22.08.13 – HOHE GEFÄNGNISSTRAFEN FÜR DROGENSCHMUGGEL

LANDGERICHT
HOHE GEFÄNGNISSTRAFEN FÜR DROGENSCHMUGGEL

Von: Rolf Müller, KreuznacherNachrichten.de

BAD KREUZNACH / IDAR-OBERSTEIN (22.08.13). Sieben Jahre muss ein 41 Jahre alter Mann aus  dem Kreis Birkenfeld, drei Jahre und acht Monate seine Lebensgefährtin ins Gefängnis. So urteilte das Kreuznacher Landgericht nach vier Verhandlungstagen im Verfahren gegen ein Paar, das in zwölf Fällen nach Holland gefahren ist, um dort Drogen zu kaufen. Insgesamt soll laut Anklage die Menge an Haschisch, Marihuana und Amphetaminen über acht Kilo betragen haben. Das Rauchgift verkaufte der Mann dann in seinem Bistro in Idar-Oberstein und auch an privaten Orten.

Während sich der Angeklagte maßgeblich um die Drogengeschäfte kümmerte, habe der Tatbeitrag der Lebensgefährtin darin bestanden, ihren Wagen zur Verfügung zu stellen und den auch während der Einkaufstouren in die Niederlande zu fahren, stellte der Vorsitzende Richter Dr. Bruno Kremer in seiner mündlichen Urteilsbegründung fest. Allerdings sei der Erlös aus den Drogengeschäften in die gemeinsame Haushaltskasse geflossen. Aus diesem Grund könnte im Fall der Frau nicht von einer bloßen Beihilfe ausgegangen werden, die ein niedrigeres Strafmaß zur Folge gehabt hätte.

Im Fall des Angeklagten habe das Gericht von der, von der Staatsanwaltschaft beantragten Freiheitsstrafe von acht Jahren abgesehen, so Kremer. Mit ein Grund dafür sei das letzte Wort des Angeklagten gewesen, das von Reue und Schuldeinsicht geprägt gewesen sei.

Die Schreckschußpistole, die im Verlauf der Hauptverhandlung auf ihre Funktionstüchtigkeit geprüft wurde, spielte bei Urteilsfindung eine untergeordnete Rolle. Das Verfahren wegen des kleinen Marihuanagärtleins, das die Polizei in der Wohnung des Angeklagten beschlagnahmte, wurde im Hinblick auf die zu erwartende Strafe eingestellt. Aus einem, bei den Angeklagten sichergestellten Geldbetrag, unterliegen 20.000 Euro dem Verfall. Dabei handelt es sich um die Wertabschöpfung aus den Drogengeschäften. Das Geld fließt in die Staatskasse.

Weder Staatsanwaltschaft noch beide Angeklagte gaben Erklärungen dazu ab, ob sie das Urteil annehmen wollen.