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KREISJUGENDAMT SUCHT PFLEGEFAMILIEN
– Informationsabend am Donnerstag, 03. Juli 2014, in der Kreisverwaltung
Von: Rolf Müller, KreuznacherNachrichten.de
und Kreisverwaltung Bad Kreuznach
BAD KREUZNACH. Jedes Kind, das nicht bei seinen leiblichen Eltern, sondern für eine längere Zeit in einer anderen Familie lebt, ist ein Pflegekind. Aus den unterschiedlichsten Gründen kann es möglich sein, dass Eltern zunächst Verwandte oder Freunde bitten, für ihr Kind zu sorgen, wenn sie für eine bestimmte Zeit Hilfe bei der Betreuung ihres Kindes brauchen. Eltern können sich aber auch an das Jugendamt wenden, wenn sie Hilfe und Unterstützung bei der Erziehung ihres Kindes wünschen und die Erziehung in einer Pflegefamilie in Betracht kommt. Es gibt Lebensphasen und Situationen in denen eine Unterstützung zuhause nicht mehr ausreicht und andere Menschen – Pflegeeltern – diese Erziehungs- und Betreuungsaufgabe übernehmen müssen.
Am Donnerstag, den 03. Juli bietet die Kreisverwaltung in ihrem Gebäude in der Salinenstraße um 18.00 Uhr (Raum 107) daher einen Infoabend zum Thema „Aufnahme eines Pflegekindes“ an (Zugang über die Außentreppe links neben dem Haupteingang). Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
PFLEGEFAMILIEN WERDEN GEBRAUCHT FÜR KINDER…
– deren Eltern schwerwiegende Probleme haben, z. B. Alkohol- oder Drogenabhängigkeit, soziale und finanzielle Not, psychische Erkrankungen
– deren Eltern mit der Erziehung und Versorgung der Kinder überfordert sind
– die Vernachlässigung und Schläge erfahren haben.
– Diese Kinder können für eine begrenzte Zeit oder auf Dauer nicht mehr bei ihren Eltern leben und brauchen Pflegeeltern.
PFLEGEELTERN SOLLEN…
– ein Pflegekind mehr aus sozialem Engagement als aus familienplanerischen Gründen aufnehmen wollen
– einem Kind eine Chance geben wollen, versäumte Entwicklungen aufzuholen und neue tragfähige Beziehungen einzugehen
– Bereitschaft haben, mit der Herkunftsfamilie zusammenzuarbeiten und eine Rückführung zu unterstützen
– Verständnis für die schwierige Situation des Kindes und seiner Herkunftsfamilie haben
– Belastbarkeit und Durchhaltevermögen bei erzieherischen Schwierigkeiten haben
– der Zusammenarbeit mit dem Jugendamt offen gegenüber stehen und notwendige Unterstützung anderer Beratungsstellen in Anspruch nehmen
DIE KREISVERWALTUNG BIETET PFLEGEELTERN
– Vorbereitung und Beratung bei der Aufnahme eines Pflegekindes
– Begleitung und Unterstützung während der Dauer des Pflegeverhältnisses
– Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch bei Pflegeelterntreffen
– Fortbildungsveranstaltungen
– Finanzierung des Lebensunterhaltes des Kindes und Erstattung besonderer Aufwendungen
Das Jugendamt vermittelt auch Kurzzeitpflege für Kinder, die sich in einer Notsituationen befinden, bei Kur oder Krankenhausaufenthalt der Eltern zum Beispiel, oder die in anderen vorübergehenden Notlagen für einen befristeten Zeitraum eine Pflegefamilie brauchen.