22.04.13 – EX-FRAU ÜBELST NACHGESTELLT: 32 Monate Gefängnis

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ZUM RICHTERSPRUCH ERST EINMAL TIEF LUFT GEHOLT
30-Jähriger stellte Ex-Frau und deren Bekannte übelst nach
32 Monate Gefängnis – Weitere Verfahren stehen noch aus!

Von: Rolf Müller, KreuznacherNachrichten.de

BAD KREUZNACH (22.04.13). Für zwei Jahre und acht Monate soll ein 30 Jahre alter Mann aus Bad Kreuznach ins Gefängnis. So entschied jetzt das Amtsgericht. Richter Wolfram Obenauer musste erst einmal tief Luft holen, bevor er die Straftaten verlas, die zu dieser Entscheidung führten. So ging es um Nachstellung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, Bedrohung in fünf Fällen, Sachbeschädigung in zwei Fällen, 576 Verstößen gegen das Gewaltschutzgesetz, Diebstahl, Wohnungseinbruchsdiebstahl in drei Fällen, räuberischer Diebstahl, Beleidigung und Widerstand gegen Polizeibeamte.
Man könnte meinen, der junge Mann sei randalierend durch die Straßen gezogen, doch waren die Taten Nachspiel einer gescheiterten Ehe.
 
So hatte er seine geschiedene Frau nach der Trennung immer wieder mit Telefonanrufen und Kurzmitteilungen drangsaliert und damit jeweils gegen ein damals, vom Amtsgericht ausgesprochenes Kontaktverbot verstoßen. In den Telefonaten ging es laut Anlage vor allem um Beleidigungen, aber in einem Fall auch um die Drohung, er würde sie -seine Frau- umbringen, bevor er wieder in den Knast gehe.
 
Auch nächtliche Besuche vor der Haustür musste die 31-Jährige über sich ergehen lassen. So klopfte er mehrmals gegen die Rolläden, begleitet von übelsten Beschimpfungen. Immer wieder soll es laut Staatsanwaltschaft auch zu direkten Übergriffen auf die Frau und deren Bekannten gekommen sein. Eine Freundin der Frau sei geschlagen und bedroht, ein Bekannter in den Schwitzkasten genommen worden.
 
Mit seinem Urteil folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Man müsse sich aber auch einmal überlegen, wie sehr die ehemalige Frau des Angeklagten während der Zeit der Nachstellungen, Einbrüche und Übergriffe in ständiger Angst gelebt habe, stellte Richter Wolfram Obenauer fest. Auch ihr kleiner Sohn aus erster Ehe habe unter dem Verhalten des Angeklagten sehr gelitten. Das alles sei nicht ohne Spuren geblieben.
Strafschärfend würden auch die Vorstrafen des Angeklagten, unter anderem wegen schweren Raubes und vorsätzlicher Körperverletzung, ins Gewicht fallen. Außerdem stünden noch zwei weitere Verfahren im Raum, darunter auch eine Schlägerei in einer Diskothek.
 
Trotz eines vorangegangenen Rechtsgespräches, das schließlich auch zum Urteil führte, gab die Verteidigung nach Urteilsverkündung noch keine Erklärung ab, ob sie die Entscheidung annehmen will. Das Urteil ist damit noch nicht rechtskräftig.

Einen ausführlichen Bericht zu diesem Fall lesen sie in Kürze
in der „Kreuznacher Rundschau“