EIN ZENTNER MARIHUANA AM FLUGHAFEN HAHN SICHERGESTELLT
Drogen in Lebensmittelverpackungen – Kreuznacher Amtsgericht erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft Haftbefehl gegen drei Briten
Text/Bilder: Zollfahndung Frankfurtt/Dienstsitz Kaiserslautern
FLUGHAFEN HAHN / FRANKFURT M. / BAD KREUZNACH. Drei Briten, die mit einem Zentner Marihuana nach London ausreisen wollten, hat der Zoll am Flughafen Hahn festgenommen. Zuvor war das Gepäck bei einem Sicherheitscheck im Rahmen einer Ausreisekontrolle aufgefallen.
Die beiden 19 und 24 Jahre alten Frauen sowie ein 47-jähriger Brite hatten die 49 Kilogramm Marihuana auf 36 Lebensmittelkartons verteilt, die in drei Gepäckstücken verstaut waren.
Die drei Beschuldigten sind am 13. Januar über den Flughafen Frankfurt am Main, aus Jamaika kommend, nach Deutschland eingereist. Von hier aus fuhren sie mit ihrem brisanten Gepäck in einem Taxi in die Nähe des Flughafens Hahn und übernachteten dort in einem Hotel. Am frühen Morgen des 15. Januar sollte die Flugreise nach London-Stanstead erfolgen.
Im Rahmen einer Sicherheitskontrolle der Gepäckstücke wurde der Zoll informiert, der daraufhin das Gepäck kontrollierte. Anhand der Gepäckanhänger wurden die zugehörigen Reisenden ermittelt. Gemeinsam mit Beamten der Bundespolizei erfolgte dann die vorläufige Festnahme der drei Reisenden. Ermittler der Zollfahndung Frankfurt, Dienstsitz Kaiserslautern, übernahmen anschließend die weiteren Ermittlungen.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wurden die drei Beschuldigten dem Haftrichter beim Amtsgericht Bad Kreuznach vorgeführt, der Untersuchungshaft anordnete.
„Die Beschuldigten waren wohl der Meinung, dass ein innereuropäischer Flug vom Flughafen Hahn nach London für sie ungefährlicher sei, hier hatten sie sich allerdings getäuscht“, so Hans-Jürgen Schmidt, Sprecher der Frankfurter Zollfahndung.