Bad Münster
BAULICHER ZUSTAND DES GRADIERWERKS OST
– Großräumige Absperrung aus Sicherheitsgründen
– Gradierwerk Ost baulich in einem sehr schlechten Zustand
– Konstruktion weist erhebliche Schäden durch Fäulnisbildung auf
– Tragfähigkeit der Konstruktion ist in den wesentlichen Teilen nicht mehr gegeben
– Weitergehende Sanierungsmaßnahmen der Anlage sind unbedingt erforderlich und sollen kurzfristig umgesetzt werden.
Quelle: Stadtverwaltung Bad Kreuznach
BAD MÜNSTER. Am vergangenen Freitag (11.07.) wurden rund um das Gradierwerk Ost wegen dessen aktuellen baulichem Zustand sofortige Sicherungsmaßnahmen ergriffen und eine großräumige Absperrung eingerichtet.
Damit Verbunden ist auch eine Vollsperrung (für Fahrzeuge und Fußgänger) der Verbindungsstraße vom Kapitän-Lorenz-Ufer zur Einfahrt der Tiefgarage. Die Tiefgarage kann dadurch nur noch von der Einfahrt über den Goetheplatz befahren werden. (Ein- und Ausfahrt). Die Anlieger Kurhausstraße 11 können durch die Tiefgarage zu Ihren Parkplätzen fahren (Anlieger frei).
Grundlagen für die Beurteilung der Standsicherheit des Gradierwerkes Ost und der daraus folgenden Sicherungsmaßnahmen sind eine der Stadtverwaltung vorliegende gutachterliche Stellungnahme eines Ingenieurbüros vom 03.07.2014, ein Kurzbericht eines Dipl. Holzingenieures über eine Zustandsuntersuchung zugänglicher Konstruktionshölzer, ein Aktenvermerk über eine Ortsbesichtigung der Bauaufsicht und ein am 08.07.2014 geführtes Gespräch mit der Projektingenieurin des begutachtenden Ingenieurbüros.
Nach der Einsichtnahme vor Ort wurde festgehalten, dass sich das Gradierwerk Ost baulich in einem sehr schlechten Zustand befindet. Die gesamte Konstruktion weist erhebliche Schäden auf, die durch Fäulnisbildung verursacht wurde. Die Tragfähigkeit der Konstruktion ist in den wesentlichen Teilen nicht mehr gegeben, insbesondere können die Windkräfte nicht mehr abgeleitet werden, da die markanten Schrägstiele, verantwortlich für die horizontale Aussteifung, durch eine ausgeprägte Fäulnisbildung ohne Tragwirkung sind.
Somit ist eine Standsicherheit der Gesamtanlage nicht mehr gewährleistet.
Man verständigte sich darauf, folgende Sicherungsmaßnahmen unmittelbar
auszuführen, damit niemand zu Schaden kommt:
– Komplette Entfernung der Schwarzdornreiser, um dem Wind keine direkte Angriffsfläche zu ermöglichen.
– Großflächige Absperrung der Anlage in der Breite, auf beiden Seiten, beispielsweise durch Bauzaun, mit entsprechenden Hinweisschildern.
Weitergehende Sanierungsmaßnahmen der Anlage sind unbedingt erforderlich und sollen
kurzfristig umgesetzt werden.
Für die Entfernung der Schwarzdornreißer und die Durchführung sonstiger baulicher Maßnahmen ist die Zustimmung der Denkmalpflege erforderlich.