25.04.13 – Nach Attacken auf Ehefrau: Mann soll ins Gefängnis

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NACH ATTACKE AUF GETRENNT LEBENDE EHEFRAU
Amtsgericht verurteilt 57-Jährigen zu Gefängnisstrafe

Von: Rolf Müller, Kreuznachernachrichten.de

BAD SOBERNHEIM / BAD KREUZNACH (25.04.13). Schlimmes Ende einer 30 Jahre währenden Ehe: Wegen vorsätzlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Bedrohung, Beleidigung und gefährlicher Körperverletzung soll ein Mann aus Bad Sobernheim für 27 Monate ins Gefängnis. So entschied gestern das Schöffengericht am Kreuznacher Amtsgericht.
 
Nach Anklage der Staatsanwaltschaft hatte der 57-Jährige zunächst im März des vergangenen Jahres seine Frau am Hals gepackt, zu Boden gedrückt und solange gewürgt, bis die gemeinsame Tochter und deren Freund, die den Vater zum Spaziergang abholen wollten, zur Hilfe eilten. Dabei drohte er seiner Frau, er würde sie umbringen. Nur mit größter Mühe konnte die Mutter aus dieser Situation befreit werden, die flüchtete anschließend durch ein Fenster. Dabei wurde sie durch ihren Mann auf das Übelste beschimpft und beleidigt. Dieser Vorfall ereignete sich in der ehemaligen gemeinsamen Wohnung, aus der sich die Frau ein paar Sachen holen wollte.
 
An einem Tag im April 2012 lauerte der Angeklagte nachmittags seiner Frau am Bahnhof auf, als sie zur Arbeit ging. Er drohte ihr, so die Staatsanwaltschaft, auch hier so massiv mit dem Tod, dass sie die Polizei und die Tochter verständigte.
 
Am Abend des gleichen Tages, bat die Mutter ihre Tochter, dass deren Freund sie doch bitte am Tor ihrer Arbeitsstelle abholen solle. Nach dem Vorfall vom Nachmittag hatte sie noch immer Angst vor Übergriffen ihres Mannes. Als sie vergeblich gewartet hatte, machte sich die Frau kurz nach 22 Uhr zu Fuß auf den Weg zu ihrer Wohnung. Plötzlich bemerkte sie, wie sich ein Fahrradfahrer ihr von hinten näherte. Als sich die Frau umdrehte erhielt sie einen tiefen Schnitt, quer durch das Gesicht. Ihren Mann will sie dabei zwar nicht direkt, aber doch an der Kleidung erkannt haben. Die Schnittverletzung war etwa zehn Zentimeter lang und erstreckte sich vom linken Ohr bis über den linken Unterkiefer,  war teils oberflächig, reichte teils aber auch bis auf die Unterhaut.
 
Der Angeklagte wies die Vorwürfe zurück. Keiner dieser Vorfälle habe sich so ereignet. So sei die Frau, als sie ihre Sachen holen wollte, im Treppenhaus gestürzt, während der vermeintlichen Bedrohung am Nachmittag habe er gearbeitet, und für den Zeitraum, als es zu dem Vorfall mit dem Fahrrad gekommen sei, habe er ein Alibi, nämlich Gäste einer Kneipe, in der er, wie an diesem Abend, ab und zu einkehrte.
 
 Nach einer Beweisaufnahme mit acht Zeugen, kam das Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Wolfram Obenauer zu dem Ergebnis, dass den Aussagen der Frau, die durch den Weißen Ring betreut wird, durchaus Glauben geschenkt werden könne. „Im Gegensatz zu manch anderen Zeugen, die wir uns heute anhören mussten“, so Obenauer. So sei es zum Teil schon paradox und grotesk gewesen, was so mancher Alibizeuge aus der Kneipe von sich gegeben habe. Nach über einem Jahr wollen die sich an Kleinigkeiten erinnert haben, während sie über profane Dinge nichts mehr sagen konnten. Die Staatsanwaltschaft müsse sich überlegen, ob sie nicht entsprechende Verfahren wegen uneidlicher Falschaussagen einleiten wolle.
 
Auch habe der Angeklagte gegenüber der Polizei über Täterwissen verfügt. Der Mann rief nämlich auf der Wache an, als er durch seine Tochter und dessen Freund über die Attacke auf seine Frau informiert wurde. Die hätten ihm erzählt, dass seine Frau eine Schnittverletzung erlitten habe und die Polizei nach ihm suchen würde. Solche Details wurden aber weder durch die Tochter, noch durch ihren Freund geäußert.
 
Welcher scharfe Gegenstand bei dem abendlichen Übergriff zu der schlimmen Verletzung geführt hatte, konnte auch in der Hauptverhandlung nicht geklärt werden. Obenauer wies den Angeklagten eindringlich darauf hin, wie gefährlich diese Attacke gewesen sei, denn wäre die Halsschlagader getroffen worden, hätte die Frau dabei womöglich ums Leben kommen können. „Dann hätten Sie nicht vor dem Schöffengericht gesessen, sondern vor dem Schwurgericht.“
 
Weder Staatsanwaltschaft, deren Antrag das Gericht folgte, noch die Verteidigung, gaben eine Erklärung ab, ob sie das Urteil annehmen wollen.