lesen, der FSV Mainz 05, der in diesem Jahr sein 111-jähriges Jubiläum feiert, aber auch die Stadt Alzey, die zugleich auf den Festzug am Rheinland-Pfalz-Tag hinweist, der am 5. Juni startet.

Die Zugstrecke beträgt rund dreieinhalb Kilometer, die schätzungsweise in zweieinhalb Stunden von den Teilnehmern zurückgelegt werden kann.

Im Anschluss an den Zug startet auf der Bühne am Marktplatz das Abendprogramm mit Thomas Neger & Die Humbas, mit den Meenzer Nodequetscher und Jammin Cool.

Gegen 22 Uhr endet der Festumzugstag.

Mehrere After-Show-Partys haben sich bereits angemeldet. So lockt der Mainzstrand zwischen Hilton und Theodor Heuss-Brücke.

Die Idee, gemeinsam mit der Projektleitung zum 200-jährigen Rheinhessen-Jubiläum, einen Festumzug zu gestalten, ist nach der Absage des Rosenmontagszugs entstanden, wobei MCV-Präsident Richard Wagner von Anfang an betonte: „Wir wollen auf keinen Fall eine Wiederholung des Rosenmontagszuges“. Vielmehr sollte es, wie nun umgesetzt, einen Jubiläumszug geben, der sich mit dem Rheinhessen-Jubiläum auseinandersetzt.

 

 

INTERESSANTES IN KÜRZE ZUM JUBILÄUMSZUG „RHEINHESSEN LACHT ZUR FASSENACHT“

Veranstaltet wird der Festumzug zum 200-jährigen Jubiläum von Rheinhessen vom MCV und Stadt Mainz, in Kooperation mit der Projektleitung „200 Jahre Rheinhessen“.

Kostüme sind erlaubt, schön wären Motive aus den letzten 200 Jahren.

Ausrufe zum Zug: „Rhoi-hesse“, „au wie“, und, sollte die Sonne scheinen, auch „schee blau“. Ansonsten bleibt es jedem selbst überlassen.

Zu beachten ist eine gewisse Rücksichtnahme zum sonntäglichen Gottesdienst im Dom, er endet gegen 12:30 Uhr.

Ab 11 Uhr: Beginn eines ersten Rahmenprogramms mit Vorstellung des Projekts „200 Jahre Rheinhessen“ und der Rheinhessen-Botschafter mit musikalischen Darbietungen. Moderation: Thomas Neger und Michael Bonewitz. Das Bühnenprogramm endet gegen gegen 14:20 Uhr, damit jeder ausreichend Zeit hat, einen Platz zu finden, um den Zug zu schauen.

 

 

ZUGTEILNEHMER
>> Fahnenschwinger der Stadt Openheim
>> 11 Schwellköpp
>> Musik Show-Corps Mainzer Rittergilde e. V.
>> Motivwagen „Rheinhessen 200“
>> Mainzer Kleppergarde 1856 e. V.
>> Weisenauer Ruderverein 1913 e.V.
>> Burggrafengarde CCW
>> Motivwagen „Europa regelt die Zuwanderung“
>> Kasteler Ratschen-Bande 1993 e. V.
>> CV Guntersblum e.V. Magic Moves
>> MCV Komitee
>> RPR GmbH & Co. KG
>> Mainzer Freischützen Garde
>> Verein für ein lebenswertes Mainz e.V.
>> Dalles Ehrengarde Budenheim von 2007 e. V
>> Meenzer Guggemusik Nodequetscher e.V.
>> Fastnachtsfreunde Schnudedunker
>> Castellum Musik&Show e.V.
>> Die Käsbachfinken – Männergesangverein Kostheim 1844 e. V.
>> Stiftung Lesen
>> Carnevalverein Schwarze Gesellen Laubenheim e.V.
>> Eiskalte Spaller
>> Musik Show Band Mainz Altstadt Die Bauern e.V.
>> MBC Die Bohnegard e.V.
>> Motivwagen „Brücke am A…“
>> Fastnachts- und Brauchtumsverein
Finther Freiherren und Freifrauen
>> Collegium Musicum an der Joh.-Gutenberg Universität Mainz
>> Musikcorps „Die Jakobiner“ 1973 e. V.
>> Motivwagen „Körperwelten“ m. Anhänger AZ
>> Carnevalverein Eiskalte Brüder 1893 e.V.
>> Albansbrüder Bodenheim 1977 e. V.
>> Bodenheimer Carneval-Verein 1935 e.V.

 

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