POLIZEIMELDUNGEN aus BAD KREUZNACH -vom 07.10.16-

 

 

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POLIZEIMELDUNGEN AUS BAD KREUZNACH UND DEM KREISGEBIET
>>> Bosenheim: Verkehrsunfall mit Fahrradfahrer
>>> Bad Kreuznach: Verkehrsunfall mit Mopedfahrer
>>> Bad Münster: Unter Einfluss von Amphetamin am Steuer

 

Quelle: Polizei Bad Kreuznach

 

Bosenheim
VERKEHRSUNFALL MIT FAHRRADFAHRER
Unfallort: Privatweg zur Rheingaustraße
Unfallzeit: Donnerstag, 06.10.2016, 17:00 Uhr

Ein Fahrradfahrer war verbotswidrig auf dem rechten Gehweg der Rheingaustraße, von KH-Planig kommend, in Fahrtrichtung KH-Bosenheim unterwegs und bog nach rechts in einen Privatweg ab.

Hierbei übersah er offensichtlich aufgrund alkoholund drogenbedingter Fahruntauglichkeit den Pkw einer Autofahrerin, die zuvor mit ihrem Pkw den Privatweg in Richtung Einmündung zur Rheingaustraße befuhr, und ihr Fahrzeug an der Einmündung bereits zum Stillstand gebracht hatte.

Der Radfahrer kollidierte mit dem Pkw, stürzte über die Motorhaube und schlug auf die Windschutzscheibe.

Hierbei zog er sich offensichtlich leichte Verletzungen zu.

An beiden Fahrzeugen entstand wirtschaftlicher Totalschaden.

Zur Klärung seiner alkohol- und drogenbedingten Beeinflussung wurde dem Radfahrer eine Blutprobe entnommen.

 

 

Bad Kreuznach
VERKEHRSUNFALL MIT MOPEDFAHRER
Unfallort: Rüdesheimer Straße/ Im Spelzgrund
Unfallzeit: Donnerstag, 06.10.2016, 07:40 Uhr

Ein Autofahrer war auf der Rüdesheimer Straße, von der L244 kommend, unterwegs
und wollte, mit seinem Wagen nach links in die Straße „Im Spelzgrund“ abbiegen.

Ein Mopedfahrer fuhr einige Fahrzeuge hinter diesem Pkw und überholte die Fahrzeuge.

Im Bereich der Einmündung kam es zum Zusammenstoß zwischen dem Auto und
dem Moped.

Der Mopedfahrer und sein Sozius wurden dabei leicht verletzt.

Beide wurden zur Untersuchung in ein Krankenhaus gebracht.

Die Insassen des PKW blieben unverletzt.

 

 

BAD MÜNSTER
UNTER EINFLUSS VON AMPHETAMIN AM STEUER
Einsatzort: Berliner Straße
Einsatzzeit: Donnerstag, 06.10.2016, 20:35 Uhr

Im Rahmen einer Standkontrolle wurden bei einem Autofahrer drogenbedingte körperliche Auffälligkeiten festgestellt.

Ein freiwillig durchgeführter Drogentest reagierte positiv auf den Wirkstoff Amphetamin.

Die Entnahme einer Blutprobe wurde angeordnet und ein
Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

Neben einem Bußgeld (mindestens 500 Euro bei Erstverstoß) mit einem Fahrverbot, hat
er mit weiteren Maßnahmen durch die Fahrerlaubnisbehörde zu rechnen.

Darüber hinaus wird gegen ihn wegen des Erwerbes illegaler Betäubungsmitteln
ermittelt.

 

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