12.10.12 – GERICHT: Freiheitsstrafe für Onanieren vor Kindern

VERTEIDIGUNG: „FÜR EINE SEHR PRIVATE HANDLUNG
EINEN SEHR ÖFFENTLICHEN ORT AUSGESUCHT.“

Von: Rolf Müller, KreuznacherNachrichten.de

BAD KREUZNACH (12.10.12). Den Mann, der am 8. März im Ortsteil Winzenheim in seinem Auto vor Kindern onaniert hatte, verurteilte das Landgericht heute zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten. Die Staatsanwaltschaft hatte zehn Monate beantragt.
Die Kammer unter Vorsitz von Richter Dr. Bruno Kremer setzte die Strafe zur Bewährung aus. Als Auflage muss der 24-Jährige aus Bad Sobernheim 1.000 Euro an den Kreuznacher Kinderschutzbund zahlen. Außerdem wird dem jungen Mann für die Dauer der Bewährungszeit von drei Jahren ein Bewährungshelfer beigeordnet.
Kremer empfahl dem Angeklagten, einen Arzt aufzusuchen und sich auf mögliche pädophile Neigungen untersuchen zu lassen. Der Angeklagte habe bewußt das Wohngebiet in Winzenheim aufgesucht, in der Hoffnung, dort Kinder anzutreffen, um vor ihnen masturbieren zu könne.

Schwer anzulasten sei dem jungen Mann, dass er die Tat zunächst abgestritten, dann dem Gericht zwei weitere Versionen präsentiert habe, von denen nach Auffassung der Kammer nur wenig gestimmt hätte.
So mussten die drei Kinder, inzwischen neun und sechs Jahre, vor Gericht aussagen. Besonders beeindruckend war dabei, wie sehr dieser Vorfall („Das war so eklig“) gerade bei dem damals fünf Jahre alten Mädchen, noch heute so präsent ist.

Auch für Staatsanwältin Christine Mossem haben sich die Vorwürfe der Anklage in vollem Umfang bestätigt. Erschreckend sei, dass sich ausgerechnet ein Familienvater zu einer solchen Sache habe hinreißen lassen. Nach Abschluß des Verfahrens würde sie die Akte an das zuständige Jugendamt weitergeben, kündigte Mossem an. Das solle prüfen, inwieweit das Kind des Angeklagten und das seiner Lebensgefährtin unter dessen Einfluß womöglich gefährdet ist.
Auch die Staatsanwältin bezeichnete die Aussagen und Beteuerungen des jungen Mannes als unglaubhaft, zumal er sich mehrfach in Widersprüche verstrickt habe.

Verteidigerin Christine Barthel sah keinen Vorsatz des Angeklagten, dass er sich absichtlich vor Kindern habe selbst befriedigen wollen:“ Mein Mandant hat sich für eine sehr private Handlung einen sehr öffentlichen Ort ausgesucht.“ Das ausgerechnet dort Kinder gespielt hätten, die ihm nicht aufgefallen seien, müsse der Rubrik „Dumm gelaufen“ zugeordnet werden.
„Dumm gelaufen“ ist es tatsächlich für den jungen Mann, denn neben den Prozesskosten, für die er aufkommen muss, droht ihm mit der Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe nun auch ein Eintrag ins Polizeiliche Führungszeugnis.
Der Angeklagte hat nun doch die Möglichkeit in Revision zu gehen. Vor Gericht gaben weder Staatsanwaltschaft noch Verteidigung eine Erklärung ab.