30.08.13 – TANKBETRÜGER MUSS INS GEFÄNGNIS

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LANDGERICHT
TANKBETRÜGER MUSS HINTER GITTER

Von: Rolf Müller, KreuznacherNachrichten.de

BAD KREUZNACH (30.08.13). „Das ist einfach zu viel.“ Selten hat die Berufungskammer am Kreuznacher Landgericht eine solche Uneinsichtigkeit erlebt, wie in diesem Fall eines jungen Mannes, der immer wieder Tankbetrügereien beging.

Im jüngsten Verfahren erhielt der 23-Jährige vom Amtsgericht eine Gefängnisstrafe von 10 Monaten. Dagegen ging der Angeklagte in Berufung. Das Landgericht minderte die Strafe zwar nunmehr auf neun Monate, ins Gefängnis muss der junge Mann aber trotzdem. Die Bewährung, auf die er hoffte, bekam er nicht. Da half auch nicht das große Engagement der Verteidigung, die in ihrem Plädoyer darauf hinwies, dass der Angeklagte nun in einer festen Beziehung lebe und einen Arbeitsplatz gefunden habe.

Der Angeklagte habe sich seine vorhergehenden Verurteilungen nicht zur Warnung dienen lassen, stellte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer fest. Im Gegenteil: Schon wenige Wochen nach seiner letzten Verurteilung, ebenfalls wegen Tankbetrugs, habe er weitergemacht. Aufgehört habe er auch nicht, als ihm die Anklage im jüngsten Verfahren zugestellt worden sei. „Das war besonders dreist.“ Und während der Hauptverhandlung habe der junge Mann ebenfalls keinerlei Schuldeinsicht gezeigt. Da könne es keine Bewährung geben. „Wie will er die auch bei dieser Einstellung durchstehen?“

Mit seiner Urteilbegründung schloss sich das Gericht den Ausführungen der Staatsanwaltschaft an. Zumal der Angeklagte unter zwei laufenden Bewährungen gestanden habe. Diese Bewährungsstrafen von 15 und 21 Monaten werden nun widerrufen und aus allen Strafen zusammen eine Gesamtstrafe gebildet. So wird der junge Mann wohl wesentlich länger hinter Gittern verweilen müssen, als die nun ausgesprochenen neun Monate.

Weder Verteidigung noch Staatsanwaltschaft gabe Erklärungen dazu ab, ob sie das Urteil annehmen möchten.

 

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