05.03.13 – FREISPRUCH im Verfahren wegen versuchter Vergewaltigung

FREISPRUCH
IM VERFAHREN WEGEN VERSUCHTER VERGEWALTIGUNG
Angeklagter war zum Tatzeitpunkt nicht auf Schlagerparty
Zeugen mit widersprüchlichen Aussagen

Von: Rolf Müller, KreuznacherNachrichten.de

BAD KREUZNACH (05.03.13). Einen 30 Jahre alten Mann aus dem Kreisgebiet sprach das Landgericht heute vom Vorwurf der versuchten Vergewaltigung frei. Laut Anklage soll sich der Mann im Januar des vergangenen Jahres nach einer Schlagerparty in Gutenberg an ein damals 16 Jahre altes Mädchen herangemacht haben. Die Staatsanwaltschaft ging von einer sexuellen Absicht aus, weil der Mann nach Angaben der Jugendlichen versuchte, sie unter der Kleidung anzufassen. Erst nachdem sie sich ganz erheblich gewehrt habe, sei ihr die Flucht gelungen.
Der Angeklagte sei nicht aus Mangel aus Beweisen freizusprechen gewesen, so der Vorsitzende Richter Dr. Bruno Kremer in seiner mündlichen Urteilsbegründung. Vielmehr müsse festgestellt werden, dass der Angeklagte definitiv nicht der Täter sein könne.
Grund dafür sind eine Vielzahl von Zeugen, die bestätigen konnten, dass der Angeklagte zwar ebenfalls auf der Party war, jedoch mit Sicherheit nicht zu der Uhrzeit, die von der Jugendlichen angegeben wurde. Andere der insgesamt über 20 Zeugen waren sich in ihrer Aussage unsicher oder verstrickten sich in Widersprüche.