21.11.12 – POLIZEI: Schockanrufer – Geldkurier festgenommen

NACH INFORMATIONEN DER POLIZEI:
TAXIFAHRERIN SCHÖPFTE VERDACHT

Quelle: Kriminalinspektion Bad Kreuznach

BAD KREUZNACH/KIRN (21.11.12). Beamte der Polizeiinspektion Kirn haben gestern, am Dienstag den 20.11.2012, am Bahnhof in Kirn einen Mann festgenommen, der im Verdacht steht, als Geldabholer bei einer besonderes hinterhältigen Betrugsmasche mit gewirkt zu haben.

Der 23 – jährige Tatverdächtige hatte zuvor gegen 15.30 Uhr bei einer 75 – jährigen Kirnerin einen fünfstelligen Euro – Betrag ergaunert. Der Geschädigten war zunächst am Telefon vorgegaukelt worden, dass ihr Sohn in einen Unfall verwickelt worden sei. Er benötige daher dringend Geld um den Schaden zu regulieren.

Die Seniorin sucht danach sofort ihre Ersparnisse zusammen. Diese übergab sie dann dem ihr unbekannten Kurier, der das Geld angeblich zum Rechtsanwalt ihres Sohnes bringen sollte.

Da diese Masche mit den sogenannten Schockanrufen in den vergangenen Tagen bereits mehrere Male in der Gegend um Kirn versucht worden war, hatte die Kriminalpolizei Bad Kreuznach inzwischon Ermittlungen aufgenommen. In diesem Zusammenhang hatten die Kripobeamten auch die örtlichen Taxifahrer sensibilisiert, bei verdächtigen Fahrgästen vorsorglich die Polizei zu informieren.

Dies führte im aktuellen Fall dann auch zur Festnahme des Geldabholers. Eine 56-jährige Taxifahrerin, die  diesen zu seinem späteren Opfer gefahren hatte, meldete sich bei der Polizei. Die Fahndungsmaßnahmen hatten Erfolg und die Tatbeute konnte sichergestellt werden. Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach beantragte Haftbefehl gegen den mutmaßlichen Täter. Gegen ihn hat das Amtsgericht Bad Kreuznach heute die Untersuchungshaft angeordnet.

 

Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es völlig unüblich ist, dass Anwälte oder Amtspersonen nach Unglücksfällen telefonisch sofort hohe Bargeldsummen verlangen, um Schäden zu begleichen. Die Angerufenen sollten auf solche Forderungen nicht eingehen. Niemals sollten sie Unbekannten, die als Geldabholer zu ihnen geschickt werden, Bargeld aushändigen oder diese in ihre Wohnung lassen.

Weitere Tipps zum richtigen Verhalten in solchen Fällen gibt die Polizei im Internet unter www.polizei-beratung.de oder bei den Polizeidienststellen.