04.09.14 – Haushälterin zweimal vergewaltigt / 33 Monate Haft für Täter

 

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Stadt & Region: Bad Kreuznach/Simmern
HAUSHÄLTERIN ZWEIMAL VERGEWALTIGT
TÄTER MUSS ZWEI JAHRE UND NEUN MONATE INS GEFÄNGNIS
– Ganz massiv habe der Mann in das Leben der 20-Jährigen eingegriffen, stellte Richter Dr. Bruno Kremer in seiner mündlichen Urteilsbegründung fest. Neben den, durch die Vergewaltigung verursachten physischen Verletzungen, habe der Angeklagte die junge Frau auch in ihrer Psyche geschädigt, denn lange habe sie unter Albträumen und Panikattacken gelitten und sei bis heute nicht in der Lage, sich auf sexuellen Kontakt mit Männern einzulassen

 

Von: Rolf Müller, KreuznacherNachrichten.de

BAD KREUZNACH/SIMMERN. Er hatte zugegeben, zweimal seine Haushälterin vergewaltigt zu haben. Dafür verurteilte das Bad Kreuznacher Landgericht einen 59 Jahre alten Mann aus dem Raum Simmern zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren und neun Monaten.

Ganz massiv habe der Mann in das Leben der 20-Jährigen eingegriffen, stellte Richter Dr. Bruno Kremer in seiner mündlichen Urteilsbegründung fest. Neben den, durch die Vergewaltigung verursachten physischen Verletzungen, habe der Angeklagte die junge Frau auch in ihrer Psyche geschädigt, denn lange habe sie unter Albträumen und Panikattacken gelitten und sei bis heute nicht in der Lage, sich auf sexuellen Kontakt mit Männern einzulassen.

Verteidiger Andreas Kaiser zeichnete den Angeklagten als Mann, der nach dem Tod seiner Frau immer einsamer geworden sei. Aus diesem Grund habe er auch eine Haushaltshilfe für 24 Stunden täglich gesucht, wohl nicht ohne den Hintergedanken, dass womöglich vielleicht eine Beziehung entstehen könne. Dieses Ansinnen sei dann aber völlig aus dem Ruder gelaufen.

Widerstand gegenüber dem körperlich überlegenen Angeklagten sei zwecklos gewesen, stellte Staatsanwalt Dr. Peter Karfeld in seinem Plädoyer fest. Trotzdem habe sich die junge Frau gewehrt, ihr sei es sogar gelungen, nachdem sie erstmals vergewaltigt wurde, ihre Freundin in Landau zu erreichen. Diese verständigte die Polizei. Bis die Streife eintraf, war die Frau schon ein zweites Mal vergewaltigt worden und inzwischen zu den Nachbarn geflüchtet, die ebenfalls die Polizei alarmiert hatten.

Rechtsanwältin Anne Himmelein, Nebenklagevertreterin des Opfers, berichtete, wie ihre Mandantin aus Rumänien gekommen war, um sich eine Arbeit zu suchen. Ihr gegenüber habe sich der Angeklagte als Geschäftsmann ausgegeben, der oft auf Dienstreisen sei und dessen Frau in den USA weile. Ihre Mandantin habe Todesängste ausgestanden und musste sich im Leben völlig neu orientieren. Gelitten habe die junge Frau auch unter der Zeit, als nicht sicher war, ob die Vergewaltigungen eine Schwangerschaft ausgelöst hatten.

Besonders verwerflich sei, dass der Angeklagte die Frau nach der Tat des Diebstahls und falscher Verdächtigung bezichtigte. Diese Vorwürfe hatte der Mann vor Gericht aber zurückgenommen. Zu Beginn der Verhandlung hatte ein Rechtsgespräch stattgefunden, in dem sich die Prozessbeteiligten für den Fall eines umfassenden Geständnisses auf eine Straferwartung von zweieinhalb bis drei Jahren einigten. Wegen dieser Einigung konnte das Urteil noch nicht rechtskräftig werden.

 

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