(25.07.12) GERICHT: Noch kein Urteil im Waffensammlerprozess

PROZESS GEGEN WAFFENSAMMLER HAT BEGONNEN!
Noch kein Urteil

Von: Rolf Müller, KreuznacherNachrichten.de

BAD KREUZNACH (25.07.12). Das er Zuhause ein ganzes Waffenarsenal angehäuft hatte, war dem 63 Jahre alten Angeklagten, der gefasst, im beigen Anzug heute den Schwurgerichtssaal des Kreuznacher Landgerichts betrat, nicht zuzutrauen. Der Mann, der in den Medien als „Pulver-Kurt“ bekannt wurde, muss sich wegen dem Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und des Sprengstoffgesetzes vor der 2. Großen Strafkammer verantworten. Zu einem Urteil kam es heute aber noch nicht. Verteidiger Dr. Ulrich Stange hatte den Beweisantrag gestellt, seinen Mandanten psychiatrisch untersuchen zu lassen. Während der Hauptverhandlung, besonders nach den Ausführungen beider Sachverständigen zum Thema Waffen und Sprengstoff, habe er sich zu diesem Schritt entschlossen, so Stange. „Ich habe mich gefragt, ob dieses Verhalten tatsächlich noch `normal´ ist und ob hier nicht vielmehr eine psychiatrische Erkrankung, wie etwa eine Objektophilie vorliegt.“  Die Kammer unter Vorsitz von Dr. Bruno Kremer gab dem Antrag statt, sodass die Verhandlung erst am 15. August fortgesetzt wird. Außerdem monierte Verteidiger Ulrich Stange zu Beginn der Verhandlungen einige Punkte der Anklage. So seien dort Waffen aufgeführt, die in einem so genannten gelben Waffenschein seines Mandanten aufgeführt seien. Andere Waffen habe der Angeklagte nur für andere Waffenbesitzer in Obhut gehalten und bei manchen Waffen stelle sich die Frage, ob sie überhaupt unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fallen.

Zu seinen persönlichen Verhältnissen befragt, berichtete der Angeklagte, dass er bereits im Alter von fünf Jahren eine Waffe in den Händen gehalten hätte. Es sei dann später vor allem die Technik gewesen und nicht „das, was vorne rauskommt“, erklärte der gelernte Werkzeugmachermeister. Als interessierter Waffenkenner seien ihm auch immer wieder Pistolen und Gewehre angetragen worden. „Was ich dann einmal hatte, habe ich nicht mehr hergegeben, aus Angst dass es in  falsche Hände kommt.“ Auf die Frage von Richter Kremer, wie er Waffen und Sprengstoffe in seiner angemieteten Scheune in Becherbach aufbewahren konnte, erklärte der Angeklagte, er sei sich sicher gewesen, dass davon niemand etwas gewusst, und somit auch keine Gefahr bestanden habe. Außerdem sei die Scheune mit Bandeisen und einer Reihe von Vorhängeschlössern gesichert gewesen.

HINTERGRUND:
Die Staatsanwaltschaft legt dem nicht vorbestraften Angeklagten die tateinheitliche Begehung von Verstößen gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz, das Waffengesetz und das Sprengstoffgesetz zur Last.

Insgesamt sind 84 tateinheitliche Fälle angeklagt, die der Angeklagte am 21.01.2011 und davor begangen haben soll.
Konkret soll der Angeklagte in dieser Zeit im Besitz einer großen Anzahl von Waffen und Sprengstoffmengen gewesen sein. Das reichte von Leuchtpistolen über Maschinengewehre bis hin zu Handgranten und Sprengstoffen. Diese soll er zum einen in seinem Wohnhaus mit Nebengebäuden, zum anderen in einer angemieteten Scheune zu Sammlerzwecken – beides im Landkreis Bad Kreuznach gelegen – aufbewahrt haben. Dem Angeklagten soll dabei bekannt gewesen sein, dass er über die hierfür erforderlichen Berechtigungen nicht verfügt haben soll; hierüber soll er sich jedoch hinweggesetzt haben.