16.04.13 – Gericht: Schlag auf Wallhäuser Kerb hat gerichtliches Nachspiel

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AUS DEM AMTSGERICHT:
Schlag auf Wallhäuser Kerb hat gerichtliches Nachspiel

Von: Rolf Müller, KreuznacherNachrichten.de

BAD KREUZNACH (16.04.13). Eine stark blutende Kopfplatzwunde trug im vergangenen Jahr ein Besucher der Wallhäuser Kerb davon. Ein anderer Gast an einem Weinstand soll ihn, so der Strafbefehl der Staatsanwaltschaft, von hinten, womöglich mit einem Gegenstand niedergeschlagen haben. Der mutmaßliche Täter erhielt dafür eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen.

Dagegen legte der Mann Einspruch ein, sodass nun vor dem Amtsgericht verhandelt wurde.

Er habe am Abend noch einmal kurz bei der Bank Geld abheben wollen und sei dann noch auf ein Glas Wein an den Stand auf die Kerb gegangen, so das Opfer der Attacke. Der andere Gast habe ihn grundlos angepöbelt. „Ich kenn Dich! Ich weiß, wo du wohnst, Sozialschmarotzer“, soll der gerufen haben.

Als er sich in Richtung des Tresens umdrehen wollte, habe er einen Schlag gegen den Hinterkopf bekommen und sei zu Boden gegangen. Ein junger Mann habe ihm aufgeholfen. Am nächsten Abend sei er nochmals mit Bekannten auf die Kerb gegangen, habe dort den mutmaßlichen Täter identifiziert und die Polizei gerufen.
Anders die Aussage des Beschuldigten. Das spätere Opfer sei mit seinem Hund auf die Kerb gekommen. Am Weinstand sei er gebeten worden, sich an die Seite zu stellen, falls der Hund mal sein Geschäft verrichten müsse.

Es sei zunächst zu einem Wortwechsel gekommen, dann habe er den Mann geschubst. Der sei dann nach hinten gegen einen Baum gewankt und dann zu Boden gegangen. Er selbst habe an dem Abend etwa zehn Gläschen Wein getrunken, gab der Beschuldigte zu.

Ob er aus der gefährlichen nun eine fahrlässige Körperverletzung machen wolle, fragte Richter Wolfram Obenauer den 43-Jährigen. Er müsse bedenken, dass auch eine höhere Zahl von Tagessätzen bei der Verhandlung herauskommen könne. „Ab 90 Tagessätzen erscheint das dann in jedem Führungszeugnis.“

Den Betreiber des Weinstandes, der als Zeuge auftrat und sich auf Fragen des Richters nach Namen möglicher weiterer Zeugen deutlich in Verlegenheit windete, mahnte Obenauer wirklich alles zu sagen. „Natürlich wissen Sie die Namen, Wallhausen ist doch keine Großstadt. Muss ich erst die Polizei schicken und den gesamten Ort vernehmen lassen?“

In jedem Fall will Richter Obenauer nun weitere Zeugen, und auch den Arzt hören, der das Opfer behandelt hat. Womöglich soll auch ein gerichtsmedizinisches Gutachten zu der Frage erstellt werden, ob die Kopfplatzwunde am Hinterkopf tatsächlich durch einen Schlag mit einem Gegenstand, oder durch den möglichen Aufprall auf einen Baumstamm entstanden sind. Das kann dann für den Beschuldigten, für den Fall einer erneuten Verurteilung, dann richtig teuer werden.

Der Prozess wurde ausgesetzt. Ein neuer Termin wird bestimmt, wenn die weiteren Ermittlungen durchgeführt wurden.