22.03.21 – SPIELSTRAßEN ZU OSTERN: Mathildenstraße, Jungstraße und Rheinstraße

 

 

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Bad Kreuznach
SPIELSTRAßEN ZU OSTERN
>>> Drei Straßen (Mathildenstraße, Jungstraße und Rheinstraße) in Bad Kreuznach werden in Abschnitten während der Osterferien zu Spielstraßen

 
Quelle: Stadtverwaltung Bad Kreuznach
 
BAD KREUZNACH (22.03.21). Aufgrund der fortdauernden Corona-Pandemie und der damit verbundenen Einschränkungen werden die Osterferien für viele Familien wieder zu einer Herausforderung – vor allem, wenn ein eigener Garten fehlt, in dem die Kinder spielen können.

Wie bereits in den Sommerferien richtet die Stadtverwaltung daher temporäre Spielstraßen als sichere Aufenthalts- und Spielräume in der Stadt ein.

In den Osterferien sind anlog zu 2020 folgende Straßen oder Straßenabschnitte für den Durchgangsverkehr gesperrt und als Spielstraßen beschildert:

>>> Die Mathildenstraße im Pariser Viertel. Der mittlere Bereich wird voll gesperrt und durch fest installierte Pfosten gesichert; für Bewohner bis zur Sperrung frei.

>>> Die Jungstraße zwischen Bahnstraße und Baumgartenstraße; Abschnitt wird voll gesperrt und durch Pfosten gesichert.

>>> Die Rheinstraße zwischen Waldemarstraße und Mittlerer Flurweg. Der Abschnitt wird an den Eingängen durch mobile Poller gesichert. Die Einfahrt für die Bewohner bleibt möglich, jedoch besteht Halteverbot auf beiden Straßenseiten.

„Da sich die schwierigen Bedingungen leider kaum geändert haben und wir ein positives Feedback zu den Spielstraßen erhalten haben, realisieren wir das Angebot in den Osterferien erneut“, erklärt Oberbürgermeisterin Dr. Heike Kaster-Meurer.

In den drei Spielstraßen können sich Kinder und Jugendliche gefahrlos aufhalten, Ball spielen, mit Kreide malen, Skateboard fahren oder Fahrrad fahren lernen.

Der Einrichtung der Spielstraßen liegt ein entsprechender Stadtratsbeschluss vom 25. Juni 2020 zugrunde.

Eine Spielstraße ist durch das Verkehrszeichen „Verbot für Fahrzeuge aller Art“ gekennzeichnet.

Sie ist für Fahrzeuge gesperrt, ein Durchgangsverkehr ist also nicht erlaubt.
Ein Zusatzzeichen, auf dem ein Kind und ein Ball abgebildet sind, zeichnet eine Spielstraße aus.

Kommunalverwaltungen können „Spielstraßen auf Zeit“ in ihrem Zuständigkeitsbereich widmen, das heißt eine entsprechende Straße wird für einen festgelegten Zeitraum für den Fahrzeugverkehr gesperrt.

 

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