TATVERDÄCHTIGER GESTEHT TÖDLICHEN ANGRIFF
AUF BETREIBER VON DÖNERLADEN
Haftbefehl erlassen -Verfahren wegen „Totschlags“ eingeleitet
Von: Rolf Müller, KreuznacherNachrichten.de
BAD KREUZNACH (05.03.13). Fotografen lungerten in der Eingangshalle des Justizgebäudes an der Ringstraße, als gestern, gegen 14.30 Uhr, der junge Mann gebracht wurde, der nach eigenen Angaben, zunächst gegenüber der Polizei, am frühen Sonntagmorgen den Betreiber eines Döner-Restaurants in der unteren Mannheimer Straße niedergestochen hat. Nach Auskunft des Leitenden Oberstaatsanwalts Michael Brandt wiederholte der 38-Jährige vor dem Haftrichter sein Geständnis. Allerdings habe der Mann auch erklärt, er hätte vor der Tat in entsprechendem Umfang Alkohol getrunken. In keinem Fall habe es sich bei der Tat, wie in verschiedenen Medien dargestellt, um einen Überfall gehandelt, noch habe die aktuelle Diskussion um vermeintliche Lärmbelästigung oder gar ein hochstilisiertes „erhöhtes Gewaltpotential“ in dem Viertel eine Rolle gespielt, so Brandt auf Nachfrage. Vielmehr sei es schlichtweg der Streit um ein Essen gewesen.
Bereits gegen 4.30 Uhr habe der Beschuldigte dan beliebten Dönerladen „City-Restaurant“ am Zwingelbrunnen aufgesucht. Dort sei der Mann wegen der servierten Speise offensichtlich uneins mit mit dem 52 Jahre alten Betreiber des Geschäfts gewesen. Der 38-Jährige ging zurück in seine Wohnung um dort zwei Messer zu holen. Erneut tauchte er in dem Döner-Restaurant auf um den Wirt zur Rede zu stellen. Der saß aber gerade mit anderen Gästen an einem Tisch. Der Streit setzte sich fort und unvermittelt stach der Beschuldigte dem Wirt in den Rücken.
Einen Stich habe es gegeben und der verletzte ausgerechnet eine Vene, erklärte der Leitende Oberstaatsanwalt. Trotz aller Bemühungen des Notarztes und der Ärzte in der Universitätsklinik Mainz, vertstarb der Mann am Sonntag in den Mittagsstunden. Sowohl der Beschuldigte als auch das Opfer sind türkischer Nationalität. Gegen den 38-Jährigen leitete die Kreuznacher Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren wegen Totschlags ein. Ob womöglich der Tatbestand des Mordes wegen des Mordmerkmals der Heimtücke und/oder Niederen Beweggründe erfüllt ist, würde der weitere Verlauf des Verfahrens ergeben, so Michael Brandt.
Der Beschuldigte befindet sich inzwischen in Untersuchungshaft. In solchen Fällen muss die Hauptverhandlung innerhalb einer zeitlichen Frist von sechs Monaten beginnen, wenn nicht außergewöhnliche Gründe vorliegen, die zu einer Verschiebung führen.