23.01.13 – Bewährungsstrafe für Schlägerei auf Rasthof

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ANGEKLAGT WAR VERSUCHTER TOTSCHLAG
Urteil lautete auf gefährliche Körperverletzung

Von: Rolf Müller, Kreuznachernachrichten.de

BAD KREUZNACH (24.04.13). Zu einer Bewährungsstrafe von 18 Monate wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilte das Kreuznacher Landgericht getern einen 42 Jahre alten Fernfahrer aus Bulgarien. Als Bewährungsauflage muss er 300 Euro an den „Weissen Ring“ bezahlen. Angeklagt war der Mann ursprünglich wegen versuchten Totschlags.

Laut Staatsanwaltschaft hatte er im Oktober 2011 auf der Raststätte Hunsrück-Ost bei Daxweiler einen Streit angezettelt und dabei einen Kollegen schwer verprügelt. Außerdem habe er ihn gewürgt und dabei immer wieder gerufen, er würde ihn und andere umbringen, weswegen dieses Verfahren vor drt Schwurgerichtskammer unter Leitung von Richter Dr. Bruno Kremer verhandelt wurde. Einen Tötungsvorsatz habe man dem Mann, der eigens zu den beiden Prozesstagen, jeweils rund 2.000 Kilometer aus Bulgarien angereist kam, nicht nachweisen können, so Kremer.  Außerdem habe der Fernfahrer, der auf dem Rastplatz damals das Wochenende verbringen wollte, wegen seines erheblichen Alkohlkonsums an diesem Tag, im Zustand verminderter Schuldfähigkeit gehandelt.