06.11.12 – DEXHEIMERS GEDANKEN: Die US-Präsidentenwahl

DEHEIMER UND DIE US-PRÄSIDENTENWAHL

Wahlkampf in den USA wirkt auf Europäer bizar.
Teilweise verkitscht, teilweise verlogen und insgesamt eher lächerlich. Trotzdem scheint mir die Inszenierung realistischer, als unsere Rituale.
Bei uns sind einige Tausender Rednerhonorar ein Politikum. Dort drüben kassiert ein Kandidat millionenschwere Einzelspenden und versucht erst gar nicht, zu kaschieren, dass er vom Kapital anderer abhängig ist.
Hierzulande hält man stur an der Illusion fest, ein Politiker stehe für ein Programm. In den USA wird öffentlich diskutiert, mit welchem Strategiewechsel sich welche Wählerschicht erobern lässt.
Solange es im Vorwahlkampf um die parteiinterne Nominierung geht, gibt sich ein Herausforderer radikal (gegen Schwule, gegen Abtreibung, für Waffen). Kaum ist er zum Kandidaten gekürt, schwenkt er um, weil er die Stimmen der politischen Mitte zum Wahlsieg braucht. Das ist pragmatisch bis zum Erbrechen, aber auch grundehrlich.
Augenwischerei und Wählertäuschung, Kerndisziplinen des politischen Geschäfts, werden dermaßen sichtbar zelebriert, dass keinem Bürger seine Rolle als dummes Stimmvieh verborgen bleiben kann.
Der Hauch von Anstand, den wir noch von Regierenden erwarten, ist jenseits des Atlantiks längst als Farce entlarvt. Deshalb wird es nur eine Frage der Zeit sein, bis auch bezüglich unserer politischen Führung Gewissheit wird, was hinsichtlich der amerikanischen Präsidenten schon lange gilt: Wem es gelingt, in dieses Amt zu gelangen, der ist moralisch viel zu korrumpiert, um es auszufüllen.

 

 

 

 

 

 

06.11.12 – STADT: Kein Weihnachtskonzert in diesem Jahr!

KEIN WEIHNACHTSKONZERT DER US-ARMY IN DIESEM JAHR

Kulturdezernentin Andrea Manz

BAD KREUZNACH (06.11.12). Viele Jahre lang hat sich die US-Army mit ihrem traditionellen Weihnachtskonzert für die freundliche Aufnahme bei den Bürgerinnen und Bürgern von „BK-City“ bedankt. In diesem Jahr konnte dem Kreuznacher Terminwunsch leider nicht entsprochen werden. Die US-Bigband spielt in dieser Vorweihnachtszeit ausschließlich an ihren aktuellen Standorten. Die Anfrage wegen eines anderweitigen Termins läuft; sollte die Zusage für einen anderen Zeitpunkt erfolgen, wird das Kulturdezernat dieses Konzert in gewohnter guter Zusammenarbeit mit der Kreisverwaltung vereinbaren und organisieren.

 

 

 

 

 

 

05.11.12 – STADTVERWALTUNG: Neuauflage des Friedhofswegweisers

BROSCHÜRE AUCH ALS PDF ZUM HERUNTERLADEN

Quelle: Stadtverwaltung Bad Kreuznach

BAD KREUZNACH (05.11.12). Die Stadt Bad Kreuznach hat ihren Friedhofswegweiser, den Ratgeber im Trauerfall, aktualisiert. Im Vergleich zur Auflage von 2006 ist der Lageplan des Hauptfriedhofes vergrößert, so dass er sich über eine Doppelseite erstreckt.  Auf 24 Seiten gibt es viele Informationen rund um das Thema Bestattung, Grabpflege und Grabgestaltung sowie über die Persönlichkeiten, die dort ihre letzte Ruhe gefunden haben, und deren Ehrengräber von der Stadt gepflegt werden.

Das Informationsheft liegt in der Friedhofsverwaltung aus und kann auf der Homepage der Stadt unter www.bad-kreuznach.de/friedhoefe  als pdf-Datei heruntergeladen werden.

 

 

 

 

 

05.11.12 – STADTWERKE: Kastanien auf Kurhausparkplatz werden gefällt

KASTANIEN AUCH AUF KURHAUSPARKPLATZ KRANK

Quelle: Stadtwerke, Bad Kreuznach

BAD KREUZNACH (05.11.12). Nächste Woche wird die Badgesellschaft auf dem Kurhaus-Parkplatz neun Bäume fällen lassen. In Absprache mit dem städtischen Gartenbauamt, der Unteren Landespflegebehörde, werden diese Bäume anschließend durch Neupflanzungen ersetzt. Drei Kastanien sind von der Miniermotte befallen, sechs Ahornbäume sind ebenfalls krank und müssen aus Gründen der Verkehrssicherheit ebenfalls gefällt werden. Die neuen Bäume erhalten schützende Baumscheiben.

Die Kreuznacher Badgesellschaft betreibt den Kurhaus-Parkplatz. Auf einer Fläche von rund 6000 Quadratmetern sind 209 Parkplätze eingerichtet.

 

 

 

 

 

04.11.12 – FASSENACHT: Sonntag, 11.11. um 11:11 Uhr gehts los!

NARREKÄFIG – NARREFAHRT,
FASSENACHT NACH KREIZNACHS ART!

Von: Rolf Müller, KreuznacherNachrichten.de

BAD KREUZNACH (04.11.12). „Narrekäfig –  Narrefahrt, Fassenacht nach Kreiznachs Art!“ So lautet das Motto des Vereins Kreiznacher Narrefahrt für die Kampagne 2012/2013!
Und Heinz-Jürgen Mai (GKGK), 2. Vorsitzender Verein Kreiznacher Narrefahrt, freut sich: „Pünktlich, am Sonntag, dem 11.11.2012 um 11:11 werden Abordnungen der Kreiznacher Närrinnen und Narren das Stadthaus stürmen und bis zum Aschermittwoch die leere Stadtkasse und damit verbundene enorme Regierungsmacht  ausüben.“
Alle Bürgerinnen und Bürger, Närrinnen und Narren, Hoheits- und sonstige Ordens- und Nichtordensträgerinnen und Träger seien nun  aufgefordert und eingeladen der historischen Entmachtung der Stadtspitze beizuwohnen, so Mai.
Zwischen 11:45 und 12:00 Uhr werde das närrische Volk unter klingendem Spiel den Eiermarkt erreichen, wo die Kreiznacher Fassenachtsvereine und  Gesellschaften  ihre närrischen Visitenkarten abgeben.
„Und für Speis und Trank wird unter dem Schutze unseres Michl Mort gesorgt werden.“

 

 

 

 

 

04.11.12 – GERICHT: Versuchte Vergewaltigung eines Gleichaltrigen

AUS VERMEINTLICHEM SPASS WURDE SCHNELL ERNST

Von: Rolf Müller, KreuznacherNachrichten.de

BAD KREUZNACH (04.11.12.). „Versuchte Vergewaltigung“ und „Versuchte Erpressung“ lautet die Anklage gegen zwei junge Männer, die sich  vor dem Landgericht verantworten müssen. Den beiden 22 und 23-Jährigen aus dem Kreisgebiet wird vorgeworfen, sie hätten auf einer Privatparty in Bad Kreuznach versucht, einem Gleichaltrigen einen Dildo einzuführen. Für einen Kasten Bier und 50 Euro sollen sie diesem jungen Mann auch versprochen haben, beim Umzug behilflich zu sein. Dann aber sollen sie 100 Euro gefordert, und mit Schläge gedroht haben. Gegen den älteren der beiden Angeklagten, der zurzeit eine siebenmonatige Strafe absitzen muss, deren Bewährung widerrufen wurde, wird außerdem noch wegen Sachbeschädigung verhandelt. Zusammen mit einem anderen Komplizen soll er am 16. Januar in Waldböckelheim an mehreren Autos Blinklichter, Rücklichter und auch einen Kühlergrill eingetreten haben. Die Polizei, die den jungen Mann festnehmen konnte, ermittelte einen Blutalkoholwert von über zwei Promille.
Was sich auf der Party genau zugetragen hatte, daran können oder wollen sich die Angeklagten und auch Zeugen nur noch schemenhaft erinnern. „Ich war besoff, ich weiß es nimmer“ oder „Ich habe keine Ahnung“ waren Antworten, mit denen der Vorsitzende Richter Dr. Bruno Kremer umzugehen hatte. Gleich mehrmals drohte Kremer mit Ordnungshaft und konnte so mit Mühe und Not wenigstens einige Einzelheiten herausarbeiten. Immerhin konnte dann doch ein Zeuge  zusammenhängende Angaben machen. „Ich dachte zunächst an einen Scherz, doch es wurde zunehmend Ernst.“ Dem jungen Mann, der angeblich nur noch „ganz grob“ Erinnerung an den Vorfall haben will, sei die Hose und Unterhose heruntergezogen worden. Das es schließlich nicht gelang den Dildo einzuführen, hätte daran gelegen, dass sich das Opfer gewehrt habe. Außerdem hätten die Angeklagten dem jungen Mann ins Bier gepinkelt, das er anschließend habe trinken müssen.
Der 23-Jährige Angeklagte berichtete von seinem massiven Alkoholproblem. Er wolle unbedingt eine Therapie machen, gab er Richter Kremer zur Antwort, als der ihn nach seinen Zukunftsplänen befragte.
Dem 22-Jährigen, der bereits unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung und schwerem sexuellen Missbrauch eines Kindes vorbestraft ist, droht ebenfalls der Widerruf seiner Bewährung, in diesem Fall in Höhe von 22 Monaten.
Um sich einen besseren Eindruck vom Gesamtgeschehen zu machen, will die Kammer weitere Zeugen hören. Aus diesem Grund wird der Prozess am 16. November fortgesetzt.

04.11.12 – POLIZEI: Unter Drogeneinfluss gefahren

IMMER MEHR AUTOFAHRER UNTER DROGEN UNTERWEGS

Quelle: Polizeiinspektion Bad Kreuznach

BAD KREUZNACH (04.11.12). In drei Fällen stellte die Polizei bei Autofahrern fest, dass sie unter dem Einfluß von Drogen standen.
Ähnlich wie beim Fahren unter Alkoholeinfluß auch, muss dabei mit empfindlichen Geldstrafen und dem Entzug der Fahrerlaubnis gerechnet werden.

Fall 1:
Ereigniszeit: 02.11.2012, 14:10 Uhr
Ereignisort: 55543 Bad Kreuznach, Ringstraße
Bei einer Verkehrskontrolle weist eine dreiundvierzigjährige Führerin eines Personenkraftwagens Anzeichen auf einen Einfluss von Betäubungsmitteln auf.
Nachdem ein durchgeführter Schnelltest den Verdacht erhärtet, wird der dreiundvierzigjährigen Frau eine Blutprobe entnommen.
Neben strafrechtlichen Konsequenzen und einer empfindlichen Geldbuße, dürfte die Fahrzeugführerin zudem Maßnahmen seitens der für sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde zu fürchten haben.

Fall 2:

Ereigniszeit: 02.11.2012, 23:30 Uhr
Ereignisort: 55545 Bad Kreuznach, Rüdesheimer Straße
Ein vierunddreißigjähriger Führer eines Personenkraftwagens weist im Verlauf einer Verkehrskontrolle ebenfalls Anzeichen auf einen Betäubungsmitteleinfluss auf.
Nach erfolgter Blutentnahme wird auch er sich strafrechtlichen und fahrerlaubnisrechtlichen Konsequenzen ausgesetzt sehen.

Fall 3:

Ereigniszeit: 03.11.2012, 00:20 Uhr
Ereignisort: 55595 Hüffelsheim
Bei einer neunzehnjährigen Führerin eines Personenkraftwagens können anlässlich einer Verkehrskontrolle ebenfalls Anzeichen auf einen Betäubungsmitteleinfluss erkannt werden.
Auch diese junge Dame wird nach erfolgter Blutentnahme mit empfindlichen Sanktionen zu rechnen haben.

 

 

 

 

 

04.11.12 – POLIZEI: Schlägerei in Weinsheim

BIERKRUG ALS WAFFE EINGESETZT

Quelle: Polizeiinspektion Bad Kreuznach

BAD KREUZNACH (04.11.12). Wie die Polizeiinspektion Bad Kreuznach meldet, kam es heute Nacht gegen 03:31 Uhr vor der Weinsheimer Palmsteinhalle zu einer handfesten Auseinandersetzung, bei der mehrere Personen leicht verletzt wurden.
Auf der Oktoberfest-Veranstaltung seien aus noch nicht geklärtem Grund mehrere, hauptsächlich junge, alkoholisierte Erwachse in Streit geraten.
Bei der sich hieraus entwickelnden Schlägerei sei unter anderem ein gläserner Bierkrug als Schlagwerkzeug eingesetzt worden.

 

 

 

 

 

01.11.12 – GERICHT: Sommerloch – Gefängnis für Messerstecher

NACH ROSENMONTAGSZUG IN SOMMERLOCH ZUGESTOCHEN

Von: Rolf Müller, KreuznacherNachrichten.de

BAD KREUZNACH/VG RÜDESHEIM (01.11.12). Für zwei Jahre und vier Monate muss ein junger Mann (26) ins Gefängnis, der nach dem Rosenmontagszug in Sommerloch auf einen 19-Jährigen einstochen hatte. Das Schöffengericht am Kreuznacher Amtsgericht verurteilte außerdem die beiden 25 und 22 Jahre alten Mitangeklagten wegen gemeinschaftlicher Körperverletzung zu Bewährungsstrafen von eineinhalb Jahren und acht Monaten. Als Auflage müssen beide 1000 Euro zahlen. Alle Angeklagten hatten sich weitgehend geständig gezeigt. Es war wohl der Alkohol, durch den sich das Trio zu der Tat hatte hinreißen lassen.
„Wären wir nicht derart besoffen gewesen, hätten wir bestimmt nicht so reagiert“, so Tenor der drei Männer. Der Hauptangeklagte war als Ordner am Zug beteiligt.
Es war der 20. Februar in Sommerloch, kurz nach 17 Uhr, als die drei jungen Männer das Faschingstreiben verließen. Zu dieser Zeit war das spätere Opfer und seine Freundin als Beifahrer mit einem Kumpel unterwegs um Bekannte zu treffen. Als sie langsam an den drei jungen Männern, die zum Teil auf der Straße liefen, vorbei fuhren, bemerkten sie, wie einer aus dem Trio auf die Windschutzscheibe spuckte. Der 19-Jährige stieg aus, um die Trunkenbolde zur Rede zu stellen. Zunächst kam es zu einem Wortwechsel, der dann aber schnell in eine handfeste Schlägerei ausartete, in deren Verlauf der Hauptangeklagte zu seinem Messer griff und mehrfach auf den jungen Mann einstach.
Der erlitt dabei eine zehn Zentimeter tiefe Stichwunde im Bauch und Stichwunden in den Rücken und in das Gesäß. Der Stich in den Bauch sei zwar nicht akut lebensgefährlich gewesen, aber wegen der hohen Infektionsgefahr schon allgemein lebensbedrohlich, führte der Rechtsmediziner Professor Dr. Reinhard Urban als Sachverständiger in seinem Gutachten aus. Es sei schon verwunderlich, dass nicht mehr passiert ist.
Auch der Stich in das Gesäß sei nicht ohne Gefahr gewesen, weil dort größere Blutgefäße verlaufen.
Einer der drei Angeklagten war zudem schon auf der Altweiberfastnacht in Bad Kreuznach aufgefallen, wo er im Narrenkäfig mit einem Faustschlag einen Besucher zu Boden streckte, der dabei schwere Prellungen und eine Platzwunde an der Wange erlitten hatte.
Der Hauptangeklagte war bereits wegen schweren Raubes und Körperverletzung  zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. Die Zeit verbrachte er aber wegen seiner Suchterkrankung in einer geschlossenen therapheutischen Einrichtung, aus der er erst im September des vergangenen Jahres auf Bewährung entlassen wurde. Jetzt will sich der junge Mann erneut, diesmal aber eine offene Therapie, bemühen. Das ist möglich, wenn ein Strafrest von zwei Jahren offen steht. Nach erfolgreicher Therapie kann der dann wieder zur Bewährung ausgesetzt werden.
Alle drei Angeklagte, wie auch der Vertreter der Staatsanwaltschaft, nahmen das Urteil an.

 

 

 

 

 

01.11.12 – POLIZEIMELDUNGEN: vom 31.Oktober 2012

POLIZEIMELDUNGEN

Am 31.10.2012 gab es aus Anlass des Halloween-Festes und des nachfolgenden Feiertages eine größere Veranstaltung in der Birkenberghalle in Roxheim und mehrere Feierlichkeiten im Bereich der Bad Kreuznacher Gastronomiebetriebe. Unter anderem kam es zu mehreren Ruhestörungen und Delikten in Verbindung mit Alkohol.
Zwei alkoholisierten Verkehrsteilnehmern wurde bereits vor Fahrtantritt die Benutzung ihrer Fahrzeuge untersagt und die Fahrzeugschlüssel vorsorglich sichergestellt.

 

Verkehrsunfall mit Verletzten:
Unfallort: 55543 Bad Kreuznach, John-F.-Kennedy-Straße
Unfallzeit: Mittwoch, 31.10.2012, 07:50 Uhr

Ein neununddreißigjähriger Verkehrsteilnehmer befuhr mit seinem Personenkraftwagen die John-F.-Kennedy-Straße in Bad Kreuznach, aus Richtung Alzeyer Straße kommend, in Richtung Dürerstraße. Ihm folgte ein fünfundzwanzigjähriger Fahrer mit seinem Lieferwagen. Ein zweiundvierzigjähriger Autofahrer folgte an dritter Stelle mit seinem Personenkraftwagen.
Wegen des sich zurückstauenden Verkehrs hielten der vorausfahrende Personenkraftwagen und der Lieferwagen an. Der Zweiundvierzigjährige fuhr mit seinem Auto von hinten auf den Lieferwagen auf und schob diesen auf den davor stehenden Personenkraftwagen. Alle drei Fahrzeuge wurden beschädigt. Durch den Unfall wurden der Unfallverursacher und der Fahrer des Lieferwagens leicht verletzt.
Der Sachschaden dürfte etwa 14.500 Euro betragen.

 

Verkehrsunfall mit Sachschaden:
Unfallort: 55543 Bad Kreuznach, Kaiser-Wilhem-Straße
Unfallzeit: Mittwoch, 31.10.2012, 15:24 Uhr

Der vierundvierzigjährige Fahrer eines Lieferwagens wendete sein Fahrzeug in der Kaiser-Wilhelm-Straße. Dabei bemerkte er einen Rollerfahrer, die mit seinem Fahrzeug die Kaiser-Wilhelm-Straße aus Richtung Badeallee kommend befuhr. Um den heranfahrenden Roller nicht zu behindern, stoppte der Fahrer sein Wendemanöver und hielt an.
Der einundzwanzigjährige Rollerfahrer versuchte an dem stehenden Lieferwagen vorbeizufahren und stieß dabei mit seinem Roller dagegen. Es entstand Sachschaden in Höhe von etwa 500 Euro.
Bei der Unfallaufnahme stellte sich heraus, dass der Rollerfahrer anstelle der erforderlichen Fahrerlaubnis lediglich eine Mofa-Prüfbescheinigung vorweisen konnte.
Das Versicherungskennzeichen des Rollers war nicht mehr gültig.
Die Rollerfahrer muss sich nun wegen mehrerer Delikte verantworten.

 

Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluss:
Unfallort: 55595 Roxheim, Rüdesheimer Straße 12
Unfallzeit: Donnerstag, 01.11.2012, 01:05 Uhr

Ein dreiundvierzigjähriger Autofahrer kam mit seinem Personenkraftwagen aus der Rüdesheimer Straße und wollte auf den am Sportplatz gelegenen Parkplatz fahren.
Dabei touchierte er den im Einfahrtsbereich stehenden Personenkraftwagen eines Einundvierzigjährigen. Bei der Unfallaufnahme konnte eine Alkoholisierung des dreiundvierzigjährigen Unfallverursachers festgestellt werden. Es wurde eine Blutentnahme angeordnet. Dem Fahrer droht eine Entziehung der Fahrerlaubnis.
Bei dem Unfall entstand Sachschaden in Höhe von circa 600 Euro.


Trunkenheit im Verkehr
Tatort: 55593 Rüdesheim, L 236
Tatzeit: Donnerstag, 01.11.2012, 01:25 Uhr

Bei der Kontrolle eines Personenkraftwagens konnte festgestellt werden, dass alle drei Insassen augenscheinlich unter Alkoholeinfluss standen. Ein Atemalkoholtest des Fahrers ergab eine Wert von 1,46 Promille. Aus diesem Grunde wurde eine Blutentnahme angeordnet. Der Fahrer muss mit einer Entziehung seiner Fahrerlaubnis rechnen.