VERSUCHTER AUFTRAGSMORD – PROZESSBEGINN NÄCHSTE WOCHE
– Prozessbeginn am 24. September
– 43-jährige Mutter angeklagt
– 21-jähriger Sohn angeklagt
– weiterer 21-Jähriger angeklagt
– Täter ging mit “Jig Saw”-Maske auf Frau los
– Opfer am Hals gefährliche Schnittwunde zugefügt
– Sexueller Missbrauch einer Minderjährigen ist weiterer Anklagepunkt
Quelle: Landgericht Bad Kreuznach / Foto: Polizei Bad Kreuznach
BAD KREUZNACH. Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft einer nicht vorbestraften 43 Jahre alten Angeklagten aus dem Landkreis Bad Kreuznach vor, ihren – nur im Bagatellbereich vorbestraften – mitangeklagten 21 Jahre alten Sohn und dessen nichtstrafmündige Freundin angestiftet zu haben, die neue Lebensgefährtin ihres getrennt lebenden Ehemannes heimtückisch zu ermorden, um auf diese Weise ihren Ehemann zurückzugewinnen.
Der mitangeklagte Sohn soll auf Veranlassung seiner Mutter gemeinsam mit seiner nichtstrafmündigen Freundin versucht haben, der Geschädigten eine mutmaßlich mit einem tödlichen Gift versetzte Zigarette anzubieten, welche die Geschädigte jedoch ablehnte.
Dem Sohn wird weiter schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes in 41 Fällen vorgeworfen. In dem Zeitraum zwischen 25.03.2014 und dem 14.02.2014 soll er mit seiner damals 13 Jahre alten Freundin wiederholt einvernehmlich geschlechtlich verkehrt haben.
Nachdem der erste Mordversuch erfolglos verlief soll die Angeklagte einen ebenfalls mitangeklagten – nicht vorbestraften – 21 Jahre alten Bekannten angestiftet haben, die neue Lebensgefährtin ihres getrennt lebenden Ehemannes heimtückisch zu ermorden und tateinheitlich hierzu eine gefährliche Körperverletzung zu begehen.
Der flüchtige Bekannte der Angeklagten soll sich gegen Bezahlung bereit erklärt haben die neue Lebensgefährtin des Ehemanns umzubringen. Er soll sich maskiert in der Wohnung der Geschädigten versteckt, diese überrascht und ihr in Tötungsabsicht mit einem Messer den Hals aufgeschlitzt haben, wobei er die Überraschung der Geschädigten, die mit keinem Angriff gerechnet habe, ausgenutzt haben soll.
Den Kontakt zwischen der Auftraggeberin und dem Ausführenden soll der Sohn der Angeklagten vermittelt und sodann bei der Planung und Vorbereitung der Tat Hilfe geleistet haben.
Dem Tatopfer soll es nach dem Messerangriff gelungen sein, aus dem Haus zu flüchten, nachdem sie dem Angreifer die Maske vom Gesicht gerissen haben soll. Sie soll eine etwa sieben Zentimeter lange Schnittwunde im vorderen Halsbereich erlitten haben.
In dieser Sache sind Fortsetzungstermine für den 29.09.2014, 02.10.2014, 06.10.2014 und 07.10.2014 vorgesehen.