FASTNACHT 2017 -24.02.17- Altweiberfastnacht: Bilanz der Polizei

 

 

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Fastnacht 2017
ALTWEIBERFASTNACHT: BILANZ DER POLIZEI
>>> Weitestgehend friedlich trotzten die Närrinnen und Narren dem Wetter und feierten ausgelassen.
>>> Ein positives Ergebnis erbrachten die gemeinsamen Jugendschutzkontrollen von Polizei und Jugendamt.

 

Quelle: Polizeiinspektion Bad Kreuznach

 

BAD KREUZNACH. Regen und Sturm taten der Stimmung im gut gefüllten Bad Kreuznacher Narrenkäfig keinen Abbruch.

Weitestgehend friedlich trotzten die Närrinnen und Narren dem Wetter und feierten ausgelassen.

Bei der Einhaltung des Glasverbotes im und um den Narrenkäfig kam es ebenso wenig zu Problemen wie mit Anscheinswaffen, die als Teil der Kostümierung geführt wurden. Lediglich bei einem Feiernden musste durch die Polizei eine täuschend echt aussehende Spielzeugwaffe sichergestellt werden.

Ein positives Ergebnis erbrachten die gemeinsamen Jugendschutzkontrollen von Polizei und Jugendamt.

Lediglich eine minderjährige Person musste aufgrund der starken Alkoholisierung an die Eltern übergeben werden. Innerhalb des Narrenkäfigs konnte nur eine Person angetroffen werden, die jünger als sechzehn Jahre alt war.

Die in früheren Jahren zahlreich festgestellten massiv alkoholisierten Kinder und Jugendlichen blieben in diesem Jahr glücklicherweise aus.

Gegen Ende der Veranstaltung musste noch eine männliche Person in Höhe der Kirschsteinanlage in Bad Kreuznach aus der Nahe geborgen werden.

Aufgrund seiner starken Alkoholisierung hatte er wohl die frostigen Temperaturen der Nahe nicht bedacht und musste wegen starker Unterkühlung ins Krankenhaus eingeliefert werden.

Aufgrund zunächst widersprüchlicher Zeugenaussagen wurde die Nahe nach weiteren Schwimmern durch die Feuerwehr, sowie einen Polizeihubschrauber abgesucht.

Es konnten jedoch keine weiteren Personen angetroffen werden.

 

Folgende Strafanzeigen wurden erfasst:

27 Körperverletzungen, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (6), Beleidigungen gegen Vollstreckungsbeamte (2), Beleidigungen (3), Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (1), Sachbeschädigung (2) und Hausfriedensbruch (1).

21 Personen wurde ein Platzverweis erteilt, acht Personen wurden zur Verhinderung weitere Störungen und/oder Ausnüchterung in Polizeigewahrsam genommen

 

 

 

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