06.03.13 – JUNGEN MANN BIS IN APOTHEKE GEJAGT: Täter verurteilt

JUNGEN MANN BIS IN APOTHEKE GEJAGT
Beide Täter zu Gefängnisstrafen verurteilt

Von: Rolf Müller, KreuznacherNachrichten.de

BAD KREUZNACH (06.03.13). Zu Gefängnisstrafen von eineinhalb und zwei Jahren verurteilte das Schöffengericht am Kreuznacher Amtsgericht heute zwei junge Männer, die einen etwa Gleichaltrigen verschleppt, geschlagen und getreten hatten.
Es war der 28. Februar vergangenen Jahres am Salinenplatz. Als ein junger Mann dort gegen 16.20 Uhr an der Ampel die Straße überqueren wollte, wurde er von den beiden Angeklagten in den Schwitzkasten genommen und bis ins Wassersümpfchen gebracht. Dort schlugen und traten die Männer unvermittelt auf ihr Opfer ein. Das allerdings konnte sich mit Pfefferspray wehren. Es gelang die Flucht durch die Wormser Straße Richtung Bahnhof. Weil dort aber die Fußgängerampel auf „Rot“ gestanden habe, habe er in der Apotheke Schutz gesucht, berichtete der junge Mann, der als Nebenkläger vor Gericht aufgetreten war. Nacheinander betraten beide Angeklagten ebenfalls die Apotheke und setzten ihre Attacke auf den jungen Mann fort, bis sie der Apotheker sie der Türe verweisen konnte. „Du bist ein toter Mann“ hätte einer der Angeklagten noch in Richtung des Flüchtenden gerufen, erklärte der Apotheker als Zeuge vor Gericht.
Beide Angeklagten gaben den Tathergang weitgehend zu, allerdings sei es nicht die Absicht gewesen, den jungen Mann zu bestehlen. Weil aber einer der beiden das Headset des Mobiltelefons ihres Opfers einsteckte, wurde dieser Angeklagte neben gefährlicher Körperverletzung auch wegen Raubes verurteilt. Bei diesem Straftatbestand sei es auch völlig egal, ob der Wert drei oder dreißig Euro betrage, so der Vorsitzende Richter Wolfram Obenauer, vielmehr gehe es um die dabei angewendete Gewalteinwirkung. Beide Angeklagte seien vorbestraft, einer habe zum Zeitpunkt der Tat sogar unter vierfacher Bewährung gestanden, stellte  Obenauer in seiner mündlichen Urteilsbegründung fest. So könne es keine weitere Bewährung mehr für die beiden jungen Männer, von denen sich einer wegen seiner Drogenabhängigkeit in einem Methadonprogramm befindet, mehr geben.
Weder Verteidigung noch Staatsanwaltschaft gaben nach Urteilsverkündung eine Erklärung ab. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, so müssen die Angeklagten damit rechnen, dass frühere Bewährungen zurückgenommen werden und die Haftzeit dann weitaus länger dauert als die nun jüngst ausgesprochenen Strafen.