04.11.12 – GERICHT: Versuchte Vergewaltigung eines Gleichaltrigen

AUS VERMEINTLICHEM SPASS WURDE SCHNELL ERNST

Von: Rolf Müller, KreuznacherNachrichten.de

BAD KREUZNACH (04.11.12.). „Versuchte Vergewaltigung“ und „Versuchte Erpressung“ lautet die Anklage gegen zwei junge Männer, die sich  vor dem Landgericht verantworten müssen. Den beiden 22 und 23-Jährigen aus dem Kreisgebiet wird vorgeworfen, sie hätten auf einer Privatparty in Bad Kreuznach versucht, einem Gleichaltrigen einen Dildo einzuführen. Für einen Kasten Bier und 50 Euro sollen sie diesem jungen Mann auch versprochen haben, beim Umzug behilflich zu sein. Dann aber sollen sie 100 Euro gefordert, und mit Schläge gedroht haben. Gegen den älteren der beiden Angeklagten, der zurzeit eine siebenmonatige Strafe absitzen muss, deren Bewährung widerrufen wurde, wird außerdem noch wegen Sachbeschädigung verhandelt. Zusammen mit einem anderen Komplizen soll er am 16. Januar in Waldböckelheim an mehreren Autos Blinklichter, Rücklichter und auch einen Kühlergrill eingetreten haben. Die Polizei, die den jungen Mann festnehmen konnte, ermittelte einen Blutalkoholwert von über zwei Promille.
Was sich auf der Party genau zugetragen hatte, daran können oder wollen sich die Angeklagten und auch Zeugen nur noch schemenhaft erinnern. „Ich war besoff, ich weiß es nimmer“ oder „Ich habe keine Ahnung“ waren Antworten, mit denen der Vorsitzende Richter Dr. Bruno Kremer umzugehen hatte. Gleich mehrmals drohte Kremer mit Ordnungshaft und konnte so mit Mühe und Not wenigstens einige Einzelheiten herausarbeiten. Immerhin konnte dann doch ein Zeuge  zusammenhängende Angaben machen. „Ich dachte zunächst an einen Scherz, doch es wurde zunehmend Ernst.“ Dem jungen Mann, der angeblich nur noch „ganz grob“ Erinnerung an den Vorfall haben will, sei die Hose und Unterhose heruntergezogen worden. Das es schließlich nicht gelang den Dildo einzuführen, hätte daran gelegen, dass sich das Opfer gewehrt habe. Außerdem hätten die Angeklagten dem jungen Mann ins Bier gepinkelt, das er anschließend habe trinken müssen.
Der 23-Jährige Angeklagte berichtete von seinem massiven Alkoholproblem. Er wolle unbedingt eine Therapie machen, gab er Richter Kremer zur Antwort, als der ihn nach seinen Zukunftsplänen befragte.
Dem 22-Jährigen, der bereits unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung und schwerem sexuellen Missbrauch eines Kindes vorbestraft ist, droht ebenfalls der Widerruf seiner Bewährung, in diesem Fall in Höhe von 22 Monaten.
Um sich einen besseren Eindruck vom Gesamtgeschehen zu machen, will die Kammer weitere Zeugen hören. Aus diesem Grund wird der Prozess am 16. November fortgesetzt.