KINDERPORNOGRAFISCHE BILDER UND VIDEOS MELDEN
Was tun, wenn solches Material auf den Rechner gelangt ist?
Von: Polizei RLP / Rolf Müller, KreuznacherNachrichten.de
BAD KREUZNACH / MAINZ. Es sind nicht nur einfach Bilder und Fotos, vielmehr sind zum größten Teil auch unglaubliche Schicksale von Kindern, mit solchen Aufnahmen verbunden. Wie sicher sich „Produzenten“ von kinderpornografischem Material sind, zeigen Aufnahmen, auf denen die Täter selbst zu sehen sind. Jüngst ging das Bundeskriminalamt mit solchen Aufnahmen in die Öffentlichkeitsfahnung und hatte in einem Fall auch sofort Erfolg. Der Mann stellte sich der Polizei.
Meist sind es geschlossene Besuchergruppen im Internet, in denen Sammler von Kinderpornos das Material tauschen.
Was aber tun, wenn man trotzdem unfreiwillig auf solche aufnahmen stößt oder so etwas gar angeboten bekommt?
In jedem Fall ist die Kriminalpolizei zu verständigen! Und so meldet man kinderpornografische Angebote:
Sie sind zufällig auf eine www-Seite mit kinderpornografischen Inhalten gestoßen und möchten dies via Internet anzeigen:
Teilen Sie die Adresse dieser Seite bitte unmittelbar der für Ihren Wohnsitz zuständigen Polizeidienststelle, dem Landeskriminalamt Ihres Bundeslandes oder der Internet-Beschwerdestelle (www.internet-beschwerdestelle.de) mit. Löschen Sie danach den Cache-Speicher in Ihrem Browser.
Sie haben Kinderpornografie in einer Newsgroup gefunden und möchten dies via Internet anzeigen:
Notieren Sie den Namen der Newsgroup, den Betreff des entsprechenden Artikels (eventuell mit Nummer) und den Verfasser und teilen Sie diese Informationen der für Ihren Wohnsitz zuständigen Polizeidienststelle, dem Landeskriminalamt Ihres Bundeslandes oder der Internet-Beschwerdestelle mit.
Ihnen sind im Rahmen eines IRC-Chats kinderpornografische Bild- oder Videodateien zugesandt worden und Sie möchten dies via Internet anzeigen:
Sie sollten eine so genannte WHOIS-Abfrage über den Absender halten (über Tastatur eingeben: „/whois“ bzw. „/dns“) und diese Informationen sowie das Chat-Protokoll mit dem inkriminierten Bild beziehungsweise den Bildern unverzüglich der für Ihren Wohnsitz zuständigen Polizeidienststelle, dem Landeskriminalamt Ihres Bundeslandes oder der Internet-Beschwerdestelle weiterleiten. Über die IP-Nummer ist der Verbreiter im Regelfall dann zu identifizieren.
Sie haben bei der Nutzung eines File-Sharing-Programms irrtümlich kinderpornografische Bild- oder Videodateien heruntergeladen und möchten dies via Internet anzeigen:
Benachrichtigen Sie unverzüglich die örtliche Polizeibehörde, damit von dort die Beweissicherung erfolgen kann. Um sich vor „unliebsamen Überraschungen“ zu schützen, kann es helfen, die Dateitypen, nach denen gesucht werden soll, vorher einzuschränken.
Ihnen wurde unaufgefordert Kinderpornografie per E-Mail zugesandt Sie möchten dies via Internet anzeigen:
Lassen Sie die E-Mail mit den erweiterten Kopfzeilen („Headern“) und dem Anhang der für Ihren Wohnsitz zuständigen Polizeidienststelle, dem Landeskriminalamt Ihres Bundeslandes oder der Internet-Beschwerdestelle zukommen und löschen Sie die Nachricht danach von Ihrer Festplatte oder aus ihrem E-Mail-Postfach.
Das sollten Sie bei der Meldung von kinderpornografischen Straftaten aus dem Internet beachten:
Bitte zeigen Sie Ihren Verdacht nur bei einer Polizeidienststelle oder der Internet-Beschwerdestelle an und verzichten Sie darauf, über Mailinglisten andere User ebenfalls zur Anzeige aufzufordern. Zwar sind alle Behörden und Beamten des Polizeidienstes verpflichtet, Strafanzeigen entgegen zu nehmen. Doch muss etwa auch das Bundeskriminalamt eine Strafanzeige an die zuständige Landespolizeibehörde weiterleiten, da es eine zentrale, bundesweite Zuständigkeit für die Verfolgung von Kriminalität im Internet nicht gibt. Die Internet-Beschwerdestelle leitet Ihre Hinweise ebenfalls zur weiteren Bearbeitung an eine zuständige Polizeidienststelle weiter.
Um Verzögerungen zu vermeiden, sollten Sie sich direkt an Ihre örtliche Polizeidienststelle, an das für Sie zuständige Landeskriminalamt oder die Internet-Beschwerdestelle wenden. Verzichten Sie auf eigene Recherchen! Alle Daten, beispielsweise einer Homepage werden beim Lesen oder Betrachten zumindest in den temporären Speicher des PCs des Internetnutzers geladen – Sie gelangen also in diesem Moment in deren Besitz. Falls es sich bei den Bildern um kinderpornografische Schriften oder Abbildungen handelt, kann der Anwender sich also hierdurch bereits strafbar machen. Jeder Internetnutzer sollte zum Schutz vor drohender Strafverfolgung grundsätzlich bereits vom Aufruf und erst recht von der Speicherung kinderpornografischer Darstellungen absehen.