27.04.13 – Verwarnung wegen Beihilfe zum Drogenkauf

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VERWARNUNG WEGEN BEIHILFE ZU DROGENKAUF
Freispruch im Fall des Besitzes von Betäubungsmitteln

Von: Rolf Müller, KreuznacherNachrichten.de
KIRN/BAD KREUZNACH (27.04.13). Wegen Handeltreibens und dem Besitz von Betäubungsmitteln verurteilte das Amtsgericht Bad Sobernheim eine Frau aus Kirn zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten. Ins Gefängnis hätte die 37-Jährige aber nicht gebraucht, weil die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden sollte. Dennoch ging die Frau in Berufung, sodass nun vor dem Kreuznacher Landgericht verhandelt wurde. Mit der Freiheitsstrafe und dem damit verbundenen Eintrag im Führungszeugnis habe seine Mandantin große Schwierigkeiten, eine Arbeitsstelle zu finden, erklärte ihr Verteidiger zu Beginn der Hauptverhandlung vor der Berufungskammer.
 
Nicht nur eine solche Argumentation für eine Berufung ist äußerst selten, sondern auch der Fall, den die Berufungskammer unter Vorsitz von Dr. Caroline Walper zu verhandeln hatte.
 
Verheiratet ist die Frau mit einem Drogenabhängigen, der hauptsächlich Amphetamine (Aufputschmittel) und Haschisch konsumiert. Beides fand die Polizei bei einer Wohnungsdurchsuchung. Allein die Menge des Amphetamins  betrug dabei über 60 Gramm. Entdeckt hatten die Beamten es im Kühlschrank.
 
Inwieweit kann man jemanden für den Drogenkonsum des Ehepartners, nebst Begleiterscheinungen, wie das Horten von Rauschgiften, verantwortlich machen, war die große Frage, mit der sich das Gericht zu befassen hatte. Wenn ihr Mann Besuch von seinen Drogenkumpels bekommen habe, hätten die sich in einen Nebenraum begeben, so die Angeklagte vor Gericht. Auch ihr Mann, der wegen der gleichen Vorwürfen zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten verurteilt wurde, beteuerte als Zeuge, seine Frau mit seinen Drogengeschäften nichts zu tun gehabt. Unter diesen Umständen ging das Gericht von einer Duldung aus, die nicht strafbar ist.
 
Nicht so einfach war es mit einem weiteren Punkt der Anklage, denn bei einer gemeinsamen Fahrt nach Frankfurt hatte die Frau ihrem Mann 300 Euro gegeben. Dieses Geld sei dazu bestimmt gewesen, Bekleidung zu kaufen. „Ich hole mir gerne etwas teurere Schuhe, weil die länger halten“, erklärte der Ehemann die Situation. Angesichts dessen, dass die finanzielle Lage des Paares sehr angespannt sei und in Kirn die Preise für Amphetamine um ein Vielfaches höher lägen als in Frankfurt, sei die Wahrscheinlichkeit, dass die Frau wusste, oder es zumindest billigend in Kauf genommen habe, dass ihr Mann von dem Geld auch Drogen kauft, sei schon sehr hoch, stellte der Vertreter der Staatsanwaltschaft fest. Das sei dann Beihilfe zum Erwerb von Betäubungsmitteln.
 
So hatte denn die Berufung der Angeklagten letztlich trotzdem Erfolg, denn das Gericht änderte das Urteil aus erster Instanz ab und sprach nunmehr eine Verwarnung unter Strafvorbehalt wegen der Beihilfe zum Erwerb von Drogen aus. Im ersten Anklagepunkt wegen der Duldung erfolgte ein Freispruch.
 
Die Bewährungszeit dauert zwei Jahre. Sollte sich die Frau in dieser Zeit etwas zu Schulden kommen lassen, müsste sie allerdings 60 Tagessätze zu je zehn Euro zahlen. In jedem Fall wird es aber zu keinem Eintrag ins Führungszeugnis kommen. „Mit dieser Entscheidung liegen wir am untersten Rand, was als Strafe überhaupt ausgesprochen werden kann“, so Richterin Walper zum Ende der Verhandlung.
 
Ob sie dieses Urteil nun annehmen will, dazu gab die Verteidigung noch keine Erklärung ab.