18.04.13 – GERICHT: Verhandlung wegen Scheidungshund

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GERICHT: VERHANDLUNG WEGEN SCHEIDUNGSHUND
Frau muss sich wegen Abgabe einer falschen Versicherung
an Eides statt vor dem Amtsgericht verantworten

Von: Rolf Müller, KreuznacherNachrichten.de

BAD KREUZNACH (18.04.13). Eine Zwangsvollstreckung soll sie vereitelt, und dazu noch den Gerichtsvollzieher belogen haben. Aus diesem Grund muss sich eine 57 Jahre alte Frau aus dem Kreisgebiet vor dem Amtsgericht verantworten.

Mit ihrem Ehemann lebt die Frau getrennt, und in Scheidung. Durch das Familiengericht, das bei einer Trennung auch über die Aufteilung des Hausrats entscheiden kann, wurde dem Mann das Sorgerecht für den Hund durch Beschluss zugesprochen.

Mit dem Titel wollte der Ehemann durch einen Gerichtsvollzieher die Herausgabe des Hundes erzwingen, doch der konnte das Tier, auch nach der Suche im gesamten Haus, nicht finden.  Gegenüber dem Gerichtsvollzieher sagte die Frau, ihre Schwester würde den Hund immer mal wieder mit zum Auslauf nehmen, doch diesmal sei der Dalmatiner ausgebüxt und seither nicht mehr aufgetaucht.

Weil der Ehemann dieser Geschichte keinen Glauben schenken wollte, sollte die Frau diese Aussage nochmals eidesstattlich gegenüber dem Gerichtsvollzieher versichern. Dazu erklärte die Beschuldigte abermals, sie habe mit den Tierheimen in Bad  Kreuznach und Kirchheimbolanden telefoniert, ob das Tier dort abgegeben worden sei. Das wäre nicht der Fall gewesen.

Zum Einsatz des Gerichtsvollziehers sei es erst gekommen, nachdem sein Versuch, den Hund selbst abzuholen, gescheitert sei, berichtete der Mann, dem das Tier zugesprochen wurde, als Zeuge vor Gericht. Mit dem Gerichtsbeschluss sei er zu seiner Frau gefahren, um das Tier abzuholen. Als er sie, zusammen mit dem Tier auf der Straße sah, rief er die Polizei zur Unterstützung. Als die jedoch eintraf, seien Frau und Hund spurlos verschwunden gewesen. Wie er erst durch den Gerichtsvollzieher erfahren haben will, sei das Tier dann am nächsten Tag angeblich weggelaufen.

Richter Wolfram Obenauer sieht aus diesem Fall schon eine unendliche Geschichte werden. Wenn die Beschuldigte dem Mann den Hund so schnell wie möglich übergeben würde, sei er gewillt, mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft, das Verfahren einzustellen. Keine Reaktion darauf, von der Verteidigung und der Beschuldigten.

So soll nun weiter ermittelt, und zu einem möglichen, neuen Termin die Leiter der beiden Tierheime als Zeugen geladen werden.