26.01.16 – Alkohol- und Glasverbot rund um den „Narrenkäfig“

 

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Bad Kreuznach
ALKOHOL- UND GLASVERBOT RUND UM DEN „NARRENKÄFIG“
>>> Die närrische Kampagne ist kurz und steuert mit der Straßenfastnacht auf ihr Finale zu
>>> Dazu soll auch in diesem Jahr wieder das Glas -und Alkoholverbot rund um den  „Narrenkäfig“ beitragen

 

Quelle: Pressereferat der Stadtverwaltung Bad Kreuznach

 

BAD KREUZNACH. Die närrische Kampagne ist kurz und steuert mit der Straßenfastnacht auf ihr Finale zu. Oberbürgermeisterin Dr. Heike Kaster-Meurer und Beigeordneter Udo Bausch wünschen den Narren viel Spaß und appellieren friedlich und fröhlich zu feiern.

Dazu soll auch in diesem Jahr wieder das Glas -und Alkoholverbot rund um den  „Narrenkäfig“ (Altweiberdonnerstag,  4. Februar, 10 bis 22 Uhr) beitragen. Polizei und das Amt für Recht und Ordnung kontrollieren gemeinsam mit Kräften des Sicherheitsdienstes des Veranstalters „Kreiznacher Narrefahrt“ das Verbot, das erstmals zur Altweiberfastnacht 2010 erlassen wurde.

Der Verbotsbereich erstreckt sich auf den Europaplatz (Bahnhofsvorplatz), Mannheimer Straße zwischen Salinenstraße und Klappergasse, Kreuzstraße zwischen Hasengasse und Turmstraße, Römerstraße zwischen Hasengasse und Mannheimer-Straße, Klostergasse und Hospitalgasse.   

An den Kontrollstellen stehen auch Behälter, in denen Glasflaschen entsorgt werden können.

Die Bundespolizei kontrolliert im Bahnhofsbereich bei den Reisenden das Alkohol- und Glasverbot.

Vom Verbot ausgenommen sind alkoholische Getränke, die in den Einzelhandelsgeschäften während der Öffnungszeiten eingekauft und durch den Verbotsbereich hindurch nach Hause gebracht werden.

 

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