30.08.13 – Nachbarin beschimpft und bedroht: Bewährungsstrafe

-Anzeige-

 

LANDGERICHT
NACHBARIN BESCHIMPFT UND BEDROHT: BEWÄHRUNGSSTRAFE

Von: Rolf Müller, KreuznacherNachrichten.de

BAD KREUZNACH (30.08.13). Seine Nachbarin hat ein 32-Jähriger übelst beschimpft und bedroht. Er werde ihr „Kerle schicken“, könnte es aber auch „gleich selbst übernehmen“, so der stark abgeschwächte und gekürzte Wortlaut des Mannes, der bei dieser verbalen Attacke auf die völlig verängstigte Frau auch seinen Schäferhund dabei hatte. Das Tier tat der kleinen Frau zwar nichts, versetzte sie in dieser Situation aber noch mehr in Panik.

Das Amtsgericht verurteilte den Mann zu einer Gefängnisstrafe von sechs Monaten. Der Angeklagte ging in Berufung und erhielt vor dem Landgericht nunmehr eine fünfmonatige Freiheitsstrafe, die aber ebenfalls nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde. Nun legte der Mann erfolgreich Revision beim Oberlandesgericht in Koblenz ein, das dieses Verfahren nun an die Auffangkammer des Landgerichts verwies.

Die bestätigte zwar das Urteil der Berufungskammer, setzte aber nun die Strafe zur Bewährung aus. Die Ankündigungen des Mannes in erster Instanz seien keine leeren Versprechungen gewesen, stellte die Vorsitzende Richterin Dr. Caroline Walper in ihrer mündlichen Urteilsbegründung fest. In einer anderen Sache habe der Angeklagte bereits zehn Monate im Gefängnis verbracht, sich aber anschließend um Arbeit bemüht, sei aus seinem alten Umfeld umgezogen und nehme inzwischen keine Drogen mehr. Zuvor hatte der Mann nämlich berichtet, dass er seit seinem 21. Lebensjahr Amphetamin (Aufputschmittel) und Ecstasy konsumiere.

Als Bewährungsauflage muss der Angeklagte ein Schmerzensgeld von 1.000 Euro an die ehemalige Nachbarin zahlen und sich während der Bewährungszeit mehrmals unangemeldeten Drogentests unterziehen. Außerdem soll ein Bewährungshelfer den Mann in seiner Lebensführung unterstützen.

 

-Anzeige-