29.04.15 – Vergewaltigung in der Kirschsteinanlage / Prozess im Juni

 

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VERGEWALTIGUNG IN DER KIRSCHSTEINANLAGE
PROZESS IM JUNI
>>> „Schwere, gemeinschaftlich begangene Vergewaltigung, in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung“ lautet die Anklage gegen zwei, zur Tatzeit 18 und 19 Jahre junge Männer, beides somalische Staatsangehörige
>>> Kommt Erwachsenenstrafrecht in Betracht, so beträgt die Mindeststrafe in einem solchen angeklagten Fall fünf Jahre

 

Von: Rolf Müller
Quelle: Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach

 

BAD KREUZNACH. „Schwere, gemeinschaftlich begangene Vergewaltigung, in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung“ lautet die Anklage gegen zwei, zur Tatzeit 18 und 19 Jahre junge Männer, beides somalische Staatsangehörige. Laut Staatsanwaltschaft sollen sie am Morgen des 13. Dezember vergangenen Jahres in der Kirschsteinanlage eine junge Frau zunächst angesprochen und anschließend vergewaltigt haben.

Anfang Juni soll vor der Jugendkammer am Kreuznacher Landgericht der Prozess beginnen.

Das „schwere Vergewaltigung“ angeklagt ist, beziehe sich auf den Umstand, dass die beiden jungen Männer ihr Opfer während der Tatausübung massiv misshandelt-, und ihm dabei auch Verletzungen im Gesicht zugefügt hätten, so der Leitende Oberstaatsanwalt Michael Brandt gegenüber KreuznacherNachrichten.de.

Einer der beiden Angeklagten wohnte in Bad Kreuznach und hatte nach Polizeiangaben bereits vor, sich nach Frankreich abzusetzen. Der zweite Angeklagte hatte seinen Wohnsitz in Wiesbaden.

In enger Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft und dem Amtsgericht fügte eine Ermittlungsgruppe der Kriminalinspektion Bad Kreuznach die anfangs spärlichen Hinweise zu einem Spurenbild zusammen, das letztlich zur Identifizierung, und zur Verhaftung  der beiden Täter am 23.12.14 führte. Seither sitzen sie in Untersuchungshaft und hüllen sich gegenüber den Ermittlungsbehörden in Schweigen.

Kommt Erwachsenenstrafrecht in Betracht, so beträgt die Mindeststrafe in einem solchen angeklagten Fall fünf Jahre.

 

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