TANKSTELLENRÄUBER
ZU DREI JAHREN UND ZEHN MONATEN VERURTEILT
Unterbringung in geschlossene Therapieeinrichtung angeordnet
Von: Rolf Müller, KreuznacherNachrichten.de
BAD KREUZNACH (07.05.13). Zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und 10 Monaten verurteilte das Kreuznacher Landgericht heute den Mann, der am Abend des 13. Januar diesen Jahres die „Total“-Tankstelle in der Alzeyer Straße überfallen hatte. Die 2. Große Strafkammer unter Vorsitz von Richter Dr. Bruno Kremer ordnete außerdem die Unterbringung des 36-jährigen in einer geschlossenen Therapieeinrichtung an, in der er wegen seiner Drogenabhängigkeit eine längerfristige Maßnahme absolvieren soll. Die werde etwa zwei Jahre dauern, erklärte der psychiatrische Sachverständige, der dem Angeklagten für den Tatzeitraum eine verminderte Schuldfähigkeit attestierte. Schließt der Mann diese Therapie erfolgreich ab, so kann der Strafrest zur Bewährung ausgesetzt werden.
Zu Beginn der Verhandlung wollte der Angeklagte weder zu seiner Person, noch zu den Vorwürfen etwas sagen. Richter Kremer machte darauf aufmerksam, wie erdrückend die Beweislage sei. Weitere Gutachten, wie beispielsweise eine genaue Auswertung des Überwachungsvideos, würden zu 100 Prozent ergeben, dass es sich bei dem Angeklagten tatsächlich auch um den Täter handelt, der an dem Januarabend gegen 21.10 Uhr den Kassenraum der Tankstelle betrat und unter Vorhalt einer Waffe Geld und Zigaretten verlangte. Das es sich um eine Spielzeugpistole handelte, war für die Mitarbeiterin der Tankstelle in diesem Augenblick nicht zu erkennen. Der Räuber hatte außerdem seine Kapuze tief ins Gesicht, und ein Dreieckstuch über seinen Mund gezogen. Dazu trug er noch eine Sonnenbrille.
Eine Zivilstreife der Polizei beobachtete schließlich, wie sich ein Mann gegen 22.30 an einem Kleidercontainer in der Richard-Wagner-Straße zu schaffen machte. Dort hatte der Räuber seinen Kapuzenpulli entsorgt, an dem später dessen DNA festgestellt wurde. Zunächst konnten die Beamten den Angeklagten kontrollieren, doch in einem geeigneten Augenblick gelang ihm die Flucht. Nach einer kurzen Verfolgungsjagd zu Fuß, konnte er erneut gestellt werden. „Es war schon Angst und Vorsicht dabei, denn wir wussten ja auch nicht, ob es sich tatsächlich um eine scharfe Waffe handelte, mit der er den Überfall beging“, berichtete einer der Polizeibeamten vor Gericht.
Nach einem Rechtsgespräch aller Prozessbeteiligten und einer längeren Unterhaltung der Rechtsanwältin mit ihrem Mandanten, entschloss sich der Angeklagte dann doch noch, vor der Beweisaufnahme ein umfängliches Geständnis abzugeben. So musste die Kammer dieses Geständnis nur noch auf seinen Wahrheitsgehalt prüfen.
Die Mitarbeiterin der Tankstelle berichtete über den Moment, als der Angeklagte den Kassenraum betrat. „Geld her“, habe der gerufen und auch nach dem Tresor gefragt. „Als ich ihm erklärte, dass ich keinen Zugang zu dem Geldschrank habe, verlangte er noch nach `Kippen´.“ Mit der bescheidenen Beute von etwas über 800 Euro und zwei Stangen Zigaretten flüchtete der Räuber zu Fuß.
Nur wenige Fünfer- und Zehnerscheine konnten die Polizeibeamten bei dem Angeklagten finden. Das übrige Geld habe er in der Zwischenzeit in einer Spielhalle „verzockt“, so der Angeklagte vor Gericht.
Noch heute leidet die Mitarbeiterin der Tankstelle unter Angstzuständen. Spätschichten kann sie im Betrieb nicht mehr übernehmen. „Sie wissen ja gar nicht, was sie mir angetan haben“, entgegnete die Frau, als der Angeklagte sie in der Verhandlung um Entschuldigung bat.
Aufgewachsen in einem zerrütteten Elternhaus, begann der Angeklagte mit 14 Jahren Alkohol zu trinken, mit 15 Cannabis zu rauchen und mit 16 Amphetamine (Aufputschmittel) und Kokain zu nehmen. Vom Gymnasium flog er, weil er sich mit Lehrern und Mitschülern anlegte, gleiches passierte auf der Realschule.
Nach einer späteren Langzeittherapie sei er von Drogen erst mal los gewesen, berichtete der Angeklagte. „Dann ,lernte ich das Heroin kennen.“ Es folgten weitere Therapien und eine längere Zeit der Abstinenz. Schließlich verlor er schuldlos, wie viele seiner Kollegen auch, seine Arbeit. Es folgte erneut der Absturz in die Drogen. Und in dem ganzen Konglomerat aus verlorenen Job, kein Geld vom Arbeitsamt trotz gestellten Antrags, und privater Verzweiflung habe er sich zu dieser Tat entschlossen. „Das geschah aus dem Moment heraus, da war nichts geplant.“
Wegen des Rechtsgesprächs wurden keine Erklärungen dazu abgegeben, ob das Urteil angenommen wird. Damit soll dem Angeklagten auch nach einer Absprache die Gelegenheit gegeben werden, doch noch ein weiteres Rechtsmittel, wie in diesem Fall die Revision, einzulegen.