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VERFAHREN GEGEN „MORITZ“ EINGESTELLT
Savas Önal sollte Bußgeld zahlen,
wehrte sich aber erfolgreich dagegen
Von: Rolf Müller, KreuznacherNachrichten.de
BAD KREUZNACH (25.03.13). Ein Bußgeld über insgesamt 200 Euro sollte Savas Önal, Betreiber des „MORITZ“ an das Ordnungsamt bezahlen. Gegen diesen Bußgeldbescheid legte Önal erfolgreich Einspruch ein – Das Verfahren gegen den jungen Gastronom wurde heute durch das Amtsgericht eingestellt.
Bereits am 4. März wurde verhandelt. Es wurden die zusammengefassten Bußgeldbescheide gegen Önal verlesen.
Darin hieß es, dass es am 7. und 21. Oktober im Bereich des „MORITZ“ zu Ruhestörungen gekommen sei.
Einmal beschwerten sich Nachbarn des „MORITZ“ um 3.05 Uhr, beim zweiten Mal gegen 2.10. Der Lärm sei nicht durch überlaute Musik, sondern vielmehr durch Gäste des Lokals, die sich auf der Straße aufgehalten hatten, um Zigaretten zu rauchen, ausgegangen, hieß es in dem Schreiben des Ordnungsamtes.
Die Nachbarn hätten sich in der Nachtruhe „erheblich“ gestört gefühlt.
Zum Ende des ersten Verhandlungstages wollte Savas Önal aber dann doch noch unbedingt den Polizeibeamten hören, der zumindest eine der beiden vermeintlichen Ruhestörungen aufgenommen hatte.
Der erklärte heute, dass sich nicht nur vor Önals Lokal, sondern im gesamten Bereich des Zwingelbrunnens Menschen aufgehalten hätten. Woher der angebliche Lärm gekommen sei, habe nicht klar ausgemacht werden können.
So konnte auch nicht einwandfrei nachgewiesen werden, ob die Gäste des „MORITZ“ zu den Verursachern der vermeintlichen Ruhestörern gehörten.
Richter Wolfram Obenauer das Verfahren gegen Savas Önal aufgrund der undurchsichtigen Beweislage ein.
Bereits in einem anderen Verfahren hatte Richter Obernauer darauf hingewiesen, dass er sich in Verfahren von Ruhestörungen in der Altstadt nur subjektiven Beweismitteln gegenüber sieht. Konkrete Schallpegelmessungen, die eine tatsächliche Situation vor Ort wiederspiegeln, habe es in den jüngsten Fällen leider nicht gegeben. Das stellte Obenauer in einem, ebenfalls anderen Verfahren, auch gegenüber einer Mitarbeiterin des Ordnungsamtes fest.
Als positiv empfand es Richter Obenauer, das die stadt nun inzwischen wohl doch Messungen durchführt. In einem Verfahren gegen einen anderen Gastronnom aus der Altstadt, der ebenfalls ein Bußgeld erhalten hatte und vor dem „Moritz“-Prozess verhandelt wurde, wurde dies von dem Kneipenwirt angesprochen.