22.08.13 – PROZESS UM TOD IM DÖNERIMBISS HAT BEGONNEN

LANDGERICHT
PROZESS UM TOD IM DÖNERIMBISS HAT BEGONNEN

Von: Rolf Müller, KreuznacherNachrichten.de

BAD KREUZNACH (22.08.13). Mit dem Verlesen der Anklage begann heute Morgen vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts der Prozess um einen 39 Jahre alten Mann, der im März diesen Jahren mit dem Betreiber eines Dönerimbisses wegen eines Essens in Streit geraten, und ihm in dessen Verlauf mit einem Messer in den Rücken gestochen haben soll.
Das Opfer erlag später im Krankenhaus seiner Verletzung. Laut Staatsanwaltschaft hatte der Angeklagte wegen seiner Trunkenheit im Zustand der verminderten Steuerungsfähigkeit gehandelt und sei aus diesem Grund vermindert schuldfähig gewesen.

Außerdem soll der Angeklagte zum Jahrmarkt des vergangenen Jahres in einem Biergarten auf der Pfingstwiese einen Mann mit einem Messer bedroht haben.

Bevor er Angaben zur Person machte, entschuldigte sich der Angeklagte unter Tränen bei der Schwester des Opfers, die den Prozess im Gerichtssaal verfolgt.

Am dritten März habe er schon den Tag über Alkohol getrunken, berichtete der Mann vor Gericht. Abends habe er sich in dem Dönerimbiss etwas zum Essen kaufen wollen. Auf einmal habe der Wirt begonnen zu schimpfen. „Ich wusste aber den Grund nicht und habe ihn darauf angesprochen“, so der Angeklagte. Daraufhin habe der Wirt ihn gefragt wer und was er sei. Dann sei er mit einem Küchenmesser auf ihn zugekommen und habe ihm gedroht, er solle sich „verpissen“, sonst würde er ihn umbringen und die Eingeweide herausholen.

„Ich bin dann nach Hause, sah in meiner Küche die Messer und da kam mir alles hoch.“ Um dem Wirt ebenbürtig zu sein und ihn erneut zur Rede zu stellen, habe er sich zwei seiner Messer genommen und sei zurück in den Dönerimbiss. Dort habe der Wirt gesessen und sofort wieder begonnen zu schimpfen. Als der Wirt aufstehen wollte, habe er ihn wieder auf seinen Sitz drängen wollen. An das Messer habe er in diesem Moment nicht gedacht. Plötzlich hhabe er gemerkt, dass er den Wirt damit gestochen hat. „Ich habe mich darüber erschrocken und bin zu meiner geschiedenen Frau gelaufen.“

Niemals habe er daran gedacht, den Wirt verletzen oder töten zu wollen. Oft sei er mit seinen Kindern in dem Dönerimbiss gewesen, man habe sich gut verstanden und sich gegenseitig freundlich gegrüßt.

Der Prozess ist zunächst auf zwei Verhandlungstage festgesetzt. Ein psychiatrischer Sachverständiger wird zur Schuldfähigkeit des Angeklagten sein Gutachten erstatten, eine Rechtsmedizinerin zu den Verletzungen des Opfers Auskunft geben.

Nahezu 30 Zeugen sollen heute und zum Fortsetzungstermin am 27. August gehört werden.