BETRÜGERIN MUSS MEHRERE JAHRE INS GEFÄNGNIS
Wegen Vorstrafen und weiterem Verfahren keine Bewährung
Von: Rolf Müller, KreuznacherNachrichten.de
BAD KREUZNACH / KÖLN / IDAR-OBERSTEIN (01.05.13). Zu einer Gefängnisstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilte das Amtsgericht Idar-Oberstein im Juni des vergangenen Jahres eine Geschäftsfrau aus Köln. Die 53-Jährige hatte im Frühjahr 2010 bei mehreren Schmuckhändlern Kommissionsware gekauft, sie aber nicht bezahlt. Das konnte sie auch nicht, denn zu diesem Zeitpunkt war die Frau schon hoch verschuldet und hatte bereits eine eidesstattliche Versicherung über ihre Vermögensverhältnisse abgegeben. Zwar gab die Frau später einige Schmuckstücke wieder zurück, dennoch aber beläuft sich der Schaden insgesamt auf weit über 40.000 Euro.
Die Angeklagte legte, in der Hoffnung eine Bewährungsstrafe zu erhalten, Berufung ein. Jetzt musste sich das Kreuznacher Landgericht mit dem Fall beschäftigen.
Zwar hatte die Verteidigung die Berufung auf das Strafmaß beschränkt, was einem Geständnis gleichkommt, und auch Schadenswiedergutmachung angekündigt, doch Staatsanwalt Bernhard Mann musste alle Hoffnungen der Frau, nicht ins Gefängnis einrücken zu müssen, zerstreuen: „Mit dem Urteil aus Idar-Oberstein waren Sie wirklich sehr gut bedient.“
Die Angeklagte müsse bedenken, dass sie mehrfach einschlägig vorbestraft sei und während ihren Betrügereien in Idar-Oberstein unter laufender Bewährung gestanden habe, berichtet Mann. Und auch wenn das Landgericht Bad Kreuznach eine Bewährungsstrafe aussprechen würde, so wäre diese in das Urteil eines weiteren Verfahrens einzubeziehen, dem sich die Frau am 7. Mai in Köln, ebenfalls wegen Betrügereien, stellen muss. Hier geht es nochmal um rund 200.000 Euro.
Die Verteidigung erklärte, die Angeklagte habe während ihrer Selbstständigkeit einen Schuldenberg angehäuft. Mit dem Verkauf des Schmucks habe sie verschiedene Löcher stopfen wollen. „Wenn man das mit der Selbstständigkeit nicht hinbekommt, dann muss man halt die Notbremse ziehen“, stellte Staatsanwalt Mann fest.
Unter den gegebenen Umständen konnte die Berufungskammer unter Vorsitz von Richterin Dr. Caroline Walper die Berufung der Angeklagten nur verwerfen, minderte aber das Strafmaß um drei Monate. Damit muss die Angeklagte nun auch mit dem Widerruf der Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren aus dem früheren Urteil rechnen. Dazu kommt noch die zu erwartende Freiheitsstrafe aus dem Verfahren in Köln.
Der Optimismus der Angeklagten stünde über der Realität, waren sich alle Prozessbeteiligten einig. Das spiegelte sich auch im letzten Wort der Frau, vor der Urteilsverkündung wieder: Sie werde in Kürze den Schaden wieder gut machen, kündigte sie an, ohne realisieren zu wollen, dass sie demnächst für viele Jahre ins Gefängnis einrücken muss.
Mit dem immens hohen Schuldenberg, der allein aus ihren Straftaten entstanden ist, wird die Angeklagte auch nach ihrer Entlassung aus der Haft leben müssen, denn eine Restschuldenbefreiung mittels einem Antrag auf Insolvenz ist in diesem Fall nicht möglich.