16.06.14 – MEHRJÄHRIGE HAFTSTRAFEN FÜR HALLENBRÄNDE

 

 

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Landgericht Bad Kreuznach
MEHRJÄHRIGE HAFTSTRAFEN FÜR HALLENBRÄNDE
– Drei junge Männer waren angeklagt
– Brandstiftung, Einbruch, Drogenhandel
– 23-Jähriger erhält Bewährungsstrafe

Von: Rolf Müller, KreuznacherNachrichten.de

BAD KREUZNACH. Zu einer Gefängnisstrafe von fünf Jahren und acht Monaten verurteilte das Kreuznacher Landgericht heute einen zur Tatzeit 27 Jahre alten Mann. Der zweite, 20-jährige Angeklagte, erhielt eine Jugendstrafe von drei Jahren und drei Monaten. Ein weiterer 23 Jahre alter Mitangeklagter erhielt eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren, die aber zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Den drei jungen Männern wurde vorgeworfen, im Juli des vergangenen Jahres,  zwei Gewerbehallen in Roxheim und Hargesheim angezündet, beziehungsweise Beihilfe dazu geleistet zu haben. Außerdem waren auch Einbruch, Diebstahl und Handeltreiben mit Betäubungsmitteln angeklagt. Dabei ging es unter anderem um den Erwerb von drei und vier Kilogramm Amphetamin (Aufputschmittel ).

Vom Vorwurf des Drogenhandels unter Mitführen von Waffen ist der Hauptangeklagte, für den die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von sieben Jahre beantragte, freigesprochen worden.

Die Angeklagten, ausgenommen dem Hauptangeklagten, nahmen das Urteil an.

 

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