06.08.14 – Gericht bestätigt: Kreuznacher Stadtwerke haben korrekte Preise

-Anzeige/Verlinktes Banner-
Anzeige

-Anzeige/Verlinktes Banner-
Anzeige

 

 

Bad Kreuznach
GERICHT BESTÄTIGT:
KREUZNACHER STADTWERKE HABEN KORREKTE PREISE

Von: Rolf Müller, KreuznacherNachrichten.de

BAD KREUZNACH. Ein langer und zäher Rechtsstreit, der vor der Zivilkammer des Kreuznacher Landgerichts ausgetragen wurde, ging zu Ende. Ein Kunde der Kreuznacher Stadtwerke hatte Abschlags- und Rechnungsforderungen für Gas und Wasser von sich aus gekürzt und nicht bezahlt. Er argumentierte sein Verhalten damit, dass die Preisgestaltung der Stadtwerke willkürlich sei und deshalb für ihn nicht geltend.

Dagegen klagten die Kreuznacher Stadtwerke beim Landgericht, mit Erfolg.  Das Urteil vom 28. Juli 2014 (AZ 3 O 85/14) wurde positiv beschieden wurde und bestätigte den Kreuznacher Stadtwerke, nach Darlegung ihrer Kalkulation, eine korrekte Gestaltung ihrer Gas- und Wasserpreise.

Die offen stehenden Forderungen der Stadtwerke muss der Kläger nun begleichen.

 

-Anzeige/Verlinktes Banner-
Anzeige