HANDTASCHENRAUB UND SPIELHALLEN ÜBERFALLEN
Erste Urteile im Räuberprozess – Bewährungsstrafen
Von: Rolf Müller, KreuznacherNachrichten.de
BAD KREUZNACH. Erste Urteile gab es am dritten Verhandlungstag im Verfahren gegen sechs Angeklagte, denen die Staatsanwaltschaft vorwirft, sie hätten drei Spielbanken in Gensingen und Bad Kreuznach, und zwei Frauen in der Dr.-Karl-Aschoff-Straße überfallen.
Die 20 Jahre alte, schwangere Angeklagte erhielt durch das Landgericht wegen schweren Raubes, gefährlicher Körperverletzung und Beihilfe zur räuberischen Erpressung eine Jugendstrafe von zwei Jahren. Zusammen mit einem Mitangeklagten habe sie die zwei Frauen überfallen. Mit einer Scheckkarte aus der erbeuteten Handtasche hob sie an einem Geldautomaten am Kornmarkt 500 Euro ab.
Bei Überfällen auf Spielhallen habe sie die Läden ausgekundschaftet, wieviele Personen sich drinnen aufgehalten. War das Risiko absehbar gering, gab sie den beteiligten Mitangeklagten ein Zeichen. die stürmten dann mit Spielzeugpistole und Messer die Spielhallen und verlangten nach Bargeld. In einem Fall, in dem an der Tür zur Spielhalle geklingelt werden muss, habe die Angeklagte sogar die Tür geöffnet, stellte der Vorsitzende Richter Dr. Bruno Kremer in seiner mündlichen Urteilsbegründung fest. Immerhin habe die junge Frau aber Reue gezeigt und auch ein frühes Geständnis abgelegt. Als Bewährungsauflage muss sie sich in eine Mutter-Kind-Einrichtung begeben und muss während der Bewährungszeit ihre Abstinenz von Drogen und Alkohol durch mehrere Tests nachweisen.
Den 23 Jahre alten Mitangeklagten verurteilte die Kammer wegen Beihilfe zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren, die ebenfalls zur Bewährung aus. Der junge Mann habe sich zwar zurückgehalten, sei aber trotzdem dabei gewesen, so Kremer. Als Bewährungsauflage soll er 1.000 Euro an den „Weißen Ring“ zahlen. Der habe sich in vorbildlicher Weise um die beiden Frauen gekümmert, die durch die Gruppe überfallen wurden.
In Richtung der jungen Frau sagte Bruno Kremer, dass es in ihrem Fall eine ganz enge Entscheidung des Gerichts gewesen sei. Sie habe es jetzt in der Hand etwas für sich und ihr noch ungeborenes Kind zu tun. Mit ihrem Urteil für die 20-Jährige blieb die Kammer ein halbes Jahr unter der, von der Staatsanwaltschaft beantragten Gefängnisstrafe.
Zu den Urteilen kam es, nachdem Verteidiger Thomas Scheffler und Michael Maue beantragt hatten, die Verfahren gegen ihre Mandanten abzutrennen. Die beiden Angeklagten nahmen das Urteil an, die Staatsanwaltschaft wollte noch keine Erklärung abgeben.