21.10.12 – GERICHT: Missbrauchsprozess – schwere Anschuldigungen

VERTEIDIGER WILL MÄDCHEN AUF
GLAUBWÜRDIGKEIT BEGUTACHTEN LASSEN

Von: Rolf Müller, KreuznacherNachrichten.de

BAD KREUZNACH/SIMMERN (21.10.12). Bis in die Abendstunden dauerte im Verfahren gegen einen 27 Jahre alten Mann, der wegen sexuellen Missbrauchs einer 15-Jährigen angeklagt ist (wir berichteten), der erste Verhandlungstag vor dem Kreuznacher Landgericht.
Das Mädchen, die Tochter des früheren Arbeitgebers des Angeklagten, bestätigte in ihrer Zeugenvernehmung Aussagen, die sie vor der Polizei gemacht hatte. Sie leide auch heute noch sehr unter der Tat und habe seither auch deutlich Gewicht abgenommen.
Ihr Vater wehrte sich gegen die Vorwürfe, er habe von dem Angeklagten, der in einem Ort im Bereich der Verbandsgemeinde Simmern wohnt, sogenanntes Schutzgeld erpressen wollen. „Mit so etwas habe ich noch nie etwas zut tun gehabt“, beteuerte er vor Gericht.
Gegen einen weiteren Zeugen, ein Bekannter der Familie des Angeklagten, will Staatsanwältin Christine Mossem ebenfalls ein Verfahren wegen uneindlicher Falschaussage einleiten. Den Onkel des Angeklagten hatte sie nach dessen Aussage am Vormittag festnehmen lassen, weil Fluchtgefahr bestand. Er wurde über Nacht bei der Polizei untergebracht und soll dieser Tage durch die zuständige staatsanwaltliche Sachbearbeiterin gehört, und womöglich dem Haftrichter vorgeführt werden. In beiden Fällen sprach Christine Mossem von Gefälligkeitsaussagen gegenüber dem Angeklagten, was von der Verteidigung deutlich moniert wurde. Warum Gericht und Staatsanwaltschaft ausgerechnet nur die Zeugen, die den Angeklagten entlasten würden, so eindringlich auf ihre Wahrheitspflicht hinweisen würden, wollte er wissen.  Diese Frage könne er zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht beantworten, deutete der Vorsitzende Richter Dr. Bruno Kremer kryptisch an. Es ist aber zu vermuten, dass es sich dabei zum prozesstaktische Maßnahmen handelt.
Letztlich bestätigte auch die Frau des Angeklagten, die zunächst angekündigt hatte von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch zu machen, die Angaben ihres Mannes. Sie selbst sei am Abend der Tat weder betrunken gewesen, noch habe sie im Auto geschlafen. Vielmehr hätte man der 15-jährigen, die an diesem Abend zu Besuch bei der Familie war, helfen müssen, weil ihr, wohl nach exzessiven Alkoholgenusses, schlecht gewesen sei und sie sich überall in der Wohnung habe übergeben müssen.
Sie selbst würde allein schon wegen ihrer Kinder würde sie keinen Alkohol trinken, ihr Mann nur gelegentlich und dann auch nicht viel, so die Frau. Von der Familie des Mädchens habe man sich abhängig gefühlt, weil sie selbst, nach ihrem Umzug aus Polen, der Sprache noch nicht mächtig gewesen seinen und bei Behördengängen und Einkäufen Hilfe gebraucht hätten.
Zum Ende des ersten Tages der Hauptverhandlung, an dem insgesamt zehn Zeugen gehört wurden, kündigte die Verteidigung an, sie wolle einen Beweisantrag stellen, wonach das Mädchen auf die Glaubwürdigkeit seiner Aussagen untersucht werden soll. Außerdem wollen die Prozessbeteiligten weitere Zeugen hören.
Die Verhandlung wird am 8. November fortgesetzt.