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Bad Kreuznach
WENNS GLATTEIS KOMMT = RÄUMPFLICHT!
>>> Alle Grundstücksanlieger sind laut Satzung der Stadt Bad Kreuznach verpflichtet, bei Eisglätte und Schnee die Gehwege, Treppen und Zuwege vor ihren Grundstücken zwischen 07.00 und 20.00 Uhr (an Feiertagen zwischen 09.00 und 20.00 Uhr), von Schnee zu räumen, der den Verkehr behindert und bei Eisglätte, falls erforderlich, mehrfach am Tag den Weg zu streuen
Quelle: Pressereferat der Stadtverwaltung Bad Kreuznach
BAD KREUZNACH. Alle Grundstücksanlieger sind laut Satzung der Stadt Bad Kreuznach verpflichtet, bei Eisglätte und Schnee die Gehwege, Treppen und Zuwege vor ihren Grundstücken zwischen 07.00 und 20.00 Uhr (an Feiertagen zwischen 09.00 und 20.00 Uhr), von Schnee zu räumen, der den Verkehr behindert und bei Eisglätte, falls erforderlich, mehrfach am Tag den Weg zu streuen.
Bei Straßen ohne Gehwege, ist ein Streifen von mindestens 1,50 Meter von Schnee und Eis frei zu halten.
Der Schnee darf hierbei nur an den Gehwegrand geschoben werden.
Zum Streuen sollen nur unschädliche abstumpfende Stoffe wie Sand, Feinsplitt, Asche und Sägemehl verwandt werden.
Dies schont nicht nur Straßenbäume, sondern die gesamte Natur sowie Menschen und Tiere.
Streusalz ist nur in Ausnahmefällen auf Bürgersteigen und Treppen erlaubt.
Für Fragen oder Anregungen, steht die Verwaltung des Bauhofs (Telefon-Nr. 800-825) zur Verfügung.
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