10.04.13 – GERICHT: Jurastudentin erhält wegen Meineid Gefängnisstrafe

AMTSGERICHT BAD KREUZNACH
verurteilt Jurasatudentin wegen Meineid
zu Bewährungsstrafe von 16 Monaten

Von: Rolf Müller, KreuznacherNachrichten.de

BAD KREUZNACH (10.04.13). Ausgerechnet als Jurastudentin ließ sich eine junge Frau zu einer Falschaussage hinreißen. Das musste die 27-Jährige nun teuer bezahlen, denn das Schöffengericht am Kreuznacher Amtsgericht verurteilte sie nun wegen Meineids zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten.

Laut Anklage hat die Frau während einer Gerichtsverhandlung vor der Zivilkammer am Landgericht unter Eid erklärt, sie habe gesehen, wie ihre Schwester 7.000 Euro an einen Handwerker übergab, der verschiedene Elektroarbeiten in deren Haus vorgenommen hatte.

Der Handwerker bestritt aber, eine solche Zahlung entgegen genommen zu haben. Eine angebliche Quittung soll gefälscht gewesen sein.
Indes ging die Verteidigung davon aus, dass der Handwerker gelogen habe und stellte drei Beweisanträge, weitere Zeugen aus der Familie der Angeklagten zu hören. Das rief Staatsanwalt Dr. Claus Nils Leimbrock auf den Plan. Er werde alle Zeugen vereidigen lassen. „Wollen Sie ihrer Familie das wirklich antun“, fragte Leimbrock in Richtung der Angeklagten. Der Vorsitzende Richter Wolfram Obenauer mahnte die junge Frau, ihre Familie nicht noch mehr ins Verderben zu ziehen. „Das gibt einen ganzen Rattenschwanz mit Verfahren wegen Falschaussagen.“ Nach einem intensiven Gespräch mit seiner Mandantin zog der Verteidiger die Beweisanträge dann zurück. In seinem Plädoyer hatte er Freispruch beantragt.

Meineid sei ein Verbrechen, das nicht unter einem Jahr bestraft würde, stellte Staatsanwalt Leimbrock fest. Gerichte seien zur Urteilsbildung auf wahrheitsgemäße Zeugenaussagen angewiesen. Positiv sei bei der jungen Frau zu werten, dass sie noch nicht vorbestraft wird. Eine schwere kriminelle Energie lasse sich auch nicht erkennen:“Ihre Geschichte und die Aussagen, die Sie uns hier vorgetragen haben, sind von einem Dilettantismus geprägt, dass mir einfach die Worte fehlen“, so Leimbrock in Richtung der Studentin.

Ähnlich sah es auch Richter Obenauer: Die Angeklagte habe zu der Situation während der angeblichen Geldübergabe keine Angaben machen können. „An irgend etwas muss man sich doch erinnern können!“ Er hege auch keinen Zweifel daran, dass der Handwerker als Zeuge die Wahrheit sagte. Die Angeklagte habe weder ein Geständnis abgelegt, noch Reue gezeigt.

Mit einem entsprechendem Eintrag im Führungszeugnis wird die junge Frau nun erst mal leben müssen. Als Bewährungsauflage muss sie außerdem 250 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.