28.05.13 – KEIN VERSTÄNDNIS FÜR BETRÜGER – WEITER GEFÄNGNIS !!!

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KEIN VERSTÄNDNIS FÜR BETRÜGER – WEITER GEFÄNGNIS
Mit fieser Masche ältere Frau um ihr Geld gebracht – Keine Bewährung

Von: Rolf Müller, KreuznacherNachrichten.de

KIRN / BAD KREUZNACH. Kein Verständnis hatte die Berufungskammer am Kreuznacher Landgericht für einen 34 Jahre alten Betrüger aus Litauen. Bereits das Kreuznacher Amtsgericht hatte den jungen Mann zu einer Gefängnisstrafe von 27 Monaten verurteilt. Gegen diese Entscheidung legte die Verteidigung Rechtsmittel ein, sodass nun erneut verhandelt werden musste. Allerdings legte der Angeklagte jetzt ein umfassendes Geständnis ein.

Sein Mandant sei nicht vorbestraft, bereue seine Tat und sitze inzwischen seit einem halben Jahr in Untersuchungshaft, so der Verteidiger in seinem Plädoyer. Ihm müsse eine zweite Chance eingeräumt werden.

Das sah die Vertreterin der Staatsanwaltschaft nicht so. Die in erster Instanz ausgesprochene Strafe sei schuldangemessen. Der Angeklagte sei über tausend Kilometer angereist um diese Straftaten zu begehen, was für eine hohe kriminelle Energie sprechen würde.

Mit ihrem Urteil verwarf die Kammer unter Vorsitz von Dr. Caroline Walper die Berufung des Angeklagten. Angst, Terror und Druck habe der junge Mann und seine Hintermänner walten lassen, um ältere Menschen um ihre Ersparnisse zu bringen. Wer eine solch verwerfliche Tat begehe, könne einfach nicht mit einer Bewährungsstrafe rechnen.

Im vergangenen Jahr wurde der junge Mann laut Anklage von einem Hintermann angewiesen nach Kirn zu fahren und dort am Bahnhof auf weitere Hinweise zu warten. Dann rief ein Unbekannter bei einer älteren Dame an und gab sich als deren Sohn aus. Er habe ein Kind angefahren und bräuchte nun Geld, um nicht ins Gefängnis zu kommen, gab er vor. Es würde jemand vorbeikommen, um es abzuholen. Der junge Mann wurde nun angewiesen, zu der Frau zu fahren. Das Geld, 3.000 Euro, überwies er anschließend per Western Union an die Hintermänner.

Gleiche Masche im zweiten Fall: Diesmal gab sich ein Unbekannter gegenüber einer anderen Seniorin als Rechtsanwalt ihres Sohnes aus. Der habe bei einem Unfall ein Mädchen verletzt und brauche Geld um nicht verhaftet zu werden. Diesmal holte der Angeklagte 10.000 Euro ab. Doch bevor er auch dieses Geld überweisen konnte, wurde der junge Mann durch die Polizei festgenommen. Die Frau erhielt ihr Geld zurück.

Auch den Antrag der Verteidigung, den Haftbefehl außer Vollzug zu setzen, wies die Kammer ab. Erklärungen dazu, ob das Urteil angenommen wird, gab es weder von der Verteidigung, noch von der Staatsanwaltschaft.

 

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