06.09.13 – Landgericht verhandelt versuchten Raub – versuchten Mord

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Landgericht
VERSUCHTER RAUB – VERSUCHTER MORD
Landgericht verhandelt ab nächster Woche

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach

BAD KREUZNACH (06.09.13). Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft dem einen von zwei Angeklagten versuchten Mord in Tateinheit mit versuchter schwerer räuberischer Erpressung sowie versuchte Nötigung, dem zweiten Angeklagten Beihilfe zur versuchten schweren räuberischen Erpressung vor. Am Mittwoch beginnt der Prozess vor der Schwurgerichtskammer am Landgericht.

Die Angeklagten sollen Ende Januar diesen Jahres in Bad Kreuznach unterwegs gewesen sein, wobei der erste Angeklagte spontan den Entschluss gefasst haben soll, unter Einsatz eines mitgeführten Messers Einlass in ein willkürlich ausgewähltes Haus zu erzwingen und die Bewohner zu überfallen, um sich Bargeld zu verschaffen.

In Ausübung dieses Planes sollen sich die Angeklagten ein Haus ausgesucht haben, wobei der eine Angeklagte mit einem Messer mit einer feststehenden Klinge in der Hand an der Haustür geklingelt haben soll, während der andere Angeklagte im Vorgarten verblieben sein soll.
Nachdem ein Hausbewohner die Tür geöffnet hätte, soll der eine Angeklagte versucht haben, sofort mit dem Messer in Richtung dessen Bauch zu stoßen.

Aufgrund einer schnellen Reaktion des Hausbewohners soll es diesem gelungen sein, den Angriff abzuwehren, den Angeklagten nach einem Gerangel aus dem Haus zu drängen und sodann die Haustür wieder zu verschließen.

Als die Angeklagten sodann das Grundstück verlassen haben sollen, soll der Hausbewohner ihnen gefolgt sein, woraufhin der eine Angeklagte diesem gedroht haben soll, nach dessen Leben zu trachten, wenn er – der Hausbewohner – die Polizei rufe, was ihn jedoch nicht davon abgehalten haben soll, diese trotzdem mit seinem Handy anzurufen.

 

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