18.11.12 – GERICHT: Frau in Kneipe bedrängt – Bewährungsstrafe

FREIHEITSSTRAFE VON 20 MONATEN
WEGEN VERSUCHTER VERGEWALTIGUNG

Von: Rolf Müller, Kreuznachernachrichten.de

BAD KREUZNACH (18.11.12). Ein schreckliches Erlebnis hatte eine Frau, die sich zur Behandlung in einer Kreuznacher Klinik aufhielt. In einem kleinen Lokal gehörte sie zu den letzten Gästen, als sie von dem Mann der Inhaberin an die Theke gedrängt wurde. Trotz aller Abwehrversuche gelang es dem Mann, die Frau am ganzen Körper anzufassen, schließlich griff er ihr auch unter der Kleidung in den Intimbereich. Zuletzt zog er sich die Hose herunter, im Begriff, sich an der Frau zu vergehen. Nur mit Mühe gelang es der Frau, sich aus dieser Situation zu befreien und zu flüchten.
Das Schöffengericht am Kreuznacher Amtsgericht verurteilte den 57-Jährigen wegen versuchter Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe von 20 Monaten, setzte sie aber für drei Jahre zur Bewährung aus.
Dem mehrfach, aber nicht einschlägig vorbestraften Mann, soll während dieser Zeit ein Bewährungshelfer zur Seite stehen. Außerdem muss der Angeklagte ein Schmerzensgeld in Höhe von 1.500 Euro an die Frau zahlen.
Nur nach langem Zögern und nach einem ausführlichen Rechtsgespräch aller Prozessbeteiligten sei das Geständnis des Angeklagten zustande gekommen, stellte Staatsanwalt Christoph Schönberg in seinem Plädoyer fest. Mit einem Geständnis während des Ermittlungsverfahrens hätte man der Frau, die nicht nur wegen dieser Tat emotional hoch belastet sei,  ein Gutachten über die Glaubhaftigkeit ihrer Aussagen ersparen können. Diesen Feststellungen konnte sich Stefanie Angermann, die das Opfer des Übergriffs als Nebenklägerin vertreten hatte, nur anschließen. Der Vorsitzende Richter Wolfram Obenauer ergänzte in seiner mündlichen Urteilsbegründung, dass eine Aussage der Frau mit all den bohrenden Fragen nicht sonderlich dienlich für die Verarbeitung des Erlebten gewesen wäre. So habe sich das Geständnis bei der Überlegung nach der Strafzumessung positiv für den Angeklagten ausgewirkt. Allerdings hätte das Gericht die Strafe nur unter Zurückstellung großer Bedenken zur Bewährung ausgesetzt.
Der Angeklagte, wie auch die Staatsanwaltschaft, nahmen das Urteil an.